25 November 2009

Beuger abgewatscht

Selten genug geschieht es, aber es geschieht: Obergericht (OLG Köln) schreibt einem Richter ins Gebetbuch, was eigentlich auch die Staatsanwaltschaft interessieren könnte:
"Nach alledem fehlt es an jeglichem Anhaltspunkt dafür, dass der von dem Amtsgericht B. im Termin vom .....2009 mit 5.000,00 € festgesetzte Streitwert zu gering bemessen sein könnte. Die abweichende Streitwertfestsetzung vom ......2009 kann nur als willkürlich angesehen werden und mit ihr zwangsläufig die Unzuständigkeitserklärung vom selben Tag."
Das hat gesessen!

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Wen man so alles trifft ...

im Amtsgericht Braunschweig:



 

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24 November 2009

Spinnert

Kaum zu glauben, auf welche Ideen Eltern kommen (Quelle: ddp):
Eltern dürfen nicht darüber bestimmen, wie und von wem ihr Sohn in einem Fußballverein trainiert wird. Das hat das Amtsgericht Grevenbroich am Dienstag in einem bundesweit bislang einmaligen Prozess entschieden.
In dem verhandelten Fall wollten die Eltern eines siebenjährigen Jungen mittels einer einstweiligen Verfügung für ihren Sohn ein Torwart-Sondertraining erwirken. Im Prozess hatten sie erklärt, der Junge habe durch die harschen Trainingsmethoden seines Trainers in der F-Jugendmannschaft des SC Kapellen den Spaß am Fußball verloren.

Spaß mache ihm dagegen das «erlebnisorientierte Torwartsondertraining» mit einem anderen Trainer. Dieses Sondertraining jedoch hatte der Verein zwischenzeitlich eingestellt und darauf verwiesen, dass der Deutsche Fußball-Bund dazu rät, ein solches Training erst ab der Altersklasse der D-Jugendlichen anzubieten.

Die zuständige Richterin wies nun die Forderung der Eltern nach einem Torwart-Sondertraining für ihren Jungen zurück. Es bestünde darauf kein Anrecht. Das Kind habe die Möglichkeit, am normalen Mannschaftstraining teilzunehmen. Der Verein hatte argumentiert, dass künftig jedes Mitglied ein «Spezialtraining» einklagen könne, wenn dem Vorstoß der Eltern Recht gegeben worden wäre.

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22 November 2009

Tempoverstöße auf dem Prüfstand und Anwälte, die ihre eigene Funktion nicht verstehen

Zur Zeit sollten Personen, denen der Vorwurf gemacht wird, angeblich zu schnell gefahren zu sein, sich anwaltlich beraten lassen, denn, wenn der angebliche Verstoß durch ein Foto nachgewiesen werden soll, könnte es einen Ausweg geben.
Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr.


Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag vorab von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte. Die Richter sowohl in Grimma als auch Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos ebenfalls einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege. 
Quelle: hna

Suchen Sie sich dabei aber den richtigen Anwalt aus, der seine Rolle als Ihr Interessenvertreter richtig verstanden hat. Manche Kollegen stehen nämlich offenbar auf dem Standpunkt, solche Chancen ungenutzt lassen zu wollen und mandantenfreundlichen Gerichtsentscheidungen auch noch öffentlich mit Unverständnis entgegentreten zu müssen.
Rechtsanwalt Michael Bücken vom Deutschen Anwaltverein äußerte sich am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP erstaunt, dass einzelne Gerichte nun auch Blitzerfotos nicht mehr als Beweis für Bußgeldverfahren gegen Temposünder akzeptieren sollen. Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur Fälle, in denen eine Verkehrsüberwachung mittels Videoüberwachung erfolgt.
Quelle: spiegel

Ich erwarte vom DAV, solchen Kollegen ohne schuldhaftes Verzögern und unverzüglich die Mitgliedschaft aufzukündigen und ihnen ausdrücklich zu untersagen, bei dieser Art von Kommentaren zu offenbaren, dass sie Mitglied im DAV sind. Jeder Rechtsanwalt, der seine Aufgabe als einseitiger Interessenvertreter richtig verstanden hat, wartet sein Berufsleben lang immer auf mandantenfreundliche Entscheidungen und sollte lieber zum Sachbearbeiter bei einer Bußgeldbehörde umschulen, wenn er sich öffentlich so äußert, wie Rechtsanwalt Michael Bücken.

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21 November 2009

Paragraph hinter Gittern

Hallo Matze,

Du bist genial!





 

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Braunschweiger Mauscheltreffen

Ich sehe sie richtig sabbern: Polizei, Staatsanwälte und Richter sitzen an einem Tisch, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: Den besseren Schutz von Opfern! Unschuldvermtung? Oh, haben wir heute gerade mal nicht auf der Tagesordnung! Verteidiger? Was können die schon zu dem Thema beitragen?
"Es ist eine vorweg gezogene kleine Hauptverhandlung", erläutert der bayerische Richter in der Braunschweiger Brunsviga vor mehr als 60 niedersächsischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten, die zur effektiveren Verfolgung von Sexualstraftaten erstmals zu einer interdisziplinären Fachtagung zusammengekommen sind.

Quelle: newsclick

Es mögen gute Ziele sein, aber die fortschreitende Verbrüderung der Richterschaft mit den Ermittlern unter Ausschluss der Verteidiger zeigt eine Entwicklung weg von der Unschuldsvermutung zu einer reinen "Anklageabnickung" vor Gericht.

Wie will eigentlich ein Richter, der sich in so unglaublich tolle interdisziplinäre Fachtagungen einbinden lässt und Begeisterung über ausgerechnet bayrische Erfahrungen zeigt, mit am nächsten Tag von einem nicht interdisziplinär eigebundenen Verteidiger konstruktiver Kritik an den angeblich so opferschützenden Methoden offen und unschuldsvermutungsorientiert umgehen?

Er kann es nicht! Er ist einseitig infiltriert und vorab auf die eine Seite gezogen! Auf die Seite, die mit der Unschuldsvermutung nicht mehr vereinbar ist! Er ist per se befangen!

Er ist für die Abschaffung des Unmittelbarkeitsprinzips, er ist bereit, hinzunehmen, dass er in der "richtigen" Hauptverhandlung keine Fragen mehr stellen kann, er ist damit einverstanden, dass er mit seiner Kammer und damit seinen Schöffen mit einer Konserve abgefüttert wird, er ist damit einverstanden, dass ihm etwas vorgesetzt wird, das er selbst weder beeinflussen noch steuern konnte.

Wozu brauchen wir noch Richter, die sich für so etwas hergeben?

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20 November 2009

Schleimbeutel

Ich kannte den Kollegen schon. In der Funktion als Zeugenbeistand war er dem Gericht bereits verbal in Körperöffnungen gekrochen, aus denen hin und wieder Flatulenzen entfleuchen, weil er minutenlang dem ganz besonders hohen Gericht seinen Dank zelebrieren musste, dass man ihm gestattet hatte, auf seine untertänigste Bitte hin einen Stuhl benutzen zu dürfen, um sich neben seinen Mandanten zu setzen.

Heute dann als Verteidiger desselben Mandanten bedankte er sich zunächst bei Gott und der Welt und insbesondere der Staatsanwaltschaft für das gelungene Plädoyer und den angemessenen Antrag, bis er dann dienernd und schleimspurziehend bekundete:

Und hohes Gericht, mein Mandant ist von den drei Wochen Untersuchungshaft zutiefst beeindruckt, das kann ich Ihnen anwaltlich versichern!

Und ich, lieber Kollege, kann Ihnen anwaltlich versichern, dass solch ekeliger Schleim weder das jüngste noch das dümmste Gericht beeindrucken kann, es widert einfach nur an.

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Teure Wolfsburger Trennung

Angeblich soll nun geprüft werden, ob die Verantwortlichen für eine treue Trennung wegen der teuren Trennung auch vor einer Trennung stehen. Das Trennungsdrama ohne Ende:
Teures Ende eines Arbeitsstreits für die IHK Lüneburg-Wolfsburg: Weil die Kündigung eines Geschäftsführers im April 2008 nach einem Zerwürfnis mit dem Präsidium unwirksam war, muss die IHK mehr als 150 000 Euro Gehalt und Versorgungsanteile nachzahlen. Das hat das Landgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden. Alle Kündigungen seien weder fristgerecht noch hinreichend begründet gewesen. Der mit monatlich 12 300 Euro dotierte Arbeitsvertrag hätte erst 2011 gekündigt werden können. Da der Posten längst neu besetzt ist, hat die IHK-Vollversammlung bereits beschlossen, den Geschassten freizustellen.

Quelle: newsclick


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18 November 2009

Sie suchen das Amtsgericht Holzminden?

So sieht es aus:



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Sie suchen das Amtsgericht Borken?

So sieht es aus:



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Rechtliche Umleitung

Gefährliche Körperverletzung und Überschreitung der Notwehr. Um dann zu einer Geldstrafe zu kommen, muss man einen Umweg finden. Entweder über die fahrlässige Körperverletzung oder über den minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung und § 47 StGB.

Gut, wenn man sich einig über das Ergebnis einig ist, dann ist der Weg eigentlich egal.

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Umfassende Einigung

Spätestens, als ich das ca. 35 cm lange Messer auf den Richtertisch gelegt habe, bevor zur Sache aufgerufen wurde, wussten auch die Staatsanwältin und der Nebenklagevertreter, dass durchaus die Möglichkeit bestand, dass die von den Angeklagten bei der Polizei geschilderte Notwehrsituation vorgelegen haben könnte.

Und schon waren alle Türen für eine angenehme Gesamtlösung geöffnet.

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Der letzte Wille, aber bitte mit Herz

Was in Gerichten so alles ausliegt: Z.B. eine im wahrsten Sinne des Wortes "herzergreifende" Broschüre. Ich kann die Empfehlung nicht teilen. Meine lautet: Der letzte Wille, aber bitte nicht ohne Notar.




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17 November 2009

Man kann es ja mal versuchen

Alle wissen es, die Vorsitzende, der Beisitzer und einer der beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft: Das, was die Zeugin behauptet, noch genau zu erinnern, kann sie gar nicht erinnern; bei ihrer Aussage erklärt sie auch schon, dass sie aus Unterlagen und daraus, was sonst immer geschieht, nur schlussfolgert.

Trotzdem hakt man Punkt für Punkt im Sinne der Anklage ab, nach dem Motto: So war es!

Nach 10 Fragen der Verteidigung ist klar, die Zeugin erinnert sich konkret an gar nichts, noch fünf Fragen und sie wird nicht mehr sicher sein, ob sie geboren wurde.

Aber man hat es halt versucht, offenbar hat man gehofft, dass die Verteidigung schläft. War wohl nichts!



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16 November 2009

Qualifiziertes Nörgeln

Die Zustellung des Bußgeldbescheides an meinen Mandanten, der ihm in Flensburg ein Überlaufen eines Fasses (kein Bier) beschert hätte, klappte nicht so richtig, deshalb hat die Zustellerin von sich aus an einer anderen Adresse zugestellt.

Daran habe ich qualifiziert herumgenörgelt und dargestellt, dass an der Wohnanschrift hätte zugestellt werden können, was aber nicht geschehen ist, so dass es auf die anderweitige Zustellung nicht ankam und diese so spät war, dass damit die Verfolgungsverjährung eingetreten sei.

Und, man glaubt es kaum, und der Mandant macht hoffentlich Freudensprünge: Der Bußgeldbescheid wurde zurückgenommen und das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt.

Gut gelungen!

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Statistikbeschönigung

Nicht vorbestrafter Besoffener nimmt einer Prostituierten "sein Geld" (200,00 €) wieder weg, weil die erhoffte Gegenleistung nicht zum Erfolg führt, und hält sie bei der Wegnahme an den Handgelenken fest.

Er entschuldigt sich, macht den Schaden wieder gut und zahlt ein "Schmerzensgeld".

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen eines minder schweren Falles des Raubes: beim Schöffengericht!

So kurz vor dem Jahresende könnte dem Dezerneten offenbar in der Statistik noch das ein oder andere Nümmerchen für Schöffensachen fehlen; offenbar braucht seine Abteilung eine ausführliche Belehrung darüber, dass die Statistikbeschönigung am Jahresende kein Grund ist, einem Angeschuldigten seinen gesetzlichen Richter vorzuenthalten.

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15 November 2009

Engeltreffen

Schön, wenn alte Freunde zusammenkommen, mal hier, mal dort, mal Frankfurt.

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13 November 2009

Freispruch in Wolfsburg

Eins musste ich dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft lassen: Er hat seine verbissene Meinung geändert, wenn auch nicht konsequent, eine Beihilfe wollte er noch konstruieren.

Nachdem dem Gericht spätestens in dem Befangenheitsintermezzo klar geworden war, dass bestimmte Erkenntnisse schlicht nicht verwertbar waren, wurde der Freispruch dann ein überzeugender.

Der Mandant machte einen nicht unzufriedenen Eindruck nach fünf Verhandlungstagen Kampf. Danke für die Einladung danach.

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Rosinentheorie

Der Kollege, Verteidiger eines Mitangeklagten, führt aus, dass er mehrfach erlebt habe, dass Amtsrichter die verschiedenen Informationen aus einer Beweisaufnahme sehen wie ein reich gedecktes Buffet und sich dann für ihre Überzeugung und das Urteil jeweils die besten Häppchen heraussuchen, also die Rosinen herauspicken, ohne das Gesamte zu sehen und dabei dann den Gedanken "in dubio pro reo" vergessen.

Schön beschrieben!

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Schlechter gehts kaum

Ein Plädoyer mag inhaltlich noch so gut sein, wenig zuträglich ist es aber, wenn der Plädierende, wie heute vor dem Amtsgericht Wolfsburg, immer wieder in seinen Aufzeichnungen blättert, dabei dann selbige durcheinander bringt und "wühlen" muss, um seinen Faden wiederzufinden.

Es hört dann - leider - niemand mehr zu. Das kann man kaum schlechter machen.

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Geht der Umgang mit dem Tod von Robert Enke noch peinlicher?

Der Mitarbeiter der MoPo, der genau diese Plazierung genau dieser Werbung zu verantworten hat, sollte seine eigene Qualifikation auf den Prüfstand stellen lassen.




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11 November 2009

Der neue Mitarbeiter

Den Herrn Unterzeichner werde ich bei meinem nächsten Termin in dem Amtsgericht mal aufsuchen.




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Die Gunst der Stunde

Ich bin immer wieder begeistert, wenn die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht die Sachbearbeiter sind und keine vollständige Akte haben. Wenn dann noch das Gericht in der zuvor anberaumten Sache deutlich überzogen hat und unter Zeitdruck steht, kann man als Verteidiger eigentlich alles erreichen.

Man muss diese Chance nur erkennen und nutzen, der Mandant wird es danken. Der Mandant heute konnte es beinahe nicht fassen, was so alles möglich ist, wenn man solche Konstellation für ihn ausnutzt.


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Selenz: Schweinegrippe - Pandemie?

Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz zur Schweinegrippe:


Schweinegrippe – Pandemie?

Die Informationen zur Schweinegrippe werden von Tag zu Tag mysterioeser. Und das nicht nur fuer uns Laien. Von den derzeit 11 angeblichen Grippe-Toten in Deutschland hatten mindestens 9 erhebliche bis toedliche Vorerkrankungen.

Ist die Impfung gegen Schweinegrippe also so etwas wie eine Versicherung gegen Lawinenschaeden an Nord- und Ostsee? Wie gefaehrlich ist diese Grippe im Vergleich zu anderen Krankheiten? Was sagen Fachleute zum Gefaehrdungspotential?

Dazu ein interessantes Zitat aus der mexikanischen Tageszeitung "La Jornada":

"Mexikanische Gedanken zur Schweinegrippe - Pandemie der Profitg(e)ier?

Auf der Erde sterben jedes Jahr 2 Mio. Menschen an der Malaria, die ganz einfach durch ein Moskitonetz geschuetzt werden koennten. Und den Nachrichten ist es keine Zeile wert.

Auf der Erde sterben jedes Jahr 2 Mio. Maedchen und Jungen an Durchfall-Erkrankungen, die mit einer isotonischen Salzloesung im Wert von ca. 25 Cent behandelt werden koennten. Und den Nachrichten ist es keine Zeile wert.

Die Masern, Lungenentzuendungen und andere, mit relativ preiswerten Impfstoffen heilbare Krankheiten rufen jedes Jahr bei fast 10 Mio. Menschen den Tod hervor. Und den Nachrichten ist es keine Zeile wert.

Aber als vor einigen Jahren die famose "Vogelgrippe" ausbrach, ueberfluteten uns die globalen Informationssysteme mit Nachrichten. Mengen an Tinte wurden verbraucht und beaengstigende Alarmsignale
ausgegeben. Eine Epidemie, die gefaehrlichste von allen! Eine Pandemie!

Die Rede von der schrecklichen Krankheit der Huehner ging um den Globus. Und trotz alledem, die Vogelgrippe hatte weltweit "nur" 250 Menschen zu beklagen. 250 Menschen in zehn Jahren, das ist ein Mittel von 25 Menschen pro Jahr.

Die normale Grippe toetet jaehrlich weltweit ca. 500.000 Menschen. Eine halbe Million gegen 25.

Einen Moment mal. Warum wird ein solcher Rummel um die Vogelgrippe veranstaltet?"
(Ende des Zitats)

Eine moegliche Antwort gab der Chefarzt am Helios-Klinikum Berlin-Buch. Seine Antwort ist nachzulesen im Berliner Tagesspiegel vom 1. November 2009. Der Artikel ist - Tagesspiegel-like - objektiv, ausgewogenen und frei von Verschwoerungstheorien:

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite-Schweinegrippe%3Bart705,2938086

"Warum aber mobilisieren dann die WHO und mit ihr mehr als 100 Regierungen fuer eine teure, globale Massenimpfung? Warum wurde die Verbreitung einer neuen Influenza-Variante, die bisher nicht mal ein Zehntel jener toedlichen Erkrankungen verursacht, die auf das Konto der ganz normalen Wintergrippe
gehen, zur gefaehrlichen „Pandemie“ erklaert? Handelt es sich am Ende gar um eine „Inszenierung, mit der
die Pharmakonzerne schlichtweg Geld verdienen wollen“, wie Wolf-Dieter Ludwig, Chefarzt im Helios-Klinikum Berlin-Buch und Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Aerzteschaft,
beklagt?...

...Zugleich tue sich ein weiteres Risiko auf, das nicht minder gross sei, warnt auch Wolf-Dieter Ludwig, der Leiter der unabhaengigen Arzneimittelkommission: „Wer bei harmlosen Infektionskrankheiten Panik“ verbreite, verliere „seine Glaubwuerdigkeit“ und laufe so „Gefahr, dass sinnvolle Empfehlungen im wirklichen Ernstfall nicht mehr beachtet werden“.

Anders ausgedrueckt: Auch ein Fehlalarm kann toedliche Folgen haben."
(Ende des Zitats)

Peine, den 09. November 2009 Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz


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10 November 2009

Nichts weiter als Klacken

Eine Wirtschaftsstrafkammer, zwei Staatsanwälte, zwei Verteidiger, ein Beamter eines Landeskriminalamtes und weitere Beteiligte sitzen nun seit etwa 15 Minuten mit open end vor einer Leinwand und schauen die Aufzeichnung einer Haftprüfung an, bei der alle beteiligten Personen schweigen und darauf warten, dass die Protokolldame das Protokoll korrigiert.

Das, was man hört, ist hin und wieder das Klacken einer Tastatur. Hoffentlich bleiben alle wach.

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09 November 2009

Krähen über dem Amtsgericht

Schon witzig, wie die Herrschaften zusammenhalten, wenn es darum geht, einem Kollegen zu bestätigen, dass die Besorgnis der Befangenheit natürlich völliger Quatsch ist.

Gut, dass man angeblich juristisch ausgebildete Entscheidungsträger nicht zwingend ernst nehmen muss, wenn sie ausführen, dass der Angeklagte als Organ der Rechtspflege seine Sprache zu zügeln hat.

Aber selbst wenn der über den Befangenheitsantrag nachdenkende Richter nicht den Angeklagten sondern den Verteidiger meint, der seiner Kollegin Frechheiten und Unverschämtheiten bescheinigt hat, dann hat er auch nicht verstanden, dass es einen feinen Unterschied gibt zwischen Organen der Rechtspflege und unabhängigen Organen der Rechtspflege. Aber manche geben frühzeitig zu erkennen, dass sie es nie lernen können.

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Es gibt sie noch

Tatsächlich, auch das gibt es noch, eine Richterin, die dem mehrfach einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden Angeklagten mehr glaubt, als den Zeugen, die mit dem Opfer befreundet sind und alle irgendwie eine auffällig übereinstimmende Geschichte erzählen.

Hut ab davor, aber auffällig, dass oft die fair sind, die erkennbar keine Karriere mehr machen wollen.


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07 November 2009

Der Mandant wird sich freuen

Und nun zum Feierabend noch eine erfreuliche e-Mail an einem Mandanten, dass ein Staatsanwalt auf die Anregung, ein Verfahren nach § 153a StPO einzustellen, nicht mit Widerwillen und Abneigung reagiert, sondern mit einem ausführlich begründeten Einstellungsvorschlag an das Gericht, das schon Hauptverhandlungstermin anberaumt hatte.

Es geht auch so, es ist nicht immer nur falsch, was Verteidiger anregen.

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Die Samstags-Überraschung bei der Post

Wenn ich am Samstag vor diesem Fach unter Fächern stehe, hoffe ich immer ein wenig, dass ich nichts finde, was Arbeitszeit kostet. Klappt selten.

Das unterscheidet viele Anwälte von Staatsdienern. Die bekommen 4 1/2 Tage in der Woche ihre Post vorgelegt, wir holen sie am 6. Tag der Woche auch noch selbst ab, obwohl wir auch am Freitagnachmittag noch fleißig waren.



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Braunschweiger Tanzdeppen

Ganz Deutschland wird sie heute sehen, die Freunde der Wetten. Wetten?!

Oh Gott, hoffentlich wird der Schalk nicht zu schal.

Und hier werden all die freudig Errgeten sein, die eine Sekunde im Fernsehen gesehen werden wollen.



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Rammstein "Pussy" auf dem Index

"Zensursula" hat wieder zugeschlagen. Heise fragt nicht ganz zu Unrecht, ob Frau Ministerin sonst nichts zu zun hat. Das neue Album von "Rammstein" mit dem niedlichen Namen "Liebe ist für alle da" hat es ihr angetan.

Ich freue mich für die Rammsteine, eine so gute Werbekampgane für ein neues Album hätte auch die beste Werbefirma nicht erfinden können.

"Pussy" von "Rammstein" und das neue Album auf dem Index, schnell kaufen, das lohnt sich bestimmt!

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06 November 2009

Sie suchen das Amtsgericht Oschersleben ?

So sieht es aus:


Und hier können Sie es finden:


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Unheimliche Welt

Auf dem Weg zu einem Amtsgericht in Sachsen-Anhalt kam ich mir hier in der Landschaft vor wie auf einem anderen Planeten.



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05 November 2009

Überraschung

Weder die Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer noch wir Verteidiger hatten bisher realisiert, dass von der Haftrichtervernehmung eines wichtigen Zeugen eine Videoaufzeichnung gemacht wurde.

Ein Polizeibeamter des Landeskriminalamtes hat nun darauf hingewiesen. Alle sind einig, die Aufzeichnungen in Augenschein zu nehmen. Irgendwie grinst der LKA-Beamte ein wenig schelmisch.

Jetzt weiß ich warum: Aufzeichnungsdauer: 8 Stunden. Jetzt fehlt nur Cola und Popcorn.

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04 November 2009

Zynismus pur - Amtsgericht Halle an der Saale und die Wochenfrist

Im Amtsgericht in Halle an der Saale macht man es wie in fast allen deutschen Gerichten. Man stellt dem Angeschuldigten im Fall einer notwendigen Verteidigung die Anklage zu und gibt ihm eine Frist von einer Woche, innerhalb der er dem Gericht mitzuteilen hat, ob er einen Verteidiger benennt, danach wird ihm ein Verteidiger vom Gericht beigeordnet (oft so ein rundgelutschter Schweiger, der Darmtaucherfahrung hat).

Dass der Angeschuldigte ggf. bei dem Verteidiger, den er sich wünscht, zunächst einen Termin vereinbaren muss, um den zu fragen, ob der kann und will, dass dann noch das Gericht informiert werden muss und dass dafür eine Woche eigentlich nichts weiter ist, als eine bodenlose Frechheit, drängt sich auf.

Beim Amtsgericht in Halle an der Saale knallt man dem Angeschuldigten dann auch prompt am Tage des Ablaufes der angeblich gesetzten Wochenfrist einen Zwangspflichtverteidiger vor den Latz.

Meine Beschwerde dagegen befasst sich mit dem Wochenproblem im Allgmeinen, aber auch mit dem besonderen Fall, dass der Mandant inhaftiert ist und schon deshalb die Postlaufzeiten etwas länger sind und der Mandant nicht einfach einen Termin bei dem Wunschverteidiger machen kann, sondern dieser zunächst in die JVA kommen muss. Dass in diesem speziellen Fall die Wochenfrist gar nicht ausreichen kann, versteht jeder - außer man ist Richter in Halle.

Der Beschwerde wurde nicht abgeholfen, weil "innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche keine Reaktion erfolgte"!

Kein Wort zur Inhaftierung, kein Wort zur gedanklichen Auseinandersetzung mit der Zeitverzögerung wegen dieser besonderen Umstände. Schrieb ich gerade gedankliche Auseinandersetzung? Entschuldigung, verschrieben. Sollte heißen: Nicht nachgedacht, mit dem Gesäß draufgesetzt!

Ich traue mich schon nicht mehr, es zu schreiben: Es war schon wieder eine Richterin.

Ich bin für Emanzipation und Gleichberechtigung, bitte ab sofort wieder mal ein paar Männer zum Richter machen, BITTE!!!

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Schweinegrippe

In einer Verhandlungspause frage ich den Mandanten, ob er für den Hauptverhandlungstag Urlaub genommen hat. Das verneint er, das sei nicht notwendig gewesen, weil er krankgeschrieben sei.

Seine Familie stehe unter Schweinegrippe-Verdacht.

Dann werde ich mich mal die nächsten Tage ein wenig beobachten.

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03 November 2009

Das war schwer

Der Mandant war überzeugt davon, dass er nur kurz seine Geschichte dem Gericht erzählen muss, und schon gäbe es den Freispruch.

Zunächst musste ich ihm verdeutlichen, dass der Akteneinhalt alles etwas komplizierter erscheinen lässt. Und dann musste ich ihm auch noch irgendwie beibringen, dass seine anzüglich schmierige Art, sich mitzuteilen, eher kontraproduktiv sein könnte.

Als er dann, nachdem er geschwiegen hatte, die Begründung des Freispruchs hörte, sagte er mir: Gut, dass Sie mir das Reden verboten haben, das, was denen fehlte, hätte ich vorher brühwarm erzählt.


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Zumutung für den rechtsuchenden Bürger

Der Angeklagte lehnt die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, weil sie wenige Minuten nach Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zum nächsten Verhandlungstag im Gerichtssaal dem Verteidiger, der nach einem durch den Nebenklägervertreter zur Akte gereichten Schriftsatz fragt, sagt: Das geht Sie gar nichts an!

In ihrer dienstlichen Stellungnahme outet sie sich als unberührt, jedenfalls von diesen Bereich betreffende strafprozessualen Regeln unberührt, denn sie teilt mit, ihre Äußerung könne nicht für ein Befangenheitsgesuch herhalten, weil sie selbige nach dem Ende des Hauptverhandlungstages ausgebracht habe.

Super! Nächstes Mal muss mein Mandant dann wohl damit rechnen, dass ein Richter nach einer Unterbrechung sagt: So Du Arsch, Dir altem Lügner reiße ich nächste Woche die Eier ab!

Darf der Richter ja, weil die Hauptverhandlung unterbrochen ist.

Ich empfinde es als ausgesprochene Zumutung, dass Personen über die Freiheit anderer Menschen entscheiden dürfen, die bei Angeklagten den Eindruck erwecken, für diesen Job völlig ungeeignet zu sein.

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02 November 2009

Das war es mit der Entlastung

Gut, das Landgericht meint, die von mir vorgetragenen Gedanken darüber, ob es sinnvoll ist, eine Berufung zurückzunehmen, hätten das Verfahren nicht gefördert, obwohl sie zu einer Berufungsrücknahme geführt haben.

Wenn denn meine Gedanken nicht förderlich sind, werde ich sie mir zukünftig nicht mehr machen und in solchen Fällen die Berufung erst nach Aufruf zur Sache in der Berufungshauptverhandlung zurücknehmen.

Muss ich wenigstens nicht mehr unbezahlt nachdenken. Die Vorsitzenden der Berufungskammern werden es dem Kollegen danken, ist ja auch immerhin jemand, der als Richter und LL.M zeichnet.

Respekt!

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Doofe gesucht

Versuchen kann man es ja mal, scheint ein Sachbearbeiter einer Bußgeldbehörde zu denken.

Eine Vollmacht hat er nicht bekommen und kobert zunächst mit der Bitte um Vorlage der fehlenden Vollmacht. Es folgt der Hinweis, dass da nichts fehlt, weil die Bevollmächtigung anwaltlich versichert wurde.

Und nun kommt es: Anrufvermerk: Es sei doch besser, eine schriftliche Vollmacht zur Akte zu reichen, weil dann die Zustellungskosten um 3,50 € weniger seien!

Gutes Argument, aber nicht gut genug.


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01 November 2009

Gibt hier bitte mal jemand einen aus?


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Wohnen in der schönsten Form

Und wer will in der Bude wirklich wohnen?



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Ich bin tiefergelegt

Parkplatz an der neuen Markthalle in Wolfsburg. Nicht so richtig befestigt, zu erreichen nur über einen Bordstein. Ich sehe, wie eine junge Frau als Fahrerin sich müht, gaanz langsam ein 3er BMW-Cabrio mit dickem Rohr, riesigen Felgen und einem gaaanz coolen Glatzkopf als Beifahrer über den Bordstein zu streicheln.

Klappt nicht ganz, irgendwas unter dem Auto macht plötzlich richtig fiese Geräusche: aufgesetzt.

Glatze vergißt sein offenmundiges Kaugummigekaue, springt aus dem Auto, schmeißt seine Kippe in schäumender Wut auf Mutter Erde und schreit die Fahrerin an:

Das ist SCHEISSE, Du weißt doch, ich bin tiefergelegt!

Ich schau ihn an und denke so bei mir:

Stimmt!

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