19 Januar 2010

Zerschlagenes Porzellan

Nicht selten schlagen insbesondere Wirtschaftsabteilungen von Staatsanwaltschaften gnadenlos zu, wenn sich irgendwelche Verdachtsmomente gegen Firmen ergeben. Trotz Unschuldsvermutung werden Banken, Kreditgeber und Geschäftspartner angeschrieben und ausführlich über die laufenden Ermittlungen informiert, wobei oft der Eindruck erweckt wird, es sei völlig klar, dass Straftaten begangen wurden.

Wenn sich der Tatverdacht später nicht bestätigt, wird das in der Regel nicht klargestellt, die Unternehmer werden mit dem zerschlagenen Porzellan zurückgelassen und nicht selten kommt es dann zu Insolvenzen.

In Berlin hat ein Unternehmer solch eine Vorgehensweise nunmehr zum Anlass genommen, das Land auf Schadensersatz zu verklagen. Man darf gespannt sein, in welche Richtung dieser Prozess laufen wird.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

Kollege S. hat gesagt…

Hmm, und in Berlin verhandeln Amtsgerichte über eine "Schadenersatzforderung in Millionenhöhe gegen das Land Berlin"? Was ist bloss aus §§ 23, 71 II GVG geworden?

 

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