04 Januar 2010

Und dann war da noch ...

... Herr Wichtig. Herr Wichtig wollte mir erklären, dass er mit einem Beratungsschein, den er in den nächsten Tagen besorgen wird, das Recht hat, von mir zu verlangen, dass ich mal kurz ohne Akteneinsicht mit dem Staatsanwalt telefoniere und dem erkläre, dass Herr Wichtig unschuldig ist; außerdem müsse ich auch gleich noch die Klage auf Schadensersatz einreichen, weil man ihm drei Wochen seinen Computer weggenommen hatte.

Ich habe Herrn Wichtig dann kurz und knapp erklärt, dass er das Recht hat, sich jeden beliebigen Kollegen seiner Wahl auszusuchen und ich das Recht habe, ihn rauszuschmeißen, wenn er nicht freiwillig ganz schnell verschwunden ist.

Das hat er verstanden.

Schmarotzer sind unangenehm.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Berufsrecht und -ehre sind ebenfalls unangenehm.

RA Anders hat gesagt…

Naja,
§ 2 BerhG In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt. ... und § 49a BRAO Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. ...
Bei der Schilderung des Kollegen fällt mir nicht schwer, seine Entscheidung den potenziellen Mandanten aus dem Büro zu schmeißen, nach zu vollziehen.
Ohne Vorschuß und Aktenkenntnis kann kann man nicht mit der Staatsanwaltschaft telefonieren. Bei Beratungshilfe funktioniert das sowieso nicht, weil es keine Beratung mehr ist.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich empfinde es als wenig ehrenhaft, sich von Schmarotzern gnadenlos ausnutzen zu lassen.

Anonym hat gesagt…

Ehre? Habt ihr alle einen Treffer? Wenn einer mehr fordert, als ihm zusteht, kann man ihn doch einfach über seinen Irrtum aufklären.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Wenn der, der mehr fordert, zudem auch noch versucht, mir meinen Job zu erklären und mir Anweisungen erteilt, was ich zu tun oder lassen habe, dann liegt für mich auch ein nach dem Gesetz wichtiger Grund vor, die Beratungshilfe abzulehnen. Üblicherweise erweisen sich gerade solche Damen und Herren Wichtig als besonders beratungsresistent und sind Erklärungen über Rechts- und sonstige Irrtümer nicht ohne Weiteres zugänglich. Derartige Fälle riechen 10 km gegen den Wind nach Ärger. Viel mehr Ärger übrigens als ein Verfahren vor der Kammer, in dem man erklären muss, weshalb man von einem wichtigen Grund ausging.
Sie sehen, lieber Anonym - wir haben keinen "Treffer".

Werner Siebers hat gesagt…

Ja, ich habe einen Treffer. Und zwar genau den getroffen zu haben, der meine freundlichen Hinweise darauf, dass der Beratungsschein nur der Beratung dient und dass ich ohne Akteneinsicht nicht bereit bin, eine mir unbekannte Sache mit einem Staatsanwalt zu erörtern, ignorieren wollte und meinte, mir vorschreiben zu können, was ich alles zu tun habe in Erwartung eines Beratungsscheins, den der Gutste noch gar nicht hatte.

Solche Vögel fliegen, und zwar achtkantig, mit oder ohne Treffer! BASTA!

Anonym hat gesagt…

Das ist genau die Klientel, die Sie mit Ihren Leucht-Paragraphen anziehen!

Werner Siebers hat gesagt…

Keine Sorge, der zieht auch andere an, die deutlich angenehmer sind, wir sind zufrieden.

Wir werden aber zeitnah unsere Leuchtfront noch deutlich aufpeppen, das ist uns noch viel zu wenig.

 

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