31 Januar 2010

Blinder fährt betrunken Auto

Geschichten, die das Leben schreibt, und die man eigentlich gar nicht glauben mag. Eine Fahrerlaubnissperre wird bei dem guten Mann wohl nicht nötig sein.

Mainz, letzten Mittwoch, 0:15 Uhr – Anwohner melden sich bei der Polizei dass ein Blinder mit dem Auto unterwegs sei. Die Beamten stießen dann schließlich auch auf einen 33-Jährigen, der in einem auf ihn zugelassenen Opel Kadett saß – und auch tatsächlich blind war.


“Er habe nur einmal selbst ein Auto lenken wollen”, so seine Erklärung. Dabei habe er es aus einer Parklücke raus geschaft und ganze 10 Meter weit, unfallfrei – Doch wie hat er dass geschafft? Ca. alle 30 cm ist er aus dem Auto raus, hat geprüft ob ein Hinderniss vor ihm ist, wieder ins Auto rein usw.


Zurück hat er es allerdings nicht geschaft, “Den Parkplatz konnte ich ja nicht mehr sehen”. Der nachfolgende Alkoholtest ergab 1,52 Promille.
Quelle: echtkurios

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30 Januar 2010

Langsames Ende

Ich habe mal wieder eine Akte in der Hand, bei der sich für den zunächst beschuldigten Mandanten ziemlich schnell herausgestellt hatte, dass er die ihm zur Last gelegte Tat tatsächlich nicht begangen hatte. Nicht selten kommt es vor, dass es dann Wochen und Monate dauert, bis die Staatsanwaltschaft sich bequemt, das Verfahren einzustellen.

Hin und wieder habe ich den Eindruck, man lässt die Verfahren dümpeln nach dem Motto: Vielleicht kommt ja doch noch was rum.

Die Herrschaften scheinen zu verkennen, dass eine sofortige Einstellung zwingend ist, wenn der Tatverdacht weggefallen ist und dass man sich als Verfolger eines nicht mehr Schuldigen auf papierdünnes Eis begeben könnte.

Staatsanwälte, die in eigener Sache Pflichtverteidiger brauchen, muss man nicht weiterdenken.

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29 Januar 2010

Kündigungserinnerung - Danke Vodafone!

Seit Ewigkeiten dümpelt bei mir so ein fast überflüssiger Mobilfunkvertrag bei Vodafone herum und kostet eigentlich nur Geld, ich vergesse aber immer wieder, ihn zu kündigen.

Aber auf Vodafone ist Verlass. Zwei Tage hintereinander meldeten sich jetzt unaufgefordert und nervend zwei Mitarbeiterinnen auf meiner Mail-Box und taten so, als würden sie gar nicht erkennen, dass es sich um eine Mail-Box handelt und riefen immer: Hallo, hallo, hier ist Ihr Vodafone-Team, hallo ...

Das gab mir zu denken und ich kapieren, was die wollten: Es sind zwei Jahre rum und die wollten mich bequatschen, zu verlängern und was zu kaufen. Gut, dass sie mich erinnert haben. Werde dann gleich mal den Vertrag und noch einen zweiten kündigen, den ich nach genauer Überlegung eigentlich auch anderweitig günstiger belegen kann.

Danke Vodafone!

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28 Januar 2010

Fluchtgefahr und die Phantasie der Haftrichter

Es ist schlicht eine bodenlose Frechheit, was tagtäglich in Deutschland von einem Großteil der Haftrichter verbrochen wird.

"Es besteht Fluchtgefahr aufgrund der Höhe der zu erwartenden Strafe"

Ich mag diesen Satz nicht mehr lesen; alle, die ihn schreiben, diktieren oder schreiben lassen, wissen ganz genau, dass beinahe alle Obergerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht deutlich mehr verlangen, eine Auseinandersetzung mit der konkret zu erwartenden Strafe, eine Auseinandersetzung mit der Prognose, ob eine Bewährung zu erwarten ist, eine Auseinandersetzung mit sozialen Bindungen etc.

Und was geschieht fast immer: nichts, nur der oben zitierte Satz.

Man sollte jetzt den Spieß umdrehen, wir werden in einem dieser Extremfälle jetzt den Verdacht auf Freiheitsberaubung im Amte prüfen lassen. Wird sicher eingestellt, aber einen Schuss vor den Bug vertragen die Herrschaften mit ihrer bunten Phantasie sicher.

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Fristabläufe, meldet Euch!

Im Arbeitsgericht Braunschweig dürfen sich Fristabläufe an einigen Wochentagen höchstpersönlich melden.



Vielleicht ist aber auch gemeint, dass man sich an diesen Tagen dort ausweinen darf, wenn man festgestellt hat, dass man Fristen versäumt hat.

Man weiß es nicht so genau.

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Alle heißen Peter

Wenn es zum Austausch von Intimitäten kommt, kennen sich in der Regel die Protagonisten zumindest beim Vornamen, es sei denn, es herrscht Narrenbeklopptheit oder eine ähnliche Ausnahmedrucksituation.

Eine Mandantin, die den Austausch von Zärtlichkeiten zur Zeit weniger auf der gefühlsbetonen Ebene als auf der monitären Ebene betreibt, teilte mir mit, dass es ihr und vielen Kolleginnen aufgefallen sei, dass im wahren Leben heute kaum noch Männer mit dem Vornamen "Peter" in der Welt herumlaufen, dass aber ein extrem hoher Anteil der Kunden, die den monetären Zärtlichkeitsaustausch hin und wieder in Anspruch nehmen, "Peter" genannt werden wollen.

Das unterscheidet dann die Damen- und Herrenwelt im roten Licht. Die Damen haben in der Regel fein klingende Namen wie Vanessa, Belinda, Mercedes oder ähnliches, während die Herren dann plötzlich Peter, Hans, Dieter oder leider wohl auch Werner heißen.

Eltern sollten ihren Söhnen vielleicht den Gefallen tun, auf diese alten Namen zurückzugreifen, damit die Söhne später im Erwachsenenalter als Freier gleich mit ihrem richtigen Namen ins Bordell gehen können.

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27 Januar 2010

iPad für die Apple-Fans von Steve Jobs vorgestellt

Apple-Chef Steve Jobs hat soeben den neuen Tablet-PC des kalifornischen Unternehmens vorgestellt, der als "iPad" künftig in den Regalen stehen wird. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll das Gerät eine Bildschirmdiagonale von etwa 10 Zoll haben, was 25 Zentimetern entspricht. Die Vorstellung des Geräts, eines tragbaren, mit einem Stift bedienbaren Computers, der unter anderem wie ein Notizblock verwendet werden kann, war von Computerfans weltweit mit großer Spannung erwartet worden.

Quelle:dts

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Verarschung

Die Polizei ordnet gegen den Mandanten die Durchführung einer ED-Behandlung an; die Vorladung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Ich klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnung, weil bei dem vorgeworfenen Delikt (angeblicher Besitz von Kinderpornografie auf einem Rechner) typischerweise nun gerade keine körperlichen Spuren anfallen.

Einige Wochen später erhält der Mandant nun eine Vorladung von derselben Polizeidienststelle, er möge eine Speichelprobe auf freiwilliger Basis abgeben, und wenn er denn freiwillig nicht wolle, möge er mal anrufen.

Verarschen, oder was?

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opendownload.de muss Kosten der Forderungsabwehr erstatten

Das könnte eine Prozesslawine auslösen, wenn viele derjenigen, die sich gegen die vermeintlichen Ansprüche von opendownload.de und ähnlicher Firmen gewehrt haben, nunmehr ihre Kosten für die Forderungsabwehr einklagen.

Jedenfalls das Landgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung einen dementsprechenden Schadensersatzanspruch ausdrücklich zugebilligt.


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26 Januar 2010

Schneckenpolizei

Juristerei ist trocken! Das ist ein Irrglaube, der täglich widerlegt wird. Im Gegenteil, immer wieder haben Gerichte über Sachverhalte zu entscheiden, bei denen kein Auge trocken bleibt. Und dabei lernt man noch dazu, in diesem Fall z.B., dass ein Polizeibeamter eine geschlagene 1/4 Stunde benötigt, um seine Uniform anzuziehen.
Das Anziehen der Polizeiuniform gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht als Arbeitszeit. Die Richter entschieden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass ein Polizist zu Dienstbeginn schon fertig uniformiert sein muss.
Kläger war ein Polizeihauptmeister, der als Streifenbeamter im Schichtdienst tätig ist. Er zieht sich immer direkt in der Dienststelle um und wollte, dass ihm dafür pro Schicht zusätzlich eine Viertelstunde Arbeitszeit gutgeschrieben wird.
Quelle: ddp



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Das Gericht ist nicht amüsiert

Warum Zeugen nicht erscheinen: Der erste Zeuge (Polizeibeamter) lässt mitteilen, er habe sich beim Schneeschieben den Knöchel verstaucht, das hindere ihn am Erscheinen im Gericht.

Ein weiterer Zeuge meint, nicht erscheinen zu können, weil er heute bei seiner Heimatzeitung eine Anzeige aufgeben muss.

Das Gericht ist nicht amüsiert.

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Rumpeliger Anfang

Normalerweise beschleicht mich ein unangenehmes Gefühl, wenn ein mir nicht bekannter Richter einen abwehrenden und unfreundlichen, wenn nicht auch unhöflichen Eindruck macht.

So auch heute der Herr Vorsitzende des Schöffengerichtes, der beim Betreten des Sitzungssaales nicht einmal "Guten Morgen" oder einen ähnlichen Gruß über die Lippen bringt.

Aber kurz darauf stellt sich heraus, dass das offenbar daran zu liegen scheint, dass der Vorsitzende wohl aufgeregter ist als der Angeklagte. Er ist "neu" hier, der Raum ist voll mit einer Schulklasse und meine Person als Gegenüber scheint ihn auch nicht gerade sicherer zu machen.

Zwei, drei freundliche Worte, und schon lockert er erkennbar auf. Ich bin gespannt auf die Entwicklung.

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25 Januar 2010

Fahrerlaubnis weggeschlichen

Immer schön langsam kann auch mal zu langsam sein. Das musste jetzt eine Autofahrerin in Braunschweig bitter "erfahren", es dürfte wohl ihr letzter Ausflug mit dem Auto gewesen sein, jedenfalls als berechtigte Fahrerin.
Ungewöhnlicher Einsatz der Berufsfeuerwehr: Auf der Rückfahrt zur Wache Süd beobachtete die Besatzung eines Drehleiterwagens am Samstag auf der Autobahn 391 eine Autofahrerin, die mit Tempo 40 in Schlangenlinien fuhr. Im Glauben, eine Alkoholisierte vor sich zu haben, verständigten die Beamten ihre Kollegen von der Polizei und nahmen die Verfolgung auf.


Unterwegs habe die Frau nach Polizeiangaben eine rote Ampel überfahren. Aus diesem Grund warnte die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn andere Verkehrsteilnehmer, bis die Polizei die Frau stoppte. Die Überprüfung ergab, dass die 69-Jährige keinen Alkohol getrunken hatte. Es wurden jedoch frische Spuren eines Unfalls an ihrem Auto festgestellt.
Quelle: newsclick

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Feine Frist

Nett, dass mir die Bußgeldbehörde auf meine Bitte bis heute Zeit gegeben hat, für den Mandanten mitzuteilen, wer denn nun tatsächlich der Fahrer des rasenden Maserati gewesen ist. Schick ich dann jetzt mal per Fax raus. Blöd, dass die Fahrt am 25.10.2009 gewesen ist, so dass die morgen mit der Information nicht mehr so richtig viel anfangen können.

Und der Mandant hat mich innerhalb der gewährten Frist antworten lassen, so dass dem auch nichts passieren kann.

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Polizei unterschlägt Legitimationsschreiben

Am 16.11.2009 habe ich mich bei der Polizei für meine inhaftierte Mandantin legitimiert und um Akteneinsicht gebeten und dabei anwaltlich versichert, dass meine Mandantin mich bevollmächtigt hat.

Am 20.12.2009 habe ich bei der Polizei erinnert und den Herrschaften unter Hinweis auf die Inhaftierung meiner Mandantin und der bevorstehenden Entlassung höflich eine Frist von 48 Stunden gesetzt, mich über den Sachtsnad zu informieren.

Am 21.12.2009 wurde mir dann per Fax von der Polizei mitgeteilt, dass die Akte angeblich bereits am 15.12.2009 an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sei.

Am 21.01.2010 teilt mir die Staatsanwaltschaft mit, dass das Verfahren gegen meine Mandantin mangels Tatverdacht eingestellt worden sei und:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bzw. ein Akteneinsichtsgesuch Ihrerseits bisher nicht zur Akte gelangt ist.
Wenn dem so wäre, würde das bedeuten, dass die Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft 1. nicht weiß, dass eine schriftliche Vollmacht nie vorgelegt werden muss, und dass 2. die Polizei mein erstes Schreiben nicht zur Akte genommen hat, möglicherweise, um zu vertuschen, dass man sich über einen Monat nicht um die Sache gekümmert hat.

Egal, sollen die sich gegenseitig belügen, wie sie wollen, meine Mandantin freut es, dass das Verfahren eingestellt ist, so dass ihrer vorzeitigen Entlassung nichts mehr im Wege steht.

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Dank an die Staatsanwaltschaft

Üble Stimmungsmache muss nicht immer zum Erfolg führen. Das, was ein Oberstaatsanwalt lediglich "colorandi causa" mit in die Anklage geschrieben hatte, um üble Stimmung zu machen, wurde heute auf meinen Antrag hin erst gar nicht verlesen; die Staatsanwaltschaft hatte auch einen anderen Sitzungsvertreter geschickt, mit dem dann das Finden einer sachgerechten Lösung kein Problem war; mit dem Sachbearbeiter wäre das kaum denkbar gewesen.

Dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, "colorandi causa" üble Stimmung zu machen, beim Gericht nicht gut angekommen ist, wurde sehr deutlich. Ich gehe davon aus, dass das recht gute Ergebnis nur deshalb möglich war, weil die Staatsanwaltschaft diesen unsachlichen Weg versucht hatte und damit das Gericht auf die Seite der Verteidigung gebracht hat.

Gut so, danke.

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Komplizierte Dealerei

Dass der Gesetzgeber Absprachen im Strafprozess in ein gesetzliches Korsett packen wollte und gepackt hat, mag Sinn machen, ob es zwingend notwendig war, mag dahinstehen.

Dass Korsetts aber manchmal so eng geschnürt werden, dass einem die Luft und jede Bewegungsmöglichkeit genommen wird, weiß man schon seit dem Mittelalter.

Deshalb tun sich auch manche Gerichte recht schwer, mit den gesetzlichen Vorgaben umzugehen.


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23 Januar 2010

Gerichtliche Penislängenbestimmung

Das Messen der Penislänge, sonst eher etwas für zotiges Stammtischgeschwätz oder großspurige Spinnebacken, beschäftigt jetzt tatsächlich ein Strafgericht.

Die berühmten „zwanzig Zentimeter“ - für viele ein Thema. Andere meinen, auf die Größe käme es nicht an.
Ein Richter am Düsseldorfer Landgericht musste sich jetzt notgedrungen mit genau dieser Frage auseinandersetzen: Er ließ von einem Gerichtsmediziner den erigierten Penis eines Angeklagten vermessen.
Quelle: express

Vielleicht rettet die Länge den Angeklagten; obwohl es sich so anhört, als habe der Gutachter schon genügend Material geliefert, Entlastendes zum Wertlosen zu machen, wie leider oft; und immer öfter schon ungefragt, weil viele Gutachter nur liefern wollen, von dem sie meinen, dass das Gericht es hören will.


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22 Januar 2010

Auf den Tisch scheißen

Als ich den Zeugen so weit hatte, dass er selbst quasi zugegeben hatte, das Blaue von der Verhandlungssaaldecke heruntergelogen zu haben, reagierte er etwas unwirsch und teilte mir mit, ich solle mal aufpassen, dass er mir nicht sein Soffwechselendprodukt auf den Tisch legen werde.

Als ich mich darüber nicht ärgerte sondern amüsierte, verlor er völlig seine Fassung, was wiederum Gericht und Staatsanwalt nicht so lustig fanden. Hat ihn zum Schluss 300,00 € gekostet, und seine Notdurft musste er auch anderweitig erledigen.


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Vergleichszwang zur Röhrenvermeidung

In einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter eines nicht ganz unbedeutenden Weltunternehmens anläßlich eines Kündigungsschutzverfahrens zur Erörterung einer Vergleichsmöglichkeit meinte dieser, ich solle mal einen vernünftigen Vorschalg machen, vor Gericht müsse sich so ein Unternehmen als Arbeitgeber eh fast immer vergleichen, weil man bei streitigem Ausgang fast immer "in die Röhre schaue".

Gut, dass man auf der anderen Seite steht.

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Formulierungsvorschlag

Ich bedauere ihn, aufrichtig! Einer der unzähligen Pressesprecher einer Staatsanwaltschaft beklagt sich in einer Akte bitterlich über seine kaum zu ertragende Arbeitsüberlastung, die er u.a. darauf zurückführt, dass ein Teil seiner Arbeitszeit damit ausgefüllt ist, seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft nachzukommen.

Das muss man zwar nicht verstehen, weil jedenfalls nach außen der Eindruck entsteht, dass bei der fraglichen Staatsanwaltschaft mehr Pressesprecher als Staatsanwälte arbeiten, aber: Ich glaube ihm natürlich und bedauere ihn, mir kamen beinahe die Tränen, war seine Arbeitsüberlastung doch gar so arg, dass er einem Beschuldigten diverse Vorstrafen unterstellt hat, obwohl der Strafregisterauszug belegte, dass der Beschuldigte unvorbelastet ist. Versehentlich, natürlich!, wegen der Arbeitsüberlastung (nicht die fehlende Vorbelastung sondern das Versehen, angeblich, weil der falsche Strafregisterauszug gelesen wurde, obwohl es nur einen Beteiligten in der Akte gab??!!??).

Dehalb habe ich mir in meinen schlaflosen Nächten wie heute Gedanken darüber gemacht, wie dem Mann geholfen werden kann. Und nun habe ich tatsächlich einen Textbaustein für ihn entworfen, den er zukünftig immer kurz und knapp an die Stelle seiner ellenlangen Vorverurteilungsgedanken-äußerungen stellen kann, um ihm die Zeit und die Arbeit zu ersparen, die er immer damit vergeuden musste, die Vorverurteilungsgedanken geschickt zu verkaufen.

Der Textbaustein lautet:
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der Unschuldsvermutung und der einherge-henden Verpflichtung zur Führung eines fairen Verfahrens leider gehindert, über den laufenden Vorgang Auskünfte zu geben.
Bitte!

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21 Januar 2010

Übelste Stimmungsmache

Einen Oberstaatsanwalt juckt der Hafer. Offenbar genügt es ihm nicht, Beschuldigte ihrer gerechten Strafe zuzuführen, ihm scheint daran gelegen, mit übelster Stimmungsmache die Prozessbeteiligten negativ gegen Beschuldigte aufzuhetzen.

In einem Verfahren erhebt er Anklage insbesondere wegen der diversen einschlägigen Vorstrafen, um dann dem Gericht mitzuteilen, dass er wohl den falschen Bundeszentralregisterauszug gelsen habe und erst nach Anklageerhebung festgestellt habe, dass in Wirklichkeit keine Voreintragungen vorhanden sind - die Anklage wurde gleichwohl nicht zurückgenommen, obwohl er selbst anmerkt, dass ohne seinen "Irrtum" sonst eine Einstellung in Frage gekommen wäre.

In einer zweiten Sache begründet er einen Haftbefehlsantrag und eine Anklage mit schwerwiegenden Vorwürfen von Betäubungsmittelhandel im Kilobereich über viele Monate, um auf die Rüge, dass es sich dabei um nicht beweisbare Fantasien eines notorischen lügenden Kronzeugen handelt, mitzuteilen, diese Angaben seien von ihm lediglich "colorandi causa" im Haftbefehlsantrag und in der Anklage gemacht worden.

Nun schießt der gute Herr Oberstaatsanwalt nicht sich selbst sondern einen anderen Vogel ab und schwadroniert in einem Vermerk zur Anklage bei einem Angeklagten darüber, dass dieser einschlägig vorbestraft sei und auch dessen Angaben nicht glaubhaft seien, weil auch auf anderen Gebieten erhebliche Vorbelastungen vorliegen.

Blöd nur, dass der Strafregisterauszug blütenweiß ist, und der Herr Oberstaatsanwalt den Vorsatz seines Ignorierens der Grundsätze aus § 51 BZRG ( Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.) auch noch dokumentiert, indem er schreibt: Diese Verurteilung ist offenbar im BZR bereits getilgt! und: Wie sich zwar nicht aus dem BZR-Auszug, aber aus ... ergibt ...


Welch Wunder bei Geldstrafen im untersten Breich, die deutlich über zehn Jahre zurückliegen.

Spannende Subsumtionsaufgabe für Referendare bezüglich der Frage nach der Verfolgung Unschuldiger im Rahmen der "Überverfolgung" bei geringerer Schuld, immerhin ein Verbrechenstatbestand.

Weiß wohl nur der Geier, was den Mann reitet.


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Können die nicht lesen?

Bei Verkehrsunfallabwicklungen ist es bei uns üblich, die Versicherungen ausdrücklich zu bitten, eventuelle Zahlungen direkt an den jeweiligen Mandanten vorzunehmen und teilen schon bei der Legitimation dessen Bankverbindung mit.

Immer wieder geschieht es gleichwohl, wie jetzt vom VVD (Allianz) mal wieder, dass entgegen dieser ausdrücklichen Bitte an uns überwiesen wird. Es stellt sich die Frage, welchen Hintergrund diese Vorgehensweise hat, insbesondere, ob es sich nur um eine Nachlässigkeit oder um irgendeinen Hintergrund handelt, der sich uns nur nicht erschließt.


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20 Januar 2010

Fairer Teilfreispruch

Über 100 Einzelfälle waren angeklagt. Bezüglich einiger Taten konnte man einem Zeugen nicht unbedingt glauben, so dass eine Teileinstellung in Frage kam. Da intervenierte aber die Staatsanwältin und meinte, wenn sie von der Schuld nicht überzeugt, wird sie keine Einstellung beantragen sondern Freispruch.

So geschah es dann auch. Konsequentes Denken zu Gunsten des Angeklagten, leider selten genug.


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Inflationäre Strafzumessung

Wenn eine Staatsanwaltschaft sich im Vorfeld eines Prozesses bewegen lässt, für den Fall eines Geständnisses und der Preisgabe einer bestimmten Information eine Strafe von 4 Jahren zu beantragen, verwundert es, dass die Unfexibilität, auf neu eintretende Umstände zu reagieren, dazu führt, dass sich der Antrag dann trotz Geständnis und Informationspreisgabe um drei Monate erhöht, obwohl ein Teilfreispruch beantragt wird und ein weiterer Teil der Vorwürfe eingestellt wird.

Ich bin auf die Flexibilität des Gerichtes mehr als gespannt.


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Heiße Luft

Der Vorsitzende der Strafkammer hatte mir Ende des letzten Jahres unmissverständlich bestätigt, dass auch er die mitgeteilte Strafvorstellung der Staatsanwaltschaft sowohl die Ober- als auch die Untergrenze betreffend für überzogen halte. Er wollte vor Beginn der Hauptverhandlung mit dem Sachbearbeiter und ggf. mit dem eingeteilten Sitzungsvertreter sprechen und versuchen, dort eine Meinungsänderung zu erreichen.

Nun beginnt die Hauptverhandlung, gemeldet hatte sich der Herr vorsitzende nicht mehr bei mir, Gespräche haben nicht stattgefunden und in einem Vorgespräch outet er sich plötzlich bezüglich der einzig interessierenden Untergrenze in einem Bereich, der eher über dem liegt, was sich vor Monaten die Staatsanwaltschaft vorgestellt hatte.

Es gibt Gesprächspartner, auf deren Wort man bauen kann und dann gibt es aber andere ...

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19 Januar 2010

Zerschlagenes Porzellan

Nicht selten schlagen insbesondere Wirtschaftsabteilungen von Staatsanwaltschaften gnadenlos zu, wenn sich irgendwelche Verdachtsmomente gegen Firmen ergeben. Trotz Unschuldsvermutung werden Banken, Kreditgeber und Geschäftspartner angeschrieben und ausführlich über die laufenden Ermittlungen informiert, wobei oft der Eindruck erweckt wird, es sei völlig klar, dass Straftaten begangen wurden.

Wenn sich der Tatverdacht später nicht bestätigt, wird das in der Regel nicht klargestellt, die Unternehmer werden mit dem zerschlagenen Porzellan zurückgelassen und nicht selten kommt es dann zu Insolvenzen.

In Berlin hat ein Unternehmer solch eine Vorgehensweise nunmehr zum Anlass genommen, das Land auf Schadensersatz zu verklagen. Man darf gespannt sein, in welche Richtung dieser Prozess laufen wird.

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Dies und das

Die Zeugin teilte mit, dass sie den Angeklagten zwar schon länger kenne, so richtig aber erst im letzten Monat vor seiner Verhaftung mit ihm zusammengekommen zu sein. Auf die Frage, ob sie mitbekommen habe, dass der Angeklagte in dieser Zeit mit Drogen gehandelt habe, antwortete sie dann eher ein wenig zurückhaltend.
Wir haben uns zwar fast jeden Abend gesehen, dann haben wir DIES und DAS gemacht, was man so macht, wenn man frisch verliebt ist, von Drogenhandel hab ich nichts mitbekommen.
Trotz sechs Monaten Untersuchungshaft des Angeklagten machte sie noch einen so verliebten Eindruck, dass man ihr abgenommen hat, dass DIES und DAS im Vordergrund gestanden hat und dass sie andere Aktivitäten weniger interessiert haben.


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Mosaiktheorie ad absurdum

Dass der wahre Inhalt von § 55 StPO von vielen Richtern entweder nicht verstanden wird oder zumindest -aus welchem anderen Grund auch immer- objektiv falsch belehrt wird, ist eine Binsenweisheit.

Aber dass nach einer defintiv falschen Belehrung Zeugen auch noch aufgefordert werden, Fragen zu beantworten, obwohl sie schweigen wollen, die sie nicht beantworten müssen, geschieht eher selten.

In einem BTM-Verfahren wollte der Vorsitzende von solch einem Zeugen wissen, ob er den Angeklagten kennt, obwohl es -außer möglichen Drogengeschäften- keine Berührungspunkte zwischen beiden gab. Es drängt sich auf, dass bei solch einer Konstellation auch schon diese Frage nicht beantwortet werden muss.

Die Kammer sieht das anders. Verstehen muss ich das nicht.

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18 Januar 2010

Der Beweis des ersten Anscheins

Wir Strafverteidiger haben uns immer wieder herumzuschlagen mit den Vermutungen von Staatsanwaltschaften, die ohne Beweise argumentieren:

- alles andere wäre lebensfremd
- das ergibt sich zwanglos aus dem Zusammenhang
- typischer Kausalverlauf
- erdrückende Indizien

und was weiß ich noch, was denen so einfällt, wenn sie keine Beweise haben.

Und jetzt regt sich Guido Westerwelle darüber auf, dass man die Parteispende einer Hotelkette in unmittelbaren Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung für das Beherbergungsgewerbe bringt. Sie werden hart kämpfen müssen, Herr Westerwelle, und was sie auch tun, ein schaler Beigeschmack wird bleiben. Halt ein "typischer Kausalverlauf"!

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Alte Kumpel

In der JVA B. war ich erstmals vor fast 30 Jahren als Referendar in Begleitung meines Ausbilders zur Besichtigung. Damals saß dort jemand ein, den ich später immer mal wieder als Mandant betreut habe, der dann auch immer wieder in dieser JVA einsaß.

Vor einiger Zeit war es wieder so weit: Der Mandant wurde verhaftet und in dieselbe JVA eingeliefert. Heute bei einem Besuch traf ich auf einen JVA-Beamten, der schon zu meiner Referendarzeit dort tätig war und der flachste:
"Na, alten Kumpel besuchen? Wir freuen uns immer über unsere Stammkunden, die wissen wenigstens, wo es langgeht."
Der Mandant versicherte mir dann glaubhaft, dass die Freude des Wiedersehens von ihm nicht unbedingt geteilt wird.

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17 Januar 2010

Die Begleitung machts - Zufall lässt grüßen

In den letzten Tagen habe ich in einer Sache verteidigt, in der die Hauptbelastungszeugin eine Prostituierte war. Im Gericht stand ich vor Beginn der Hauptverhandlung mit einem Kollegen zu sammen, den ich zufällig getroffen habe und mit dem ich, wie unter Anwälten üblich, die neuesten Gerüchte und Bosheiten ausgetauscht habe.

Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung sah ich im Augenwinkel, dass sich eine junge Frau in der Nähe des Verhandlungssaals umschaute und dann wieder verschwand. Mein Kollege sah die Dame auch und meinte noch, er glaube, die Dame zu kennen, die würde mit seiner Frau studieren und wunderte sich noch, was sie wohl im Gericht zu suchen habe.

Die Verhandlung gegen meinen Mandanten lief dann sehr gut, es kam zu einer Einstellung, weil die Zeugin (Prostituierte) telefonisch mitteilte, sie könne nicht kommen, weil sie einen Unfall gehabt habe.

Einige Stunden später hörte ich dann aus gut informierten Kreisen, dass die Dame im Gericht sofort auf dem Absatz umgedreht war, weil sie mit dem Verteidiger jemanden gesehen hatte, den sie privat kannte und der nicht erfahren sollte, was sie wirklich beruflich macht.

Dem Mandanten konnte es nur Recht sein, dass ich zufällig zum richtigen Zeitpunkt mit der Richtigen Person an der richtigen Stelle gequatscht habe.

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Haben die nichts zu tun?

Tiefe verschneite Nacht im Vorharz, der Mond verhangen von schneegetränkten Wolken, man kann kaum die Hand vor Augen sehen. Die kleine Landstraße ist zugeschneit und die Schneemassen der letzten Tage türmen sich am Straßenrand und verengen die Straße.

Aus dem Nichts zerschneiden plötzlich Lichtkegel das Dunkel und spiegeln sich im Schnee. Der Fahrer des Vehikels tatstet sich voran. Trotz nachtschlafender Zeit, man mag es kaum glauben, kommt ein anderes Fahrzeug entgegen, auch dessen Fahrer nimmt sich in Acht und schleicht durch den Schnee.

Dann kommt es wie es kommen muss. Trotz größter Vorsicht berühren sich die Fahrzeuge und es kommt zu Beschädigungen an beiden Außenspiegeln. Die überwältigende Staatsmacht erscheint und gibt als treffende Einschätzung kund, dass da niemandem ein Alleinverschulden angelastet werden kann und vermutlich jeder seinen Schaden selbst tragen muss.

So weit so gut, die unheimliche Begenung in der dunklen Nacht zieht aber (kostenträchtige) Konsequenzen nach sich. Beide Fahrer erhalten eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfes, infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht zu haben.

Das Hornberger Schießen im Harz.

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16 Januar 2010

Was man beim Aufräumen so alles findet

Die ständige Vervollkommnung des Gesundheitsschutzes und die weitere Erhöhung der Qualität der medizinischen Betreuung verlangen eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit aller beteiligten Bereiche.



Weiter geht der Text dann: Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um die auf dem IX. Parteitag der SED gestellte Forderung voll zu verwirklichen, die Errungenschaften der modernen Medizin anzuwenden und die medizinische Arbeit zu verbessern.

Hört(e) sich gut an!


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Ficken 1,50 €

"Der Veranstalter einer Party in einem Coburger Club wirbt mit einem anstößigen Motiv. Eine junge Frau in eindeutiger Pose und dazu das Angebot: Ficken 1,50 Euro. Er versichert aber, er will damit niemandem zu nahe treten. Dass hiermit ein Getränk gemeint ist, wissen nur Eingeweihte."

Bei inFranken.de wird natürlich die Frage aufgeworfen, ob solche Werbeaussagen verboten werden müssen oder nicht. Überraschend dabei, dass in den Kommentaren zu dem Artikel bisher weniger Juristen oder "der Gesetzgeber" auf den Plan gerufen werden, vielmehr ist eher die Tendenz zu erkennen, festzustellen, dass solche Veranstaltungen eher nur der Spiegel der Gesellschaft sind, sie und die Werbung dafür zu verbieten, ändere nichts und man solle sich besser z.B. um die Eindämmung und Verfolgung von Komaprügeleien kümmern.

Sicher ein diskussionswürdiger Ansatz, aber auch hier wird es sicher wieder Unverbesserliche geben, die ...

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15 Januar 2010

"Big Brother" statt Strafverteidigung gescheitert

Mist, eigentlich wollte ich ja einige Monate mal aussetzen und ganz etwas anderes veranstalten, um nicht zu verhundern. Und weil ich eh so oft im Knast bin, hatte ich mich innerlich darauf vorbereitet, spätestens bei der nächsten Staffel von "Big Brother" einzusteigen und dort mal das Preisgeld abzuholen.

Blöd jetzt, dass nun das kümmerliche Schmerzensgeld für den gequirlten Schwachsinn, den man da mitmachen muss, nun auch noch versteuert werden muss, so jedenfalls nach Information von SPON jetzt ein Finanzgericht.

SPON berichtet darüber übrigens im Abschnitt "Kultur", man weiß nicht so genau, warum.

Werde ich wohl auf auf ein anderes Format oder auf BINGO oder LOTTO zurückgreifen müssen - oder weiter strafverteidigen.

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13 Januar 2010

Wozu einen Dolmetscher?

Nach der Urteilsverkündung im Amtsgericht, die ich gerade noch mitbekam, weil ich in der nächsten Sache verhandeln wollte, teilte der Angeklagte in gebrochenem Deutsch mit, er habe eigentlich nichts verstanden, das nächste Mal wünsche er einen Dolmetscher.

Dass man den vermutlich gebraucht hätte, ergab sich schon daraus, dass der Angeklagte auch kaum zu verstehen war. Das tangierte Gericht und Staatsanwaltschaft aber weniger, es erfolgte der lapidare Hinweis:
"Den können Sie dann beim Landgericht beantragen."
Ich möchte gar nicht wissen, wie die Verhandlung gelaufen sein mag. Jedenfalls Richterin und Staatsanwältin machten den Eindruck, sich gut verstanden zu haben.

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Milde Strafbefehle und faule Staatsanwälte

Da war die Frau Staatsanwältin -aus Ihrer Sicht- mal ganz ehrlich. Sie sagte in Richtung des Angeklagten:
"Ach wissen Sie, wir sind ganz faul bei der Staatsanwaltschaft, deshalb beantragen wir ganz milde Strafbefehle, damit wir nicht in der Gegend rumfahren müssen, gerade bei solchem Wetter."
Es gelang dann trotzdem, die Tagessatzhöhe von 50,00 € auf 15,00 € zu reduzieren. War dann doch nicht so ganz milde beantragt worden im Strafbefehl.

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11 Januar 2010

Und das Geschrei wird wieder groß sein

Damit wieder mal den selbsternannten Rechthabern und Besserwissern die Möglichkeit gegeben wird, ohne Aktenkenntnis über unerträgliche Milde zu meckern und festzustellen, dass es solch ein Urteil bei ihnen nicht gegeben hätte, dies hier aus der Saarbrücker Zeitung:
Wegen der massiven Vergewaltigung einer 17-Jährigen hat das Landgericht zwei junge Männer zu jeweils zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen die Angeklagten der jungen Frau insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten sich im Frühjahr 2008 in Homburg über Studen im Wechsel an dem Opfer vergangen. Die Männer hatten dies nach anfänglichem Zögern vor Gericht eingeräumt und damit ihrem Opfer eine Aussage sowie das erneute Durchleben der Tatnacht im Prozess erspart. Das werteten die Richter als deutlich strafmildernd. Ohne Geständnisse hätten vier bis fünf Jahre Haft ohne Bewährung im Raum gestanden.
Gut verteidigt!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Wenn einer eine Reise tut ... (IV)

Auf dem Rückweg passen zwar die Zugverbindungen, aber ich muss Hardy ertragen. Der Zug ist ziemlich voll und Hardy setzt sich eine Reihe hinter mir neben eine alleinreisende Dame. Gut, dass er sich nicht neben mich gesetzt hat, er wäre tot - oder ich.

Kaum hat sich Hardy gesetzt, fängt er an, seine Nachbarin vollzubrabbeln, zu duzen, auszufragen, Geschichten zu erzählen, wichtig zu sein - er redet, redet und redet!

Ich kenne jetzt seine Lebensgeschichte seit dem ersten Weltkrieg, seine Urlaubsreisen, seine Auslandsaufenthalte, dass er mit seiner ersten Frau Probleme im Bett hatte, dass seine Tochter jetzt in Berlin lebt ...

Auch die Lebensgeschichte seiner Nachbarin ist mir wohlbekannt, Modebranche in Bad S. zwei Kinder, Sohn unmusikalisch aber sportlich, Tochter spielt Klavier ... Alles hat er aus "Anja" herausgefragt.

Und das alles in knapp mehr als einer halben Stunde. Anja muss in Bielefeld glücklicherweise raus. Hoffentlich findet Hardy keinen neuen Gesprächspartner. Hoffentlich!

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Hinterhältigkeit

Dem Zeugen wird vom Kammervorsitzenden zunächst § 55 StPO falsch erklärt mit den (leider) üblichen Worten: Sie müssen sich nicht selbst belasten.

Einige Fragen muss der Zeuge dann tatsächlich auch nicht beantworten, dann geht es um die Vorlage von einigen Lichtbildern von Personen. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung der Frage, ob der Zeuge die eine oder andere Person kennt, Folgen in Richtung von Ermittlungen haben könnte und deshalb nach der Mosaik-Theorie des BGH umfassund nach § 55 StPO geschwiegen werden darf.

Der Staatsanwalt besteht auf der Vorlage, weil Ermittlungsansätze nicht erkennbar seien. Darauf sagt der Zeuge spontan, bis auf eine Person kenne er die abgebildeten Personen nicht.

Und schon kommt der Staatsanwalt um die Ecke und hält dem Zeugen vor, dass der Angeklagte aber behauptet habe, dass eine der angeblich nicht erkannten Personen dem Zeugen BTM verkauft haben soll.

Er fragt dann aber nicht weiter, weil er wohl merkt, dass alle erkannt haben, dass er den Zeugen gerade hinter das Licht geführt hatte und die Grundsätze des § 55 StPO ad absurdum geführt hat.

Schweinerei!

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Wenn einer eine Reise tut ... (III)

Super, wenn es die Bahn schafft, trotz Verspätung so den nächsten Bahnhof, Osnabrück, zu erreichen, dass man bequem den Anschluss schaffen kann. Blöd, wenn der Anschlusszug wegen einer Betriebsstörung "vermutlich" mit mindestens 15-minütiger Verspätung abfahren wird.

Frühstück!



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Wenn einer eine Reise tut ... (II)

wird es nicht besser, wenn er mit der Bahn fährt.

Nachdem nun der Ausgangszug meiner Reise 20 Minuten zu spät eingesetz wurde, keimte Hoffnung auf, denn die Schaffnerin berichtete, dass der Anschluss-ICE in Hannover auch 4 Minuten Verspätung habe und dass deshalb auf die Minute möglich sein werde, diesen zu erreichen.

Und dann kam der Bahnhof Hämelerwald. Das kennt man nur als Autobahnabfahrt auf der A2 und, weil es da seit Jahren einen Swinger-Club gibt, der mir -natürlich nur beruflich- bestens bekannt ist.

Warum auch immer blieb der Zug dann in diesem versch... Nest geschlagene 8 Minuten stehen, so dass klar war, dass es mit dem Anschluss in Hannover nichts werden kann. So war es dann auch.

Ich dachte schon an einen Mietwagen, in Hannover sagte mir dann aber das Bahnpersonal, ich könne mit einem IC über Osnabrück nach Münster fahren. In dem sitze ich nun, schaue aus dem Fenster



und höre gerade, dass der Zug später abfahren wird, weil auf andere Züge gewartet wird.

Ich bin gespannt, ob das mit dem Anschluss in Osnabrück noch klappen wird.

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Wenn einer eine Reise tut ... (I)

kotzt er über das, was er erzählen muss.

Nun bin ich vernünftig und entscheide mich für die Bahn, um nach Münster zu kommen. Der Zug fährt angeblich um 05.20 Uhr in Braunschweig ab. Zum Umsteigen in Hannover habe ich 16 Minuten Zeit. Bis 05.31 Uhr tut sich nichts auf dem verschneiten Bahnhof in Braunschweig.

Plötzlich erscheint auf der Anzeigetafel die Mitteilung, dass der Zug etwa 20 Minuten Verspätung haben wird. Ich mache mich auf, um doch mit dem Auto zu fahren. Auf der Treppe vom Bahnsteig höre ich dann,  dass der Zug nun bereitgestellt wird.

Also keine Verspätung wegen der Witterungsbedingungen sondern verschlafen. Na Klasse, versuche ich es doch und hoffe, dass der Anschlusszug in Hannover auch Verspätung hat.

Im Zug dann die lapidare Mitteilung, die Verspätung beruhe auf einem technischen Defekt. Hätte man wohl mal an eine Durchsage denken können im Bahnhof.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

Sch... Bahn




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10 Januar 2010

Was ist Haft?

Sprache ist nicht nur vielseitig sondern auch mehrdeutig. Manch einer würde das längerfristige Verbot, bestimmte Räume oder ein Gelände zu verlassen, als "Haft" bezeichnen. In Österreich soll das anders sein, jedenfalls im Asylverfahren.
Innenministerin Fekter (ÖVP) möchte eine Anwesenheitspflicht für Asylwerber durchsetzen. "Das ist keine Haft", erklärte sie in der ORF-"Pressestunde". Asylwerber dürften das Erstaufnahmezentrum während der Erstabklärung für etwa einen Monat nicht verlassen. Die Maßnahme solle Traiskirchen und Thalham entlasten und die Verfahren beschleunigen. Flüchtlinge sollen dadurch nicht mehr "in die Illegalität untertauchen" können.
Quelle: orf


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Es brennt nicht

aber die Feuerwehr kommt trotzdem.

Am Sonntag ist die Aufregung natürlich groß, wenn das rote Auto vor der Tür steht. Die Jungs waren aber nur unterwegs, um Schnee von Flachdächern zu fegen. Hat der Nachbar wohl gute Beziehungen oder eine gute Erklärung gehabt, dass Gefahren für den öffentlichen Straßenraum bestehen.

Ich gönne es ihm.




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09 Januar 2010

An den Haaren herbeigezogene Strafzumessungsgründe - das Doppelverwertungsverbot

Nicht immer, aber immer ... findet man Urteile, die danach stinken, dass die Gründe für eine außergewöhnlich harte Strafe an den Haaren herbeigezogen werden.

Deshalb sollte es ein Revisionsführer nie vergessen, sich die Strafzumessungsgründe genauer nach dem Doppelverwertungsverbot des § 46 III StGB anzusehen. Man findet immer wieder die schönsten Kracher.

Da wird dann der böse Angeklagte nochmal so richtig an die Wand gestellt, und man führt aus, dass insbesondere zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden musste ... was mit anderen Worten schon im Tatbestand zu finden ist. Heute ist mir ein Urteil untergekommen, bei dem bei einem Subventionsbetrug erheblich zu Lasten des Angeklagten verwertet wurde, dass er angeblich Scheinrechnungen und Scheinverträge vorgelegt haben soll. Im Tabestand des § 264 I 1 StGB werden aber gerade "unrichtige Angaben" vorausgesetzt - wo, bitte, soll der Unterschied sein?

Gerade dann, wenn das Urteil so knapp über zwei Jahren liegt, sollte man auf solche Feinheiten sehr genau achten.

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Ich trinke sonst nie etwas, und das waren nur drei Weinchen

So kann man sich täuschen. Die Dame, schlank und rank, ist ganz traurig. Hat an einer Kreuzung nicht aufgepasst und hat das vor ihr stehenden Fahrzeug "nur ganz leicht angebummst".

Dann kam die Polizei und hat erst den Atemalkoholgehalt gemessen, war dann etwas verwundert und hat mit richterlicher Genehmigung eine Blutprobe abnehmen lassen.

Die Mandantin beteuert so, dass man schon den Eindruck hat, dass sie sich selbst glaubt, sonst so gut wie nie Alkohol zu trinken und an diesem Tag höchstens drei Wein getrunken zu haben.

Heute kommt die Akte: 2,5 Stunden nach dem Vorfall 2,11 Promille.

Ich werde sie fragen, ob sie bei den drei Weinchen Gläser, Flaschen oder Fässer meinte.

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08 Januar 2010

Fehlinvestition

Ich habe mit eBay eigentlich fast immer ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Allerdings habe ich auch noch nicht versucht, eine Nacht zu ersteigern bzw. das, was möglcherweise dazugehören sollte.

Anders ein Geprellter aus Erlangen:
Die Hoffnung auf ein erotisches Abenteuer hat ein 40-jähriger Mann in Erlangen teuer bezahlt. Auf einer Internetseite hatte er für 1500 Euro eine gemeinsame Nacht mit einer Unbekannten ersteigert. Gleich zu Beginn des Treffens übergab der liebeshungrige Mann der Frau das Geld.


Doch als er mit ihr in seine Wohnung gehen wollte, tauchte unverhofft ein angeblicher Bruder der Frau auf. Dieser erklärte, dass die Begleiterin erst 17 Jahre alt sei, und verschwand mit ihr in einem Auto mit Münchner Kennzeichen.

Quelle: augsburger-allgemeine

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Herzzerreißende Geschichte

Dass bei Verwaltungsgerichten nicht immer nur trockener Stoff abzuhandeln ist, zeigt der Fall einer Dame, die über eine Feuerwehrleiter bei ihrem Ex-Freund ausgezogen ist:
Sie habe einfach weiterschlafen wollen. Da habe er die Freundin eingeschlossen, als er morgens die Wohnung verließ.


Die Folge war ein Feuerwehr-Einsatz: Die Braunschweigerin ließ sich samt Umzugskartons über eine Drehleiter aus dem dritten Stock befreien.


Die Kosten dieses Einsatzes soll der Ex-Freund bezahlen – was der gar nicht einsieht. Deshalb klagt er gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht.


234 Euro hat ihm die Berufsfeuerwehr in Rechnung gestellt – 168 Euro für einen einstündigen Drehleiter-Einsatz, 66 Euro für die beiden Einsatzkräfte des mittleren Dienstes. "Ich habe die Feuerwehr gar nicht gerufen", ärgert sich der junge Mann.


Die Liebesbeziehung, so viel wird deutlich, neigte sich ihrem Ende. "Wir hatten Streit", schildert der Kläger vor Gericht. "Ich habe zu ihr gesagt: Wenn du bis morgen um 7 Uhr nicht aus der Wohnung bist, schließe ich ab."


Um diese Zeit wollte der Fußball-Fan zu einem Auswärtsspiel aufbrechen. "Ich wollte nicht, dass sie in meiner Wohnung bleibt." Mehrfach habe er sie am nächsten Morgen geweckt.


Später rief sie einen Freund an: Sie sei eingeschlossen. Der verständigte die Polizei und die wiederum die Feuerwehr, um die Tür öffnen zu lassen. Wegen eines Sicherheitsschlosses fiel die Wahl aber auf die Drehleiter, die an den Balkon herangefahren wurde.


"Sie hat die Feuerwehr als Umzugsdienst benutzt", meint der Kläger. Ein paar Kartons und den Rechner habe die Ex-Freundin mitgenommen.


"Ja, wir sind da sehr offen", bemerkt der Vertreter der Berufsfeuerwehr schmunzelnd. "Das ist Service", kommentiert Verwaltungsrichter Christian Büschen.


Doch kein kostenloser. Denn besteht keine Gefahr, müssen Hilfesuchende derartige Einsätze selbst zahlen. "Ein Schlüsseldienst hätte aber bestimmt keine 234 Euro gekostet", glaubt der Kläger.


Der Richter weist auf die Rechtslage hin: Der Braunschweiger wird die Kosten wohl tragen müssen. "Sie haben die Frau schließlich eingeschlossen." Eine Tatsache, die ihm bereits ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung eingebracht hat. Es wurde gegen eine Geldbuße eingestellt.


Die Vertreter der Stadt zeigen sich vor dem Verwaltungsgericht versöhnlich: Sie bieten an, nur 30 statt 60 Minuten zu berechnen. Durch den Transport der Kartons habe sich der Einsatz möglicherweise verlängert, räumen sie ein.


Auch die 75 Euro Gerichtskosten will die Stadt übernehmen.


Der junge Mann stimmt dem Vergleich zu. Die 117 Euro kann er in Raten zahlen. Viel Geld hat er nicht.


Richter Büschen bleibt, ihm zu wünschen, "dass künftige Beziehungen besser laufen".

Quelle: newsclick

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