Bisher war das Verfahren, dessen erster Verhandlungstag heute vor dem Landgericht Stendal ansteht, nicht geprägt von einer peniblen Beachtung der Rechte des Angeklagten. Der ihm nicht bekannte und von ihm noch weniger gewollte Zwangspflichtverteidiger konnte nur über den Umweg eines Befangenheitsgesuches gegen die Vorsitzende aus dem Verfahren gehalten werden, die sich auch nicht zu schade war, mit Stellungnahmefristen von 2 Tagen zu hantieren.
Ich hoffe nur, dass alle Beteiligten noch einen großen Schluck aus dem Becher der Weisheit nehmen und ab jetzt versuchen, die Angelegenheit sachlich und unter Beachtung der Rechte eines jeden Angeklagten in Angriff zu nehmen und selbige nicht mehr nur vorgeben, um Ausreden für einen ungesunden Zeitdruck zu finden.
Und nun gehts los!
Ich hoffe nur, dass alle Beteiligten noch einen großen Schluck aus dem Becher der Weisheit nehmen und ab jetzt versuchen, die Angelegenheit sachlich und unter Beachtung der Rechte eines jeden Angeklagten in Angriff zu nehmen und selbige nicht mehr nur vorgeben, um Ausreden für einen ungesunden Zeitdruck zu finden.
Und nun gehts los!
1 Kommentar:
Na, jetzt, wo der Zwangspflichtverteidiger nicht mehr kommen muß, ist ja ein Platz mehr frei.
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