12 September 2012

Steuer-CDs, die Dauerbrenner

Das stärkste Mittel der Erziehung: das Vorleben!

Das, was die Eltern machen, lebt das Kind, jedenfalls bis zu einem gewissen Alter, nach. Auch das Negative. Schlägt der Vater immer wieder die Mutter, hat der Sohn deutlich niedrigere Hemmschwellen, andere zu verprügeln. Ihm beizubringen, das Körperverletzung ein "no go" ist, wird schwer fallen.

So ist das mit dem Staat und seinen Bürgern. Kauft man "Steuer-CDs" von wegen dieser CDs dann rechtskräftig verurteilten Dieben nur um des eigenen Vorteils willen, kommt es nicht mehr so richtig glaubhaft an, dem Bürgerkind zu erklären, dass Diebstahl, Hehlerei, Begünstigung und solche Delikte auch ein "no go" sind.

Und dass die juristische Betrachtung der Steuer-CD-Problematik auch andere Blickwinkel zulässt, als das, was sich unsere Politiker in die Tasche lügen, zeigen die Schweizer:

Deutsche Politiker verkünden mehrheitlich, der Ankauf ­gestohlener Bankdaten sei rechtlich geklärt. Sie irren sich.

Die CD-Käufe mit gestohlenen Bankkundendaten sind in Deutschland populär, und die Mehrheit der deutschen Politiker hält sie für rechtens. So meint die nordrhein-westfälische LandeschefinHannelore Kraft: «Der Ankauf solcher Daten ist rechtens – das wurde höchstrichterlich entschieden.»
Sie irrt sich. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2010 lediglich beurteilt, ob die Beweise aus gestohlenen CD verwertet werden dürften. Es erlaubte nur, dass auf der Basis dieser Daten eine Durchsuchung stattfinden dürfe. Die Frage aber, ob sich die Steuerbeamten beim Ankauf strafbar machten, haben die Richter ausdrücklich nicht beurteilt. Sie gingen in ihren Fallannahmen sogar davon aus, dass die Ermittler in strafbarer Weise gehandelt haben könnten (2 BvR 2101/09).
Darüber hinaus existieren nur Entscheide des Landgerichts Düsseldorf (14 Qs 60/10) und des Finanzgerichts Köln (14 V 2484/10) – also keine höchstrichterlichen Urteile. Rechtsexperten halten diese allerdings für schwach: Das Finanzgericht kam – ohne detaillierte Beweiserhebung – zum Ergebnis, dass «der Ankauf der Daten nicht strafbar war». Begründung: Es liege im Fall des Datendiebs bei der Liechtensteiner LGT keine Hehlerei vor, weil dieser «keine Sachen» entwendet habe – eine nachweislich falsche Falldarstellung. Denn der Dieb gibt selbst zu, dass er zahlreiche IBM-Datenbänder entwendet hat. Und das Landgericht argumentierte im Fall eines Diebstahls bei der Credit Suisse ziemlich weltfremd, es liege kein Geheimnisverrat vor. Der Sachverhalt ist inzwischen klar: Der CS-Datendieb ist vom Schweizer ­Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Geheimnisverrat rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Das deutsche Bundesfinanzministerium wiederum beruft sich auf ein ­Gutachten, das sich lediglich mit zwei kritischen Aufsätzen von Rechtswissenschaftlern beschäftigt und eine gewagte Rechtsmeinung offeriert: Die Datendiebe hätten im «rechtfertigenden Notstand» gehandelt, es habe daher keine «Haupttat» stattgefunden. Das Ministerium meint nun, es gebe «keine Anhaltspunkte» dafür, dass eine «Anstiftung zu einer rechtswidrigen Tat vorgelegen habe».
Auf eine Anfrage der ­BILANZ hin krebst Finanzminister Wolfgang Schäuble nun zurück: «Richterliche Entscheidungen zu den strafrechtlichen Aspekten eines Ankaufs von Steuerdaten sind uns nicht bekannt.» 
Quelle: Bilanz



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vorgelebt haben es hier die Bürger dem Staat: wer sich von allem seine "Privatkopie" zieht und dies als legal oder legitim ansieht und sogar Parteien gründet, deren erklärtes Ziel die Transparenz ist, der braucht sich nicht zu wundern, dass der Staat irgendwann einmal solche Privatkopien ankauft.

Oder Sie verkennen die Realität in der öffentlichen Wahrnehmung: der Steuerkriminelle lebt vor, dass es bequem und einfach ist, mit organisierten Gehilfen aus dem Ausland Straftaten zu begehen und auch noch anders als andere Kriminelle mit dem schönen Instrument der Selbstanzeige die Notbremse ziehen zu können. Der Staat reagiert mit Ankauf von CDs.
Die Mehrzahl der Bürger, die nämlich ihre Lohnsteuer abgezogen bekommt und kaum eine Möglichkeit zum Bescheissen hat, freut sich, dass es die Kriminellen endlich erwischt. Siehe auf welt.de v. 18.8.2012 "Mehrheit der Deutschen befürwortet Steuer-CD-Käufe" 62 % jedenfalls.

Werner Siebers hat gesagt…

Klar, wer so einfach denkt, muss auch die Todesstrafe für Personen gutheißen, die wegen eines Tötungsdeliktes verdächtigt werden.

"Was der böse Bürger vorlebt, darf der Staat mit gleichen Mittel vergelten!"

Mittelalter und, damit ich nicht beleidige, ein wenig einfach strukturiert. Völlig GaGa!

kj hat gesagt…

Wenn einer aus der Rauschgiftszene aussagt und Hintermänner benennt, ist das sicher auch eine Art Geheimnisverrat. Wer publik macht, dass Soldaten willkürlich ohne Not Frauen und Kinder abschlachten, begeht sicher auch Geheimnisverrat.
Die Schweizer Banken sind sicher eine Institution der organisierten Steuerhinterziehung, ein Geschäftsmodell von dem die Schweiz profitiert.

Das die Täter sich schützen ist doch klar, daher sollte man der Schweizer Rechtssprechung genauso wenig Respekt entgegenbringen wie die Amerikanische hinsichtlich Wikileaks oder der eines anderen Staates bei dem Rechtsverletzungen der Regierenden oder ihre nahestehenden Organisationen und Personen als Geheimnisverrat bezeichnen.

Was mich an dem ersten Kommentar stört ist die Ablehnung von Transparenz, der Kommentar von Herrn Siebers ist unsubstantiiert.

Wer sich freut, das Kriminelle erwischt werden, muss nicht für die Todesstrafe sein, noch ist einfach strukturiert.

kj hat gesagt…

Satz Absatz 2 missglückt

oder eines anderen Staates, bei dem das Aufdecken von Rechtsverletzungen ... als Geheimnisverrat bezeichnet wird.

 

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