Hin und wieder hat man das. Man beginnt, eine Ermittlungsakte zu lesen, und nach kurzer Zeit entwickelt sich etwas, das einem vorkommt wie ein scharfer, unangenehmer Gestank. Man spürt, an der Akte stimmt etwas nicht, Informationen werden vorenthalten.
Manchmal ist der erste Satz einer Akte schon ein deutliches Zeichen. Der Satz lautet:
"Es wurde dienstlich bekannt, dass ...."
Wenn dann später nicht erklärt wird, wer wem wann warum welche Informationen gegeben hat, bleibt der Eindruck der unzulässigen Mauschelei, insbesondere, wenn auf Nachfragen keine Antworten gegeben werden.
Habe gerade wieder so eine Stinkbombe
in der Hand. Werde ich wohl einen Beweisantrag stellen müssen, den Polizeibeamten, der diesen ominösen Hinweis in die Akte genommen hat, dazu zu vernehmen, dass ihm diese Information von einem stadtbekannten Lügner anlässlich des letzten gemeinsamen Bordellbesuches nach dem Genuss zumindest einer Flasche Wodka (pro Person) gegeben wurde als Gegenleistung dafür, dass dem Informanten an dem Abend alle Damen des Etablissements auf Staatskosten frei zur Verfügung standen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung