26 Januar 2010

Schneckenpolizei

Juristerei ist trocken! Das ist ein Irrglaube, der täglich widerlegt wird. Im Gegenteil, immer wieder haben Gerichte über Sachverhalte zu entscheiden, bei denen kein Auge trocken bleibt. Und dabei lernt man noch dazu, in diesem Fall z.B., dass ein Polizeibeamter eine geschlagene 1/4 Stunde benötigt, um seine Uniform anzuziehen.
Das Anziehen der Polizeiuniform gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht als Arbeitszeit. Die Richter entschieden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass ein Polizist zu Dienstbeginn schon fertig uniformiert sein muss.
Kläger war ein Polizeihauptmeister, der als Streifenbeamter im Schichtdienst tätig ist. Er zieht sich immer direkt in der Dienststelle um und wollte, dass ihm dafür pro Schicht zusätzlich eine Viertelstunde Arbeitszeit gutgeschrieben wird.
Quelle: ddp



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

olaf hat gesagt…

Ich hatte damals noch länger gebraucht, weil ich Schnürschuhe getragen habe.

Malte S. hat gesagt…

Eher 7,5 Minuten zum Anziehen und 7,5 Minuten zum Ausziehen, oder?

Anonym hat gesagt…

Top-Einfall! Ich komme demnächst auch im Jogginganzug zur Hauptverhandlung. Vielleicht schaffe ich es, mich durch langsames An- und Ablegen des Anzugs und der Robe über die Fünf-Stunden-Grenze der VV 4110, 4116 pp. RVG zu retten. Kleidungswechsel ist bares Geld wert!

Sowieso ständige Rechtsprechung unseres Gerichts. Als ich mal spät dran war und mich in der Hektik beim Ankleiden in meiner Robe verhedderte, sagte der Vorsitzende ausdrücklich: "Ganz langsam, soviel Zeit muß sein!". Na also!

 

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