07 Januar 2009

Oldenburger Mauschel Mob

Einige Prozeßbeobachter im Oldenburger Holzklotz-Fall mögen es kaum noch ertragen, was die Richter dort "IM NAMEN DES VOLKES" selbigem zumuten. Unter den erschrockenen Beobachtern macht zwischenzeitlich schon der Ausdruck des "Oldenburger Mauschel Mob" die Runde, wenn es darum geht, zu bewerten, dass dem Angeklagten weder ein Dolmetscher noch ein zweiter Pflichtverteidiger beigeordnet wird, ermittelnde Polizeibeamte aber auf Kosten der Lsandeskasse schon vorsorglich einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand gestellt bekommen.

Auf die Entfernung entsteht der Eindruck, dass die Richter genau diesen Zeugen einen Anwalt zur Seite stellen, weil sie eine so erbärmliche Figur machen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Liegt es an Ihrem blindwütigen Hass auf das Gericht, dass Sie auf die Idee kommen, das Gericht habe den als Zeugen vernommenen Polizeibeamten einen Anwalt "beigeordnet"??

Das hat die vorgesetzte Polizeibehörde organisiert, da kann das Gericht auch nichts zu (und verhindern kann es das auch nicht).

Anonym hat gesagt…

Dass ein Rechtsanwalt sich über die Beiordnung eines Anwalts für die Zeugen aufregt... Sonst wird doch in den Anwaltsblogs hier auf die wichtige Rolle der Anwälte im Kampfe gegen das Böse hingewiesen.

Ob ein zweiter Anwalt für den Angeklagten wirklich notwendig ist, kann man wohl nicht aus der Ferne beurteilen. Aber dass der jetzige Anwalt überlastet sein soll, liegt wohl sicherlch auch an der Öffentlichkeitsarbeit nach meinem Eindruck. Inwieweit diese zum eigentlichen Strafprozess gehört, muss doch bezweifelt werden.

Warum da kein Dolmetscher eingeschaltet wird, ist mir allerdings auch unverständlich.

 

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