29 September 2012

Der kurze Samstagswitz

Der ganz kurze Samstagswitz, vielleicht eine Spur makaber, aber denken würden es viele:


"Würden Sie einem Juristen die Füsse küssen?"


 "Kommt darauf an, wie hoch er hängt!"



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

24 September 2012

Die Beschäftigung mit dem Wesentlichen

Eine Haft- und Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Nordhausen setzt Prioritäten.

Mit meiner Haftbeschwerde habe ich sie vorsorglich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabhilfe die Akten gemäß § 306 II StPO dem Beschwerdegericht vorzuliegen haben.

Anstatt sich flugs Gedanken über die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu machen, wird nun zunächst "um die Übersendung der Vollmacht" gebeten. Obwohl dieser Nonsens schon seit Ewigkeiten ausgekaut ist und eine schriftliche Vollmacht nicht vorzulegen ist (Meyer/Goßner, beliebige Auflage, Vor § 137 Rdn. 9), zeigt das mal wieder, dass keine Ahnung immer wieder zu Verzögerungen führt, die unangenehme Folgen nach sich ziehen können.

Das üben wir jetzt.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

16 September 2012

Paragraf / Paragraph nicht besoffen aber blau

Mal wieder eine Kreation meines Werbe-Freundes, hat nichts mit Alkohol zu tun!



Edelstahl und satiniertes Acryl.

Fein.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

15 September 2012

Samstagswitz

Ich will dem Kollegen Papst Burhoff mit den Sonntagswitzen nicht in die Quere kommen, deshalb jetzt am Samstag der VernehmungsbeamtenHai-Witz, der im übertragenen Sinne die eine oder andere Situation umschreibt, in der sich mancher Vernommene gegenüber seinem Vernehmer schon einmal gefühlt hat: (der Vernommene ist der Mensch)



Vater Hai ist mit seinem Sohn unterwegs.

Plötzlich schwimmt über ihnen eine Gruppe Menschen.

Sagt Vater Hai: "So, mein Sohn, nun tauchen wir soweit auf, dass nur die obere Hälfte unserer Rückenflosse zu sehen ist und drehen zwei, drei Runden um die Schwimmer!"

Gesagt, getan!

Vater Hai: "So, und nun machen wir das nochmal, lassen aber die ganze Rückenflosse rausschauen!"

Also drehen sie nochmals ein paar Runden um die Schwimmer und tauchen dann wieder ab.

Vater Hai: "Nun, mein Sohn, von unten ran und fressen!"

Das machen sie mit Genuss. Alle Schwimmer werden gefressen und die beiden dümpeln sattgefressen so vor sich hin...

Fragt der Sohn: "Aber warum haben wir zweimal diese Runden um die Schwimmer gezogen, wir hätten sie doch problemlos gleich fressen können?"

Antwortet der Vater: "Ganz einfach: Leergeschissen schmecken sie 
besser!"



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

12 September 2012

Steuer-CDs, die Dauerbrenner

Das stärkste Mittel der Erziehung: das Vorleben!

Das, was die Eltern machen, lebt das Kind, jedenfalls bis zu einem gewissen Alter, nach. Auch das Negative. Schlägt der Vater immer wieder die Mutter, hat der Sohn deutlich niedrigere Hemmschwellen, andere zu verprügeln. Ihm beizubringen, das Körperverletzung ein "no go" ist, wird schwer fallen.

So ist das mit dem Staat und seinen Bürgern. Kauft man "Steuer-CDs" von wegen dieser CDs dann rechtskräftig verurteilten Dieben nur um des eigenen Vorteils willen, kommt es nicht mehr so richtig glaubhaft an, dem Bürgerkind zu erklären, dass Diebstahl, Hehlerei, Begünstigung und solche Delikte auch ein "no go" sind.

Und dass die juristische Betrachtung der Steuer-CD-Problematik auch andere Blickwinkel zulässt, als das, was sich unsere Politiker in die Tasche lügen, zeigen die Schweizer:

Deutsche Politiker verkünden mehrheitlich, der Ankauf ­gestohlener Bankdaten sei rechtlich geklärt. Sie irren sich.

Die CD-Käufe mit gestohlenen Bankkundendaten sind in Deutschland populär, und die Mehrheit der deutschen Politiker hält sie für rechtens. So meint die nordrhein-westfälische LandeschefinHannelore Kraft: «Der Ankauf solcher Daten ist rechtens – das wurde höchstrichterlich entschieden.»
Sie irrt sich. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2010 lediglich beurteilt, ob die Beweise aus gestohlenen CD verwertet werden dürften. Es erlaubte nur, dass auf der Basis dieser Daten eine Durchsuchung stattfinden dürfe. Die Frage aber, ob sich die Steuerbeamten beim Ankauf strafbar machten, haben die Richter ausdrücklich nicht beurteilt. Sie gingen in ihren Fallannahmen sogar davon aus, dass die Ermittler in strafbarer Weise gehandelt haben könnten (2 BvR 2101/09).
Darüber hinaus existieren nur Entscheide des Landgerichts Düsseldorf (14 Qs 60/10) und des Finanzgerichts Köln (14 V 2484/10) – also keine höchstrichterlichen Urteile. Rechtsexperten halten diese allerdings für schwach: Das Finanzgericht kam – ohne detaillierte Beweiserhebung – zum Ergebnis, dass «der Ankauf der Daten nicht strafbar war». Begründung: Es liege im Fall des Datendiebs bei der Liechtensteiner LGT keine Hehlerei vor, weil dieser «keine Sachen» entwendet habe – eine nachweislich falsche Falldarstellung. Denn der Dieb gibt selbst zu, dass er zahlreiche IBM-Datenbänder entwendet hat. Und das Landgericht argumentierte im Fall eines Diebstahls bei der Credit Suisse ziemlich weltfremd, es liege kein Geheimnisverrat vor. Der Sachverhalt ist inzwischen klar: Der CS-Datendieb ist vom Schweizer ­Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Geheimnisverrat rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Das deutsche Bundesfinanzministerium wiederum beruft sich auf ein ­Gutachten, das sich lediglich mit zwei kritischen Aufsätzen von Rechtswissenschaftlern beschäftigt und eine gewagte Rechtsmeinung offeriert: Die Datendiebe hätten im «rechtfertigenden Notstand» gehandelt, es habe daher keine «Haupttat» stattgefunden. Das Ministerium meint nun, es gebe «keine Anhaltspunkte» dafür, dass eine «Anstiftung zu einer rechtswidrigen Tat vorgelegen habe».
Auf eine Anfrage der ­BILANZ hin krebst Finanzminister Wolfgang Schäuble nun zurück: «Richterliche Entscheidungen zu den strafrechtlichen Aspekten eines Ankaufs von Steuerdaten sind uns nicht bekannt.» 
Quelle: Bilanz



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

11 September 2012

Bedienungsanleitungsersatz


Der Kollege Burhoff berichtet hier -mal wieder- über Frechheiten von Behörden bezüglich der Verweigerung der Einsichtnahme/Übersendung der Bedienungsanleitung von Geschwindigkeitsmessgeräten.

Einen Amtsrichter irgendwo in Deutschland habe ich "umdrehen" können.

Ich habe einen konkreten Verstoß gegen die Bedienvorschriften behauptet und als Zeugen dafür, dass das Gerät anders hätte bedient werden müssen, den Geschäftsführer des Herstellers des Gerätes als Zeugen benannt.

Und, Schwups, war es plötzlich kein Problem mehr, die Bedienungsanleitung zu bekommen. Ich erwäge jetzt, meinen Beweisantrag zurückzunehmen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

06 September 2012

Das lächelnde Fallbeil

Um es vorwegzunehmen, liebe Frau XYZ, falls dieser "Schnack" tatsächlich im Zusammenhang mit Ihnen im Umlauf sein sollte: Das haben Sie nicht verdient!

Gestern habe ich verhandelt an einem Amtsgericht bei einer Richterin, der man zwar kein X für ein U vormachen kann und die auch durchaus energisch werden kann, die aber sonst durchaus durch Fairness, eine angenehme Verhandlungsführung und ausgewogene Urteile überzeugt.

Sie lässt sich auch durch außergewöhnliche Situationen kaum aus der Ruhe bringen, aber als der Staatsanwalt gestern im Zusammenhang mit ihrer Person den "Schnack"/Spitznamen


erwähnte, blieb ihr doch für den Bruchteil einer Sekunde ein Fragezeichen auf dem Gesicht kleben.

Ich glaube nicht, dass der "Schnack" überhaupt auf sie gemünzt ist, und wenn doch, nochmal: sie hat es nicht verdient!

Aber das Gesicht war Gold wert!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

05 September 2012

Krampfhaft

Den Strafbefehl hätte man nie beantragen, geschweige denn erlassen dürfen. Die Beweislage gegen die Angeklagte war so gut wie Hertha BSC im Fußball, also gleich Null!

Dass sich dann die nichts ahnende Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewunden hat wie ein Aal und noch alle möglichen Beweismöglichkeiten angedacht hat, um keinen Freispruch beantragen zu müssen, habe ich noch verstanden.

Dass dann aber die Vorsitzende auch noch angefangen hat, krampfhaft nach Möglichkeiten zu suchen, was man noch machen könne, um vielleicht den Freispruch doch noch zu verhindern, war dann doch eher albern.

Mein Gedanke an einen Befangenheitsantrag habe ich verworfen, es hätte noch länger gedauert. Gewirkt hat dann der Hinweis auf die Verschwendung von Steuergeldern, da hatten sie dann ein Einsehen -vielleicht hatten sie aber auch die Nase von dem pöbelnden Verteidiger voll.

Der Zweck heiligt die Mittel, es gab den Freispruch, die Mandantin war schlicht dankbar.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

03 September 2012

Gutes Kraut

Der Mandant schilderte der Kammer die Wirkung des Rauschgiftes auf ihn, was er gespürt hatte, wie es ihm gegangen war und was er so "gefühlt" hatte.

Man bemerkte bei seiner Schilderung, dass der Herr Vorsitzende der Strafkammer immer weiter, das Kinn auf die Hand gestützt, den Blick an die Lippen meines blumig schildernden Mandanten geheftet, in sich versank und beim Ende der Schilderung völliger Inbrunst und, so mein Eindruck, ein wenig verklärt, äußerte:

Hach, das muss aber gutes Kraut gewesen sein!

In der Sekunde "schreckte" er plötzlich hoch und war wieder cool und professionell. Vielleicht interpretiere ich ein wenig viel, aber zu meiner Überzeugung steht fest .... Gut, dass es auf die nicht ankommt!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

02 September 2012

Erzieherisch wertvoll?!

Also, mein Großvater hätte vor 50 Jahren gesagt: "Gut so Mädchen, das macht das Kind nie wieder."

Die Lehrerin aus meinem Freundeskreis (hallo Gunni!), die immer viele Wochen im Jahr braucht, sich auf das nächste Schuljahr vorzubereiten (sie mag nicht, wenn ich mich beklage, dass ICH keine 6 Wochen Sommerurlaub habe) wird sicher mit höchstem Unverständnis reagieren.

Als Strafjurist sehe ich durchaus realistische Verteidigungsmöglichkeiten, außergewöhnlich ist das allemal:
600 Euro Strafe soll eine Erzieherin zahlen, weil sie Zweitklässler einer Braunschweiger Grundschule angewiesen hatte, eine Mitschülerin zu bespucken.
 Aus Sicht der Anklagebehörde hat sich der Großteil der Anschuldigungen bestätigt. Danach hat die ausgebildete Erzieherin Anfang Mai die Siebenjährige in die Mitte des Raumes gezerrt und die Mitschüler aufgefordert, das Mädchen zu bespucken – als erzieherische Maßnahme, weil die Schülerin zuvor auf dem Schulhof ein anderes Kind bespuckt hatte und sich anschließend weigerte, die Schulregeln abzuschreiben, wie von der Erzieherin aufgetragen.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

OLG Dresden bestätigt: Verteidiger darf Vollmacht selbst unterzeichnen

Eine Uraltentscheidung (BayObLG vom 07.11.2001, NStZ 2002, 277-278) hat endlich eine aktuelle Bestätigung gefunden:

Das OLG Dresden ( 3 Ss 336/12 vom 21.08.2012) hat auf die Revision meines Kollegen Andreas Dieler, hier im Hause, ein Urteil des Amtsgerichts Görlitz aufgehoben, das einen Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen hatte, obwohl Rechtsanwalt Dieler im Termin eine von ihm selbst unterzeichnete Vollmacht für den erlaubt nicht erschienenen Angeklagten vorgelegt hatte.

Das Gericht führt in seinem Beschluss unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft aus:
Die Verfahrensrüge ist zulässig erhoben. Die Voraussetzung für eine Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten liegen nicht vor, weil der Angeklagte in zulässiger Weise durch einen in der Hauptverhandlung erschienenen Verteidiger vertreten wurde. Die Vertretung ist im Verfahren nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl möglich (§411 Abs. 2 StPO). Das Gericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die wirksame Vertretung grundsätzlich eine schriftliche Vollmacht voraussetzt. Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrag des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277-278). Die Erteilung dieser Vollmacht ist grundsätzlich formfrei.
So war es, ist es und soll es auch zukünftig sein. Wenn der Mandant nicht kommt, darf in bestimmten Verfahrensarten (Strafbefehl, OWi-Verfahren bei Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen) der Verteidiger die verlangte schriftliche Vollmacht selbst unterzeichnen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de