31 Januar 2009

Tiefensee ergreift Partei für beduselte Autofahrer

In der Promilledebatte haben die Verfechter des angeduselten Autofahrens, also die Unverantwortlichen, nun wieder mal einen wichtigen Fürsprecher, nämlich den Bundesverkehrsminister, der zwar sicher weiß, welche erheblichen Beeinträchtigungen auch schon bei geringer Alkoholbeeinflussung eintreten, der aber sicher auch weiß, auf wen er hört und warum er auf die hört, die dieses teils tödliche Problem verharmlosen.
Bundesverkehrminister Wolfgang Tiefensee hat sich gegen eine Absenkung der Promillegrenze für Autofahrer von 0,5 auf 0,3 Promille ausgesprochen. «Eine solche Änderung lehne ich ab», schrieb Tiefensee in einem Gastbeitrag für die «Bild am Sonntag». Er stellte sich damit auch gegen einen entsprechenden Vorstoß der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzin . Die derzeitigen Regelungen hätten haben sich bewährt, so Tiefensee. Die Absenkung der Promille-Grenze von 0,8 auf 0,5 sei inzwischen allgemein akzeptiert.
Quelle: dpa

Dass eine Regelung nicht deshalb gut sein muss, weil sie allgemein akzeptiert ist und deshalb insbesondere nicht verbesserungswürdig ist, könnte möglicherweise auch von einem Bundesverkehrsminister verstanden werden, der bereit ist, über ein Problem nachzudenken, zu dem er sich äußert.

Dass sich nämlich bei knapp 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration das Unfallrisiko schon locker verdoppelt haben kann, sollte der Herr Minister spätestens dann nochmals reflektieren, wenn ein Kind aus seinem unmittelbaren Umfeld von einem "nur" in diesem Promille-Bereich angetrunkenen Autofahrer in die ewigen Jagdgründe geschickt wurde.

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Grausame Kälte, morgens um halb zehn in einem Gericht in Deutschland

Die Stimmung im Gerichtssaal des Amtsgerichts näherte sich dem Nullpunkt, sie wurde eisig. Die Zeugin in der Mitte des Saales begann zu zittern, ihre körperlichen Reaktionen waren wie ein Hilfeschrei.

Keiner konnte ihr helfen, das Gericht fragte weiter, auch der Staatsanwalt kannte keine Gnade, obwohl er selbst erkennbar unter dem Klima litt und als äußeres Anzeichen für sein Unbehagen die Robe noch enger um seinen Körper zog.

Ich verzichtete auf mein Fragerecht, weil ich nur noch darüber nachdachte, wie man so schnell wie möglich aus diesem vermaledeiten Gerichtssaal entkommen kann. Mein Mandant neben mir fluchte nur leise aber für mich deutlich vernehmlich: Scheiß Kälte hier!

Was war geschehen in diesen sonst nicht besonders dramatischen Strafverfahren, dass den Beteiligten das Blut beinahe in den Adern gefror?

Die Heizung war ausgefallen und die Techniker konnten so schnell den Fehler nicht finden. Aber nach der Vernehmung dieser armen frierenden Zeugin hatte der Richter ein Einsehen und vertagte die Verhandlung mit der Verabschiedung: Hoffentlich wird es nächste Woche etwas gemütlicher!

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30 Januar 2009

Grausiger Fund: Abgetrennte Arme ohne Fingerkuppen schwimmen in der Isar

In der Isar bei Geretsried sind am Freitag Leichenteile gefunden worden. Ein Passant entdeckte zwei Arme in dem Fluss, wie die Polizei mitteilte. Taucher untersuchten an der Fundstelle das Wasser, stießen aber auf keine weiteren Körperteile.

Die zwei Arme wurden zur Untersuchung in das Institut für Rechtsmedizin nach München gebracht. Sie gehören offenbar zu einem Mann. Die Finderkuppen fehlen vollständig, was die Identifizierung erschwert. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus und hat eine Ermittlungsgruppe gebildet.

Quelle: ddp

Wie die Ermittlungsbehörden auf ein Gewaltverbrechen kommen, weiß man nicht so genau.

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Die Geschichte eines Skandals

So heißt der Untertitel des Buches "Im Zweifel gegen den Angeklagten" von Gisela Friedrichsen, Spiegel-Gerichtsreporterin, die drei Jahre lang den Strafprozess "Pascal" verfolgt hat.

Walter Teusch, einer der Verteidiger in diesem Verfahren, hat ausdrücklich bestätigt, dass Gisela Friedrichsen ausschließlich auf Informationen zurückgegriffen hat, die jeder Zuschauer des Verfahrens zur Kenntnis nehmen konnte.

Bei der Wahl des Untertitels "Die Geschichte eines Skandals" hat Gisela Friedrichsen sicher noch nicht geahnt, dass ein Zivilgericht einen zweiten Skandal heruafbeschwört, und nun die Auslieferung des Buches verhindert und damit, wie bereits berichtet, offenbar untersagen will, dass Informationen verwertet werden, die in öffentlicher Hauptverhandlung zu Tage getreten sind.

Die Richter müssen sich fragen lassen, was die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung noch für einen Wert hat, wenn man darüber nicht mehr sprechen und berichten darf.

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Wie im richtigen Leben

Für den nicht involvierten Außenstehenden kaum vorstellbar, aber Realität auch in den virtuellen Welten: Kriminalität auf allen Ebenen.
In den virtuellen Parallelwelten des Internets wie Second Life sind nach Erkenntnissen des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg immer mehr Kriminelle aktiv. «Gefahren im Internet haben sich zu einem wichtigen Schwerpunktthema in der polizeilichen Prävention entwickelt», sagte der LKA-Experte Stefan Middendorf der Nachrichtenagentur ddp. So hätten nicht nur Geldwäsche und Betrügereien auf Plattformen wie Second Life oder Fregger zugenommen. Auch Gewaltandrohungen und Kinderpornografie würden immer öfter von den Ermittlern registriert.

Die Auswirkungen dieses Phänomens werden mittlerweile auch in wissenschaftlichen Kreisen diskutiert. Erstmals findet ab Freitag in Heidelberg ein Symposium unter dem Titel «Virtuelle Welten und Kriminalität» statt.

Quelle: ddp

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29 Januar 2009

Zypries verteidigt Deal-Entwurf für Strafprozesse

Es ist schwer nachzuvollziehen, dass ein Riesenbohei und Firlefanz gemacht wird um den Gesetzentwurf zum "Deal" im Strafverfahren, da die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich genaue Grenzen gesteckt hat und das procedere exakt vorgegeben wurde.

Irgendwelche Hinterzimmerspielereien sind damit nicht mehr verbunden. Gleichwohl wollen sich Hans und Franz mit neuen gesetzlichen Regelungen profilieren, die möglicherweise die feststehenden regeln sogar wieder aufweichen, weil sie von Personen erfunden werden, die nicht täglich mit solchen Verhandlungen zu tun haben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Gesetzentwurf zu Absprachen in Strafverfahren verteidigt. Mit diesen so genannten Deals werde "mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsgleichheit" geschaffen, sagte Zypries am Donnerstag im Bundestag. Zudem führten sie zu mehr Transparenz in den Gerichten. "Wir holen die Verständigung aus den Hinterzimmern und führen sie in die Hauptverhandlung", fügte Zypries hinzu.
Quelle: afp

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Yohurt Gums mit Gezanke-Bumms

Yogurt Gums, Jogi Bussi, fette Kinder, noch fettere Kohle, Zucker bis zum Abwinken und richtig gute Streitwerte. Süßwarenhersteller helfen nicht nur Zahnärzten, sondern versorgen auch Juristen mit einträglicher Arbeit.
Der Bonner Süßwarenproduzent Haribo darf weiterhin gefüllte Fruchtgummi mit Schaumzucker unter der Bezeichnung «Yoghurt Gums» verkaufen. Wie das Oberlandesgericht Hamburg am Donnerstag urteilte, wurde ein entsprechender Berufungsantrag des Haribo-Konkurrenten Katjes zurückgewiesen. Nach Ansicht des Senats verfügt Katjes nicht über ein exklusives Markenrecht an dem Begriff «Yoghurt Gums». Das Landgericht Hamburg hatte im Januar 2007 bereits entsprechend geurteilt.

Der Ausdruck «Yoghurt Gums» lässt sich nach Auffassung der Richter keinem bestimmten Hersteller zuordnen. In der Aufmachung des Haribo-Produkts werde auch nicht vorrangig mit diesem Ausdruck, sondern mit dem Namen «Jogi Bussi» auf der Packung geworben.

Gegen das Urteil kann die Firma Katjes aus Emmerich (Kreis Kleve) vor dem Bundesgerichtshof Revision einlegen. Die beiden Süßwaren-Hersteller streiten sich seit Jahren vor Gerichten.

Quelle: ddp

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Augen zu und denk an mich

Heute durften wir uns im Bulgari-Verfahren wegen des Vorwurfes des Menschenhandels im Landgericht Koblenz erste abgehörte Telefongespräche anhören.

Eine junge Bulgarin, die in einem FKK-Club gearbeitet hat, telefonierte u.a. mit einem der Angeklagten und ließ erkennen, dass sie deshalb kein Geld verdiene, weil ihr die Männer dort nicht so gefallen haben, weil sie dicke Bäuche hatten oder Japaner waren.

Der Angeklagte meinte dann, sie wolle doch Geld verdienen und solle einfach nicht so viel nachdenken sondern:

Mach die Augen dabei zu und denk an mich!

Gisela Friedrichsen wird das Buch über den Fall "Pascal" verboten

Obwohl es sich um den Bericht über ein öffentliches Gerichtsverfahren handelt, hat das Hamburger Landgericht - wer auch sonst! - die Auslieferung des Buches von Gisela Friedrichsen über den Fall "Pascal" verboten. Das Verfahren wird weitergeführt.

Das Buch der «Spiegel»-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zum Saarbrücker Fall Pascal darf nicht mehr ausgeliefert werden. Das Hamburger Landgericht hat der Deutschen Verlags-Anstalt (DVA) mit einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung von Passagen verboten, in denen es um die Aussagen des Jungen geht, der die inzwischen vom Vorwurf des Mordes und Kindesmissbrauchs freigesprochenen Angeklagten belastet hatte, wie ein DVA-Sprecher am Mittwoch sagte und damit einen Vorabbericht der «Saarbrücker Zeitung» bestätigte. Der Verlag will Widerspruch einlegen. Geklagt hatte die Pflegemutter des Jungen, weil sie dessen Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.

Der Verlag betont, der Junge sei in dem Buch nicht zu erkennen, seine Persönlichkeitsrechte also nicht verletzt. Außerdem stammten die umstrittenen Passagen ausschließlich aus öffentlich im Saarbrücker Verfahren vorgetragenen Angaben des Jungen.
Quelle: yahoo

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Armer, armer Klaus Zumwinkel, jetzt muss er auch noch das Bundesverdienstkreuz abgeben

Armer Klaus Zumwinkel: Erst zeigt ihn doch tatsächlich die respektlos böse Presse anläßlich seiner vorläufigen Festnahme in Zeitung und Fernsehen, nachdem ruchbar geworden war, dass der Verdacht bestand, dass er seit Jahren Steuern hinterzogen hatte, worüber er sich jetzt bitterlich beklagt, nachdem ihn der gnadenlose Rechtsstaat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat.

Und dann nimmt sich dieses vermaledeite Land auch noch heraus, wegen dieser paar lächerlichen Prummel von hinterzogenen Steuern - schließlich wurden diese ja -- wohl aus der Portokasse -- zurückgezahlt - ihm vielleicht sein Großes Bundesverdienstkreuz wegzunehmen! Pfui, wie ungerecht!

Übrigens:
Zuletzt hatte der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Das Bundespräsidialamt wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern.
Quelle: yahoo

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28 Januar 2009

Langer Atem gefragt

Ein Verfahren, das möglicherweise nicht in diesem Jahr sein Ende finden wird, hat jetzt beim Landgericht Stendal begonnen. Die Verlesung der Anklage wegen des Vorwurfes des Subventionsbetruges am ersten Verhandlungstag hat nicht gerade dazu beigetragen, dass Außenstehende verstehen konnten, was die Staatsanwaltschaft eigentlich so richtig erreichen will.

Auch die Erklärungen gegenüber der Presse haben zur Aufhellung bisher nicht beigetragen, aber möglicherweise wird man gegen Ende des Jahres nach den ersten 100 Verhandlungstagen eine erste Zwischenbilanz ziehen können.

Da ich nicht mehr rauche, ist mein Atem länger geworden.

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Hut ab vor dem neuen Vizepräsidenten des Landgerichts Braunschweig

Das erlebt man selten! Der neue Vizepräsident des Landgerichts Braunschweig, den ich heute erstmals kennengelernt habe und der eine kleine Strafkammer übernommen hat, war zunächst schon höchst entgegenkommend, zu warten, nachdem der Angeklagte in der Berufungsverhandlung zunächst nicht erschienen war und ich ihm - dem Angeklagten - zunächst per Handy Feuer unter dem Sitzfleisch machen musste.

Dass er dann aber in der entstehenden Pause auch noch die Kopie einer Entscheidung überreichte (BayObLG wistra 2002, 160), aus der sich ergibt, wie man bei vorausgegangenem Strafbefehl in der Berufungsverhandlung die Situation retten kann, wenn der Mandant nicht erscheint und bis dahin eine schriftliche Vollmacht nicht vorliegt, war schon beeindruckend.

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Massive Kritik der Staatsanwälte an Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt

Laut einer angeblich mehr oder weniger zufällig entstandenen Befragung der Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt schätzen diese die Arbeit der Polizei als äußerst miserabel ein. Ob es auch schon eine Befragung von Richtern und Verteidigern gegeben hat, wie diese die Arbeit der Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt einschätzen, ist bisher nicht bekannt geworden.

Eine Arbeitsgruppe, die sich laut der Justizministerin des Landes mit dem Problem befassen soll, besteht aus acht Mitarbeitern aus dem Justiz- und Innenministerium, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt. Hört sich höchst kompetent an.

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47. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Mit der Mitgliederversammlung der Akademie für Verkehrswissenschaft beginnt heute der 47. deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar. Bis Freitag wollen sich rund 1500 Verkehrsexperten aus Ministerien, Verbänden und Hochschulen mit der Frage befassen, ob ganze Autobahnabschnitte künftig per Radar überwacht werden sollen. Außerdem geht es um den Führerschein auf Zeit, eine mögliche Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei und die geeignete Form der Alkoholmessung bei angetrunkenen Autofahrern.
Quelle: dpa

Knast für brutalen Tritt beim Fußballspiel

Ob dadurch die Brutalität auf Fußballplätzen insbesondere schlechter Sportler, die sich anders nicht zu helfen wissen, gestoppt werden kann, darf bezweifelt werden, ein Zeichen setzt dieses Urteil allerdings allemal.
Wegen eines Kung-Fu-Tritts ins Gesicht eines Gegenspielers muss ein früherer Amateurfußballer für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Kulmbach verurteilte den 23-Jährigen am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung. Er habe den Tritt mit großer Brutalität ausgeführt und dabei billigend schwere Verletzungen in Kauf genommen, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, er habe sich provoziert gefühlt. Das heute 28 Jahre alte Opfer war nach dem Angriff bei einem Kreisligaspiel zwischen dem TSV Melkendorf und TSV Presseck im Oktober 2007 zunächst ins künstliche Koma versetzt worden. Bis heute hat sich der Mann nicht von den Knochenbrüchen und sonstigen Verletzungen erholt, die Gesichtsnerven werden wohl für immer gelähmt bleiben. Für den Ausraster hatte der bayerische Fußballverband den Täter bereits im Mai 2008 auf Lebenszeit ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: yahoo

Bevor pseudoschlaue Trolls darauf aufmerksam machen wollen, dass es bei Amtsgerichten keine Kammern gibt und dass der Reporter vermutlich ein Schöffengericht meinte, ist mir bekannt.

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Anti-Linker Zug?

Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn ein Amtsrichter eine Geldbuße drastisch reduziert, angeblich, weil knapp drei Jahre seit der Tat ins Land gegangen sind. Die Idee, dass die Anwedung von § 79 I 1 OWiG der wahre Auslöser gewesen sein könnte, weil der die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde drastisch einschränkt und eine weitere Hürde, nämlich deren Zulassung, aufbaut, liegt nicht unbedingt besonders fern.

Knapp drei Jahre nach seinem öffentlichkeitswirksam inszenierten «Hartz IV»-Protest in der Bannmeile des Bundestags ist der Linke-Abgeordnete Michael Leutert zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro verurteilt worden. Der Chemnitzer wurde am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt, weil er am 17. Februar 2006 mit vier weiteren Linke-Abgeordneten und zwei Fraktionsmitarbeitern innerhalb des befriedeten Bezirks um das Parlament demonstriert haben soll.

Nach Angaben der Partei handelte es sich indes lediglich um einen Fototermin mit Plakaten für die Presse, um sich gegen die damals im Plenum behandelte «Verschärfung der ´Hartz IV´-Regelungen» zu wenden. Bis die Aktion von der Polizei beendet wurde, seien gerade einmal sechs Minuten vergangen.

Im Unterschied zu den sechs anderen Betroffenen weigerte sich der Sprecher der Landesgruppe Sachsen indes, das Bußgeld in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Die Reduzierung auf ein Drittel der Summe wurde den Angaben zufolge vom Richter damit begründet, dass die Tat so lange zurückliegt. Nach Auskunft von Leuterts Anwältin ist indes dadurch seine Chance geringer geworden, vor dem Kammergericht Berlin Rechtsbeschwerde einzulegen. Bei Absenkung des Bußgelds auf unter 250 Euro muss das Rechtsmittel von der nächsten Instanz erst zugelassen werden. Dies ist in der Regel nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Quelle: ddp

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27 Januar 2009

Pressefreundlichkeit

Vielleicht der beste Weg einer Strafkammer, den film- und fotogierigen Pressevertretern gleich am ersten Verhandlungstag alles auf dem Sibertablett zu servieren, was sie haben wollen, um hoffen zu können, danach einigermaßen seine Ruhe zu haben.


Auf ein Neues: Promilledebatte

Mich persönlich ficht die Debatte als Autofahrer nicht an, weil ich höchstens mal ein alkoholfreies Bier trinke, wenn ich Auto fahren will. Als Strafverteidiger würde mich eine Herabsetzung der Promillegrenze freuen, denn ich glaube sicher, dass sich die Anzahl der potentiellen Mandanten deutlich steigern würde.
Bislang gilt für Autofahrer eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Für eine Absenkung auf 0,3 Promille plädiert nun die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) in einem Beitrag für unsere Zeitung.

Die Dauerdebatte über Alkohol am Steuer ist damit angeheizt – zur Freude des Automobilclubs Europa. Dort geht man sogar noch weiter. "Fahren und Trinken ist unvereinbar – nicht nur für Fahranfänger, für die schon ein absolutes Alkoholverbot gilt. Wir sehen aber derzeit keine Chance, generell null Promille durchzusetzen", sagt Sprecher Rainer Hillgärtner.

Zu den Gegnern einer niedrigeren Promillegrenze gehört die FDP. "Eine 0,3-Promille-Grenze hätte auf den verantwortungslosen Alkoholkonsumenten keine abschreckende Wirkung", sagt Detlef Parr, der Drogenpolitik zuständige FDP-Bundestagsabgeordnete.

Wissenschaftliche Studien zeigen: Schon ab 0,2 Promille ist die Sehleistung vermindert, die Reaktionszeit verlängert. Passend zur aktuellen Debatte diskutieren Fachleute ab Donnerstag beim Verkehrsgerichtstag in Goslar, wie der Alkohol-Pegel am genauesten und schnellsten gemessen werden kann.

Quelle: newsclick

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Kampflos sollen die Schäublismus-Eskapaden nicht hingenommen werden.
Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ("Twister") hat am heutigen Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres novellierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. Die Telepolis-Autorin wird dabei von Fredrik Roggan von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union anwaltlich vertreten, mit dem sie bereits erfolgreich gegen die Bestimmung zu Online-Razzien im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe geklagt hatte. Twister zeigte sich zuversichtlich, "dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird."
Quelle: Heise

Spektakulär: Pink Panther im KaDeWe

Auch im Zeitalter kompliziertester Alarmanlagen gelingen hin und wieder außergewöhnliche Einbrüche, die die Polizei vor Rätsel stellen.
Nach dem spektakulären Millionenraub im Berliner Nobelkaufhaus KaDeWe tappt die Polizei auf der Suche nach den Tätern offensichtlich noch im Dunkeln. "Festnahmen können wir noch nicht vermelden", sagte ein Sprecher am Dienstagmorgen. Ob es schon eine heiße Spur gebe, wollte er nicht sagen. Unbekannte Täter hatten am Wochenende im KaDeWe aus einer Filiale der Juwelier-Kette "Christ" Schmuck und Uhren gestohlen. Der entstandene Schaden soll laut Medienberichten in die Millionen gehen.
Quelle: n24

Großes Theater in kleinem Landgericht I

Bisher war das Verfahren, dessen erster Verhandlungstag heute vor dem Landgericht Stendal ansteht, nicht geprägt von einer peniblen Beachtung der Rechte des Angeklagten. Der ihm nicht bekannte und von ihm noch weniger gewollte Zwangspflichtverteidiger konnte nur über den Umweg eines Befangenheitsgesuches gegen die Vorsitzende aus dem Verfahren gehalten werden, die sich auch nicht zu schade war, mit Stellungnahmefristen von 2 Tagen zu hantieren.

Ich hoffe nur, dass alle Beteiligten noch einen großen Schluck aus dem Becher der Weisheit nehmen und ab jetzt versuchen, die Angelegenheit sachlich und unter Beachtung der Rechte eines jeden Angeklagten in Angriff zu nehmen und selbige nicht mehr nur vorgeben, um Ausreden für einen ungesunden Zeitdruck zu finden.

Und nun gehts los!

26 Januar 2009

BTM-Schleuder für den Knast

Das "Überwurfproblem" wurde bei der JVA Hof jetzt zum "Überschleuderproblem"; aber wache Nachbarn sind immer wichtig, in guten und in schlechten Zeiten.
Seine Hilfsbereitschaft hat einen 25-Jährigen in Hof mit dem Gesetz in Konflikt gebracht. Zeugen informierten die Polizei über den jungen Mann, der in der Nähe der Justizvollzugsanstalt mit einer Schleuder unterwegs war. Beim Anblick des Streifenwagens ließ der Verdächtige etwas zu Boden fallen: einen daumengroßen in Paketband gewickelten Gegenstand. Im inneren des Knäuels befanden sich zwei kleine Päckchen Rauschgift. Weitere Nachforschungen der Polizei ergaben, dass zwei Bekannte des Festgenommen derzeit ihren Wohnsitz im Hofer Gefängnis gefunden haben. Offensichtlich wollte der 25-Jährige mit der Zwille seine unerreichbaren Freunde mit Rauschgift versorgen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen illegalen Verkehrs mit Gefangenen und wegen illegalen Drogenbesitzes.
Quelle: frankenpost

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Was wird aus Ex-Postchef Zumwinkel?

Größte Spannung? Überraschungsei? Keine Ahnung, was kommt?

Genauso wäre es, wenn man den schon beinahe krampfhaften Beteuerungen verschiedener Prozeßbeteiligter im Verfahren gegen Klaus Zumwinkel Glauben schenken würde, dass es keinen Deal sondern nur sondierende Vorgespräche gegeben hat und damit völlig offen wäre, zu welchem Urteil heute das Landgericht Bochum kommt.

Für alle, die sich die Hose nicht mit der Kneifzange anziehen und wissen, dass ein solcher Prozessverlauf ohne Deal gar nicht denkbar wäre, dürfte es aber keine Überspannung der Erwartungen sein, wenn heute, oh Wunder, eine Bewährungsstrafe herauskäme.

Ein möglicherweise gutes und vernünftiges Ergebnis, zu dessen Zustandekommen im Wege eines Deals man aber stehen könnte, ohne sich irgendein hervorstehendes Körperteil zu verbrennen.

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Bulgari die 20ste mit Kuschelfaktor?

Und weiter geht es heute beim fröhlichen Bockspringen im Landgericht Koblenz im Bulgari-Verfahren.

Die Sprünge von einem Zeugen zum anderen bereiten immer wieder Freude, heute mal wieder ein Polizeibeamter, den wir, glaube ich, gerade erst entlassen hatten. Ob und wieviel andere Zeugenvernehmungen heute fortgesetzt oder neu begonnen werden, weiß man als Beteiligter noch nicht so genau.

Lassen wir uns von den Bocksprung-Artisten überraschen.

Spannend könnte es werden, wenn die Veranstaltung, wie aufgrund einer Ladung zu befürchten, heute möglicherweise in einem kleineren Saal stattfinden sollte, weil dann der Kuschelfaktor den Bereich des Anstößigen erreichen könnte.

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25 Januar 2009

Im Knast geräuchert

Die JVA Braunschweig in Aufregung, mal wieder wurde gezündelt, schwerwiegende Folgen gab es nicht.
Auf bisher ungeklärte Weise entzündete ein 49jähriger Untersuchungshäftling in der Nacht zu Sonntag in seiner Zelle ein Feuer in seinem Mülleimer. Durch diesen Brand kam es zu einer starken Rauchentwicklung, die vom Wachpersonal auf dem Überwachungsmonitor bemerkt wurde. Erste Rettungsmaßnahmen wurden durch das Wachpersonal getroffen. Das Feuer wurde grob gelöscht und der Mann aus der Zelle geholt. Durch die Berufsfeuerwehr wurde das Feuer gänzlich abgelöscht und der Häftling wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus gebracht wo er stationär verblieb; Lebensgefahr besteht nicht.
Quelle: presseportal

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Anstiftung zum Schwarzfahren



Sonst fahre ich beinahe nie mit dem Zug, jetzt weiß ich noch mehr, warum. Wer am Sonntag um 7.24 Uhr von Braunschweig nach Wolfsburg fahren will, muss Kleingeld oder einen Schein kleiner als 20 Euro haben, sonst tritt die Überschrift in Kraft.


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Ingrid van Bergen ist neue Dschungelkönigin

Das war ein Wahl!

Nicht nur im Namen des Volkers oder des Dielers, nein, im Namen des Volkes.

Bei einer Sendung, die wie keine andere im Deutschen Fernsehen so haut- und realitätsnah das Leben eines bloggenden Strafverteidigers widerspiegelt. Neid, Missgunst, Intrigen, labernde Dünnbrettbohrer, Drecksgetier, andere AHs, Despissardos und Collegae, und statt aller anderen noch weitere bunte Komparsen und Trockenpflaumen, die ein Abbild dessen widerspiegeln, was uns im Leben so passiert.

Aber, und das freut, eine Wahl, die zeigt: Respekt vor dem Alter, und das lob ich mir.

Das war das Wort zum Sonntag, eine schöne Woche wünsche ich, natürlich insbesondere und auch allen Missgünstigen. Und für die, die das Zwinkern nicht erkennen: ab in den Dschungel, und bitte dort bleiben, für immer!

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Lieber Ampel als Jamaika

Auf www.billigflieger.de kann man kostenlos und unabhängig günstige Flüge nach Jamaika finden - das interessiert Jürgen Trittin eher weniger. Er meint nämlich:

"Jamaika soll eine schöne Insel sein, aber grüne Inhalte können Sie da in der Tüte rauchen." Renate Künast bezeichnete ein solches Bündnis als "eher unwahrscheinlich" und sagte, die größten Schnittmengen habe man in einer Konstellation, an der die SPD beteiligt sei. "Wir wollen regieren, unsere Präferenz ist die Ampel."

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24 Januar 2009

Geschäft für Zahnlose

Das ist was für Boxer, Hools und eifersüchtige Liebhaber.

Erst sich gegenseitig die Zähne ausschlagen und dann noch alles auch im pekuniären Sinne rausschlagen, was drin ist.



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Rauchverbot in Potenz

Ich rauche seit mehr als einem Jahr nicht mehr und glaube, nicht gefährdet zu sein, damit wieder zu beginnen. Gleichwohl gibt es einige Maßnahmen gegen Raucher, die mich nur den Kopf schütteln lassen.

Rauchverbote in Gebäuden oder in Räumen, die gemeinsam mit anderen Personen genutzt werden: OK.

Hotels, die keine Raucherzimmer mehr anbieten: muss ich nicht haben. Mich stört nicht, wenn mein Nachbar in seinem Raucherzimmer raucht.

Aber was ich heute in der Autostadt von VW erlebt habe, finde ich weit übertrieben. Raucherzonen im Außenbereich, so irgendwie ein Pranger auf der Wiese mit ein wenig Büschen drumherum. Nee, das muss es nun wirklich nicht sein!




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Wer Gras verkauft, muss nicht Gärtner sein

Wer sein grünes Gras, wohlgemerkt seinen Gartenabfall, verkaufen will, muss kreativ aber auch vorsichtig sein, denn es kann auch in die Hose gehen.
Manchmal kommt es wirklich blöd. Da will ein patscherter Dealer "gutes Gras zum Rauchen" verkaufen. Und gerät prompt an einen verdeckten Ermittler. Doch nicht genug der Malaise. Das "Gras" entpuppte sich buchstäblich als solches - nämlich als schlichter Rasen. Und nicht als Cannabiskraut. Was für die Anklage nicht ganz unwesentlich war.

Denn anstelle eines Drogendeliktes stand der Serbe Branimir P. (28) wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Richter im Wiener Landesgericht! "Willst du was zum Rauchen?", hatte er dem vermeintlichen Kunden in einem Wiener Park angeboten. Und "Gras", hübsch verpackt in Cellophan anpries. Prahlerisch: "Das ist allerfeinste Ware aus Albanien."

"Schau mir in die Augen"
Auf die Frage nach der Qualität kam die filmreife Antwort: "Schau mir in die Augen, Kleiner." Selbst geraucht habe er es und deshalb sei er "so drauf". 18 Euro sollte das Tütchen kosten. Ein Schnäppchen. Was es auch war. Für den verdeckten Ermittler, der den "Dealer" hochgehen ließ.

Freilich habe er gewusst, dass der Grasschnitt aus dem Garten keinerlei verbotene Substanzen enthält, beteuerte P. (Verteidigung Alexander Philipp) vor Gericht treuherzig. Aber so war es halt Betrug: neun Monate Haft...

Quelle: krone.at

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Der "Suppenkoch" - 300 Menschen in Säure aufgelöst

Eine besonders widerwärtige aber auch spurenlose Art des Verschwindenlassens von menschlichen Überresten hat jetzt ein Mann gestanden, der nicht umsonst "Der Suppenkoch" genannt wurde, denn übrig blieb nur "Suppe".
In Mexiko hat die Polizei einen Mann festgenommen, der nach eigenen Abgaben rund 300 Menschen im Auftrag eines Drogenbosses in Säure auflöste. Er habe die Leichen von der Drogenbande geliefert bekommen und für 600 Dollar in der Woche weggeschafft, sagte der 45-jährige Santiago Meza López, als er am Freitag (Ortszeit) Journalisten vorgeführt wurde. Innerhalb der letzten Jahre habe er so für den Drogenboss Eduardo García Simental etwa 300 Menschen in Säure aufgelöst. "Ich bitte die Familien dieser Menschen um Verzeihung", sagte Meza López, der auch als "El Pozolero" bekannt war, was auf Deutsch etwa der "Suppenkoch" bedeutet.
Quelle: afp

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23 Januar 2009

5 Jahr 3 Monate für Erpresser der Liechtensteiner Landesbank

So ein wenig wie Ostereiersuchen, nur dass es hier nicht um Eier sondern um 9 Millionen Euronen geht.
Im Prozess um die Erpressung der Liechtensteiner Landesbank (LLB) mit gestohlenen Kundendaten ist der Hauptbeschuldigte am Freitag in Rostock zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Demnach muss der 49-Jährige für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die beiden 42 und 51 Jahre alten Mitangeklagten wurden zu einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit blieb die Strafkammer des Rostocker Landgerichts unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch für alle drei vorbestraften Männer plädiert.

Der Hauptangeklagte hatte während des mehrmonatigen Verfahrens einen Handel mit Kontendaten eingeräumt, eine Erpressung aber bestritten. Er habe die Ware lediglich meistbietend an die LLB verkauft. Dafür bekam er laut Angaben der Bank umgerechnet neun Millionen Euro, die bis heute verschwunden sind.

Quelle: ddp

Kinderpornotausch per Handy

Auch das noch, Kinderpornotauschringe für MMS-Verbündete; und dann auch noch Frauen darunter, ein Phänomen, das bisher nicht sehr deutlich geworden war.
Im Zuge der am Mittwoch bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Kinderschänder hat die Polizei den bislang größten Ring zum Tausch von Kinderpornographie per Handy aufgedeckt. Insgesamt werde gegen bundesweit 465 Tatverdächtige zwischen 20 und 83 Jahren ermittelt, teilten die Kasseler Staatsanwaltschaft und die Polizei im nordhessischen Homberg/Efze am Freitag in Kassel mit. Darunter befänden sich auch 20 Frauen.
Quelle: afp

Ärzte dürfen betrogen werden

Ein Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht und der Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, wenn man den Verdacht hat, betrogen worden zu sein, könnte in die Strafbarkeit führen.
Mit der Verurteilung eines Zahnarztes wegen des Verrats von Patientendaten hat - wenn man so will - der Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg Justizgeschichte geschrieben. Bislang, so war in der gestrigen Hauptverhandlung zu erfahren, gibt es in Deutschland noch keine derartige Entscheidung.

Der Zahnmediziner hatte Ende Mai 2008 bei der Staatsanwaltschaft per Fax Strafanzeige gegen zwei Patienten erstattet, die er behandelt hatte, die aber auch Jahre danach - trotz Mahnungen und trotz eines gerichtlichen Vollstreckungsbeschlusses - immer noch nicht ihre Schulden bei ihm bezahlt hatten.
Quelle: Augsburger Allgemeine

Ich hoffe, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird und diese Frage in höherer Instanz erneut geklärt wird.

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Hut ab vor dem Rücktritt

Der Kollege Flauaus lässt sich - von wem auch immer - nicht das Wort verbieten und tritt vom Amt des Vorsitzenden eines Vereins zurück, dem Harmonie möglicherweise wichtiger ist als konstruktive Kritik an einer Berufsgruppe, die unser tägliches Berufsleben mitbestimmt und es gerade deshalb gut aushalten müsste, nicht nur kritisch beobachtet sondern auch kritisiert zu werden, wenn es denn aus der Sicht eines Kollegen der Kritik bedarf, so wie es auch erlaubt sein muss, Verhalten von Kollegen zu kritisieren, wenn sie sich öffentlich daneben benehmen.

Wer Öffentlichkeit sucht, muss sie auch aushalten.

Von mir jedenfalls ein "Chapeau" für den Kollegen, der so dokumentiert, sich nicht von denen diszilpinieren zu lassen, die es am wenigsten nötig haben, Steine zu werfen.

Sex mit einer Toten?

Die Erfahrungen, die dieser Beschuldigte jetzt seit August 2008 in der Untersuchungshaft macht, sind sicher äußerst grenzwertig. Wissenschaftler, Gothic-Freak, Vergewaltiger, Mörder und Leichenschänder, diese Einschätzung von Mitgefangenen hilft nicht gerade für eine gemütliche Nachmittagsplauderei beim Umschluss.

Er galt als Vorzeigewissenschaftler, war ein erfolgreicher Forscher, der sich mit längst versunkenen Welten beschäftigte. Doch Michael F. führte ein Doppelleben - sein morbides Hobby wurde einer jungen Frau schließlich zum Verhängnis. Er soll sie ermordet, die Leiche geschändet haben.

Michael F. studierte Geologie und Paläontologie in Stuttgart, schrieb seine Examensarbeit über Flugsaurier und deren Zahnwechsel und promovierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seither arbeitet er als Projektleiter an einem renommierten Museum, sitzt im Vorstand der "Paläontologischen Gesellschaft", hält Vorträge, gilt als versiert auf seinem Fachgebiet.

Im Juli vergangenen Jahres geriet das vorbildliche Leben des Michael F. aus den Fugen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun gegen den 37-Jährigen Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe erhoben.
Quelle: spiegel

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22 Januar 2009

Sie wollen anonym surfen?

Wer anonym surfen will und sich über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zum gläsernen Verbraucher machen lassen will, sollte sich diese Seite etwas genauer ansehen.
Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Quelle: www.vorratsdatenspeicherung.de

Tollpatschige Polizei versucht den Schwarzen Peter loszuwerden

Wenn die Polizei in einer Pressemitteilung Ermittlungen öffentlich macht, darf sie damit rechnen, dass Journalisten diese Informationen auch nutzen und veröffentlichen, auch wenn darum gebeten wird, mit der Veröffentlichung zu warten.

Wenn denn dann etwas von diesen Informationen etwas in der Zeitung steht, in welcher auch immer, sollte man sich an die eigene polizeiliche Nase fassen.

Aus einer Pressemitteilung der Polizei vom 21.1.2009:

Die Polizeidirektion Schwalm-Eder ermittelt aktuell in einem Tatkomplex wegen Besitz/Verschaffung und Verbreiten von kinderpornographischen Schriften. (…)

Wir bitten ausdrücklich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aus ermittlungstaktischen Gründen, um die weiteren Ermittlungen und damit die Aufklärung weiterer Straftaten nicht zu gefährden, keine weiter gehenden Detailinformationen gegeben werden. Aus dem gleichen Grund bitten wir Sie, von diesem Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht öffentlich zu berichten. (…)

Diese Pressemitteilung wurde gestern anfragenden Journalistinnen und Journalisten, die lokal von Durchsuchungsmaßnahmen Kenntnis erhalten hatten, übermittelt – verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, von einer Veröffentlichung einstweilen abzusehen, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Da sich offenbar ein Presseorgan* nicht in der Lage sah, dieser – sicher verständlichen Bitte – zu entsprechen und somit eine unbekannte Anzahl von Verfahren gefährdet hat, sollen auf diesem Wege alle Medien auf den gleichen Stand gebracht werden. Von weiteren Nachfragen bitten wir derzeit abzusehen und auch für eine evtl. Veröffentlichung zu bedenken, dass die Durchsuchungen noch immer nicht abgeschlossen sind und jede weitere Publikation dazu führen kann, dass Besitzer und Verbreiter kinderpornografischer Dateien aktuell vor den Strafverfolgungsbehörden und deren geplantem Zugriff gewarnt werden.

*) Überraschung! Bei dem "Presseorgan", das nach Einschätzung der Polizei "eine unbekannte Anzahl von Verfahren gefährdet" und womöglich dafür gesorgt hat, dass "Besitzer und Verbreiter kinderpornografischer Dateien aktuell vor den Strafverfolgungsbehörden und deren geplantem Zugriff gewarnt werden", handelt es sich um… "Bild".

Quelle: bildblog

Wenn denn dann Ermittlungen tatsächlich gefährdet sind, ist die Polizei nicht gehindert, keine Pressemitteilung herauszugeben.

Bewährung für Fahrerlaubnisbeschaffer

Eine schöne Geschichte, die heute beim Landgericht Göttingen erzählt wurde. Vielleicht stimmt sie sogar, nämlich dass die illegale Beschaffung von Fahrerlaubnissen für Fußballstars wie z.B. für den Abschnittsbegleiter von Sarah Connor, Diego von Werder Bremen, darin begründet war, dass man fußballverrückt war. Dass man vielleicht auch ein ganz klein wenig dem schnöden Mammon nicht abgeneigt war, ist natürlich nur ein Gedanke, der völlig unerheblich ist.
Im Bestechungsprozess um Führerscheine für ausländische Fußballprofis hat das Göttinger Landgericht am Donnerstag Bewährungsstrafen verhängt. Ein 57 Jahre alter Fahrlehrer aus dem Kreis Northeim erhielt wegen Bestechung und Urkundenfälschung eine Strafe von zwei Jahren. Ein 42-jähriger ehemaliger Regionalleiter des TÜV Nord wurde wegen Bestechlichkeit zu anderthalb Jahren verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Prozessbeteiligten hatten vor Verfahrensbeginn Absprachen getroffen. Dabei war den Angeklagten im Gegenzug zu weitreichenden Geständnissen kein höheres Strafmaß als das nun verhängte zugesichert worden. Der Fahrlehrer gestand, dem TÜV-Mitarbeiter in fünf Fällen für falsche Prüfbescheinigungen jeweils 500 Euro gezahlt zu haben. Der inzwischen gekündigte TÜV-Regionalleiter bestätigte die Zahlungen und erklärte, in einem Fall sei es um eine Bescheinigung für den Bremer Superstar Diego gegangen. Außerdem gab der Fahrlehrer zu, in insgesamt elf Fällen Unterlagen für die Führerscheinprüfungen gefälscht zu haben.

Der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens sprach von einer angemessenen Bestrafung. Das Verfahren und die Verfahrensabsprache seien «Beleg dafür, dass der populistische Vorwurf, die Großen hänge man und die Kleinen lasse man laufen, nicht zutrifft». Bei der Urteilsfindung seien die Geständnisse und die Vorstrafenfreiheit der Angeklagten berücksichtigt worden. Die Angeklagten seien ehrbare Bürger gewesen, bis «die Fußballleidenschaft über sie kam», sagte der Richter.

Quelle: ddp

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21 Januar 2009

ALARM: "Bernd das Brot" wurde entführt

Wir haben einen Mandanten, den nennen wir - aus guten Gründen -, "Bernd das Brot"; nicht, dass er "dumm wie Brot" wäre, aber gleichwohl passt der Name zu ihm wie die Faust auf ein Sehorgan. Um den geht es nicht! Es geht und das andere Brot.
Der Star des ARD/ZDF-Kinderkanals (Ki.Ka) "Bernd das Brot" ist von seinem angestammten Platz am Erfurter Rathaus von Hausbesetzern entführt worden. Das Fehlen der über zwei Meter großen Kunststofffigur wurde am Mittwoch in der Stadtverwaltung bemerkt, hieß es aus der Kulturdirektion.
Quelle: spiegel

BGH zur Frage, ob 19 Monate Standzeit beim Gebrauchtwagenkauf als Mangel zu bewerten ist

"Eckige Räder" nennt es der Volksmund, wenn ein Fahrzeug lange gestanden hat. Ob eine lange Standzeit zur Mangelhaftigkeit führt, wird der Verbraucher im Laufe des Tages erfahren können.
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Vormittag über die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern. Es geht um die Frage, ob ein Auto mangelhaft ist, weil es vor dem Verkauf 19 Monate stillgelegt war. Ein Mann, der beim Händler einen Chevrolet Van gekauft hatte, wollte das Geschäft aus diesem Grund rückgängig machen. Das Landgericht Konstanz gab ihm im Januar 2008 Recht: Auch bei einem Gebrauchtwagen müsse der Käufer nicht mit einer derart langen Standzeit rechnen.
Quelle: dpa

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Wieder Kinderpornografie im Visier der Ermittler

Erneut eine großangelegte Aktion gegen Kinderpornografie, die sich hoffentlich nicht wieder nur als ein Strohfeuer oder die Selbstbeweihräucherung einer bestimmten Person herausstellt.
Großeinsatz gegen Kinderpornografie: In einer bundesweiten Razzia haben laut «Bild»-Zeitung Fahnder rund 470 Wohnungen in ganz Deutschland durchsucht. Ziel der Operation sei die bislang größte bekannte illegale Tauschbörse für Filme und Fotos gewesen. Allein in Nordrhein-Westfalen seien bei 75 Tatverdächtigen Computer und andere Speichermedien sowie Handys beschlagnahmt worden. Ausgelöst worden sei die Aktion durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel gegen einen 33-Jährigen aus Hessen.
Quelle: dpa

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20 Januar 2009

Bruder gehäutet, zersägt und zerhackt

Wer seine Verwandten um die Ecke bringen will, sollte es in Anbetracht des zu erwartenden Strafmaßes besser in der Zuständigkeit eines niederländischen als eines deutschen Strafgerichtes tun.
Elf Jahre nach dem brutalen Mord an seinem Bruder ist ein Niederländer zu 20 Haft verurteilt worden. Zudem wurde der 52-Jährige wegen des Erwürgens seiner Frau, die ihm bei der ersten Tat geholfen hatte, für schuldig befunden, wie ein Gericht im nordniederländischen Haarlem am Dienstag mitteilte. Den Angaben zufolge tötete der Mann mit Hilfe seiner Frau und deren Freundin seinen Bruder im November 1997 mit Hammerschlägen auf den Kopf. In den darauffolgenden Wochen sei die Leiche dann im Schlafzimmer gehäutet, zersägt und zerhackt worden, hieß es in der Anklage.
Quelle: afp

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"Negerwitz" von Landeshauptmann Gerhard Dörfler

Natürlich hat er mein Niveau nicht unterbieten können, aber viel Mühe hat er sich gegeben. Wenn er weiterhin übt, kann er noch tiefer fallen.
Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat auf einer internationalen Pressekonferenz einen „Negerwitz“ erzählt. Dörfler nahm bei der Präsentation einer TV-Sendung die Begrüßung des farbigen Sängers Roberto Blanco zum Anlass für folgende „humoristische“ Einlage:
„Eine “Negermama” und eine weiße Mutter sitzen im Zug von Klagenfurt nach Wien und stillen ihre Babies. Das weiße Baby hört plötzlich auf zu trinken, zeigt auf das Negerbaby und sagt: ‘Mama, ich möchte auch Kakao.’”

Dass ein solcher „Witz“ statt schallendem Gelächter betretenes Schweigen erntet, wollte der Landeshauptmann nicht so ganz einsehen. Der vom Ausbleiben der Lacher völlig überforderte Dörfler legte noch eines drauf: “Anscheinend habe ich den Witz schlecht erzählt, weil ihn niemand verstanden hat.”

Quelle: rooster24

Neue Begehrlichkeiten bei Online-Durchsuchung

Kaum ist der erste Schritt getan, wird der nächste gefordert. Die Datenschutzgeier fleddern weiter und wollen offenbar die Zeit nutzen, in der sie den Oberfledderer Schäuble noch als Leitvogel voranfleddern sehen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der "Industrialisierung" von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet "Paroli bieten zu können", erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung "auf dem System" zu sein. Die Ermittler müssten "auf dem Gerät sein", um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.
Quelle: heise

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Entschuldigtes Ausbleiben bei Nichtbeiordnung eines Pflichtverteidigers trotz notwendiger Verteidigung

Einen deutlichen Hinweis an die pfennigfuchsenden Amtsrichter, die gern mit dem Hinweis auf einzusparende Kosten die Beiordnung von Pflichtverteidigern ablehnen, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegen hat, hat jetzt das OLG Stuttgart (StV 2009, 12 f.) gegeben und auf die Revision eines Angeklagten ausgeführt, dass das Ausbleiben eines Angeklagten in der Hauptverhandlung entschuldigt ist, wenn in einem Fall der notwendigen Verteidigung entgegen dem Antrag des Angeklagten kein Verteidiger bestellt wird.

Ein weiterer Grund, immer die Beiordnung zu beantragen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben sein könnte, unabhängig davon, ob der Mandant selbst zahlt oder nicht, denn abrechnen muss man gerade nicht, wenn man beigeordnet war, aber der Mandant bezahlt hat.

Ein weiterer Grund in solchen Fällen ist, dass es keinen Richter etwas angeht, ob der Angeklagte seinen Verteidiger bezahlen kann oder nicht.

McFick heißt wieder Amnesia

Ein recht pikanter Namensstreit hat jetzt sein Ende gefunden.
McFick gibt es nicht mehr, das Bordell am Westring heißt jetzt wieder Amnesia. Hat McFit mit seinen Anwälten Erfolg gegen die "Konkurrenz" gehabt?

Björn Köllen, Pressesprecher von McFit, wusste selbst noch nicht von seinem Glück, dass „unsere Konkurrenz“ McFick sich offenbar wieder Amnesia nennt. „Das ist mir neu.“

Ob die Re-Umbenennung auf das Bestreben der Anwälte der Berliner Fitnesskette zurückzuführen sei, weiß Köllen nicht. „Keine Ahnung. Ich weiß nur, dass unsere Anwälte an der Sache dran sind.“
Quelle: ruhrnachrichten

19 Januar 2009

Dieter Bohlen als Zeuge im Strafprozess

Da ist so eine vogelzeigende Nebenklagevertreterin gar nichts gegen, solch "wichtige" Auftritte gibt es selten, wie heute vor dem Landgericht Lübeck zu erwarten. Ein Top-Star der Pop-Szene, der Titan - nicht der Kahn -, wird sich die Ehre geben.
Dieter Bohlen soll heute in einem Raubprozess vor dem Lübecker Landgericht als Zeuge aussagen. Es geht um einen gut fünf Jahre zurückliegenden Einbruch in die Villa des Musikproduzenten. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen das Haus in Tötensen ausgeraubt haben, während Bohlen als Jurymitglied in der Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» in Köln vor der Kamera stand. Bei dem Einbruch erbeuteten die Täter auch einen USB-Stick mit der Rohfassung von Bohlens Buch «Hinter den Kulissen».
Quelle: dpa

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Gewahrsamszelle bei der Polizei wird erneut zur Todeszelle

Und wieder ein Verfahren, in dem der Vorwurf erhoben wird, dass Polizeibeamte zumindest eine Mitschuld tragen an dem Tod einer Person, die sich in behördlicher Obhut befunden hat.
Ein 28 Jahre alter Mann ist in der Haftzelle der Polizei im thüringischen Ilmenau möglicherweise an den Folgen einer Alkoholvergiftung gestorben. Gegen die zwei Polizisten, die den Mann in Gewahrsam genommen hatten, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Sie hätten möglicherweise ihre Pflicht verletzt und keinen Arzt hinzugezogen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte prüfen müssen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Sonntag. Der Mann war komplett hilflos aufgefunden worden. Die Ergebnisse eines toxikologischen Gutachtens werden erst in einigen Tagen erwartet.

Die Beamten waren in der Nacht zum Samstag zu einer alkoholisierten Person gerufen worden. Der einschlägig bekannte 28-Jährige war dann in Gewahrsam genommen worden. Bei einer Kontrolle der Zelle wurde er dann leblos aufgefunden. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Quelle: focus

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18 Januar 2009

Andrea Ypsilanti ist raus aus dem Geschäft

Noch vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Hessen wurde schon laut gemunkelt, dass sich Andrea Ypsilanti aus ihren Ämtern zurückziehen wird.
Hessens SPD-Chefin Andrea Ypsilanti will Medienberichten zufolge von ihren Ämtern als Partei- und Fraktionschefin zurücktreten. Das berichtete der Berliner «Tagesspiegel» am Sonntag unter Berufung auf SPD-Kreise. Landesparteisprecher Frank Steibli wollte sich auf ddp-Anfrage nicht zu der Meldung äußern. Er sagte allerdings, Ypsilanti werde um 18.15 Uhr vor der SPD-Fraktion eine Stellungnahme abgeben.
Quelle: ddp

Nachdem nun das desaströse Ergebnis feststeht, erklärte sie noch vor 18.30 Uhr ihren Rücktritt als Fraktions- und Landesvorsitzende.

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Mannichl will mit Messer im Bauch Täter verfolgt haben

Man möge verzeihen, wenn es Beobachter gibt, die Herrn Mannichl langsam kein Wort mehr glauben, weil die Geschichten immer abstruser werden. Aber man weiß natürlich nie!
Das LKA hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Auch Beamte der Münchner Mordkommission wurden nach Passau geschickt. Münchner Gerichtsmediziner sollen außerdem klären, ob der Stich tatsächlich so erfolgte, wie Alois Mannichl sagt. Demnach hat er mit dem Messer im Bauch den Täter sogar noch verfolgt und sich dann die Klinge selbst aus der Wunde gezogen.
Quelle: Abendzeitung

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Peinliche Panne im Fall Mannichl

Es geht immer noch eine Panne, es wird nicht die letzte sein.
Die Pannen bei den Ermittlungen im Fall Mannichl reißen einfach nicht ab. Ein Münchner Neonazi-Paar, das tagelang unter Tatverdacht in U-Haft saß, hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ von ungewöhnlicher Seite ein Alibi bekommen: V-Männer des Verfassungsschutzes haben demnach bestätigt, dass Manuel und Sabrina H. bei einem Neonazi-Treffen in Erding waren, als der Passauer Polizeichef Alois Mannichl an seiner Haustür in Fürstenzell niedergestochen und schwer verletzt wurde.
Quelle: Abendzeitung

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16 Januar 2009

Freie Fahrt für Kiffer?

Das wird für viele "Erwischte" einen Hoffnungsschimmer am Horizont aufleuchten lassen. Wenn der letzte Joint lange genug zurück liegt, könnte möglicherweise eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogen schwierig werden.
Eine Fahrt unter Drogeneinfluss ist nicht in jedem Fall strafbar. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Denn nach dem Richterspruch ist selbst eine fahrlässige Tat ausgeschlossen, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen eine längere Zeit liegt, so dass der Betroffene nicht mehr mit Nachwirkungen rechnen musste.

Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf. Das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße hatte den Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt. Der Verurteilte hatte Cannabis konsumiert und bei einer Kontrolle den Grenzwert der zulässigen Menge im Blut überschritten. Allerdings machte er geltend, der letzte Cannabis-Konsum liege mindestens zwei Tage zurück.

Vor diesem Hintergrund sah das OLG die Verurteilung als voreilig an. Das Amtsgericht müsse in einem neuen Verfahren diesen Angaben nachgehen und insbesondere mit Hilfe eines Sachverständigen klären lassen, ob der zulässige Grenzwert auch noch zwei Tagen nach dem Konsum überschritten sein kann.

Quelle: aerztezeitung
 

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