03 September 2012

Gutes Kraut

Der Mandant schilderte der Kammer die Wirkung des Rauschgiftes auf ihn, was er gespürt hatte, wie es ihm gegangen war und was er so "gefühlt" hatte.

Man bemerkte bei seiner Schilderung, dass der Herr Vorsitzende der Strafkammer immer weiter, das Kinn auf die Hand gestützt, den Blick an die Lippen meines blumig schildernden Mandanten geheftet, in sich versank und beim Ende der Schilderung völliger Inbrunst und, so mein Eindruck, ein wenig verklärt, äußerte:

Hach, das muss aber gutes Kraut gewesen sein!

In der Sekunde "schreckte" er plötzlich hoch und war wieder cool und professionell. Vielleicht interpretiere ich ein wenig viel, aber zu meiner Überzeugung steht fest .... Gut, dass es auf die nicht ankommt!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Thorsten Blaufelder hat gesagt…

Vielleicht hatte der Vorsitzende bislang nur schlechtes Kraut "genossen". :-)

Rolf hat gesagt…

Erinnert mich an die Schöffengerichtsvorsitzende, die im Hinblick auf den Preis des Haschisch gedankenverloren äußerte: "Zu meiner Zeit war das aber billiger..."

Darauf der Staatsanwalt: "Ist das ein Geständnis?"

Richterin: "Äh... ich berufe mich auf Verjährung."

Warum sie acht Wochen später vorzeitig in den Ruhestand ging, ist nicht bekannt.

Max hat gesagt…

Großartige Anekdote :D Der Mandant muss wohl eine blumige Erzählkraft haben, die dem tatsächlichen Genuss des Rauschmittels schon fast nahe kommt ;)

 

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