03 Januar 2010

Muss ein Angeklagter eigentlich die Wahrheit sagen?

Nein, muss er nicht, es sei denn, er begeht mit seiner Lüge eine Straftat, also z.B. die falsche Verdächtigung einer anderen Person.

Aber ansonsten darf der Angeklagte ungestraft das Blaue vom Himmel herunterlügen, hin und wieder macht das auch durchaus Sinn. Wenn der Angeklagte z.B. lediglich mit einer Geldstrafe rechnen muss und -wie sehr oft- die Ermittlungen zu seinem Einkommen eher dürftig waren, darf er, wenn er denn überhaupt Angaben macht, über die Höhe seines Einkommens täuschen.

In den seltensten Fällen werden die entsprechenden Angaben überprüft, es sei denn, die Lüge ist so dreist, dass sich die Unwahrheit aufdrängt.

Also: Als Angeklagter ist das Lügen -bis auf Ausnahmen- erlaubt und hin und wieder auch durchaus sinnvoll.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


1 Kommentar:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Als Verteidiger hat man aber oft das Problem zu verhindern, daß dem Mandanten beim Schwindeln die Pinocchio-Nase wächst.

Es ist per se nicht einfach, als Angeklagter in der Hauptverhandlung die Nerven zu behalten. Wenn dann auch noch Schwindelei im Spiel ist, verliert so mancher Kandidat die Contenance. Und dann wird das nichts mehr mit der Milde ...

Auch hier gilt: Jede Seite hat zwei Medaillen (oder so).

 

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