21 Januar 2009

BGH zur Frage, ob 19 Monate Standzeit beim Gebrauchtwagenkauf als Mangel zu bewerten ist

"Eckige Räder" nennt es der Volksmund, wenn ein Fahrzeug lange gestanden hat. Ob eine lange Standzeit zur Mangelhaftigkeit führt, wird der Verbraucher im Laufe des Tages erfahren können.
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Vormittag über die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern. Es geht um die Frage, ob ein Auto mangelhaft ist, weil es vor dem Verkauf 19 Monate stillgelegt war. Ein Mann, der beim Händler einen Chevrolet Van gekauft hatte, wollte das Geschäft aus diesem Grund rückgängig machen. Das Landgericht Konstanz gab ihm im Januar 2008 Recht: Auch bei einem Gebrauchtwagen müsse der Käufer nicht mit einer derart langen Standzeit rechnen.
Quelle: dpa

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