02 Januar 2009

Die Steuerkraller kommen mit der Parkkralle

Man stelle sich das vor: Jemand verletzt sich schwer, eine Frühgeburt droht oder man hat einen dringenden Termin, der den neuen Job nach jahrelanger Arbeitslosigkeit bedeuten könnte.

Man stürzt zu seinem Auto, und: eine Parkkralle hindert das Fortkommen und um die Hausecke steht ein sächsischer Finanzbeamter und schlägt sich auf die Schenkel. Geht nicht?

Und es geht doch!
Sachsens Finanzämter haben mit ihren Drohungen, die Autos von Steuerschuldnern notfalls durch Parkkrallen stillzulegen, offenbar immer mehr Erfolg. Das berichtet die «Sächsische Zeitung» (Freitagausgabe) unter Verweis auf aktuelle Angaben des Finanzministeriums. Kamen demnach im zweiten Halbjahr 2005 noch 250 438 Euro zusammen, waren es im Gesamtjahr 2006 bereits 881 204 Euro, teilte das Ministerium mit. Im vergangenen Jahr überstiegen die erfolgreichen Nachforderungen erstmals die Millionengrenze. So konnten 2007 Steuerschulden in Höhe von insgesamt 1 225 182 Euro eingetrieben werden.
Quelle: ddp

Homepage



Der Weg zu Ihrem Anwalt

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dass es sich hierbei um die ganz normale, also angemahnte und mindestens einmal besonders angedrohte Vollstreckung einer titulierten (und typischerweise seit längerem fälligen) Steuerforderung handelt, haben Sie aber schon verstanden, oder?

Werner Siebers hat gesagt…

Dass es sich bei dem Anbringen einer Parkkralle nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme sondern um eine - objektive - Nötigung handelt, hat der jeweilige Sachse sehr wohl auch verstanden.

Denn eins ist klar: das Auto wollen die nicht!

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de