31 Mai 2011

Kachelmann und die Respekt-Definierer

Wer nicht respektvoll mit prozessualen Ressourcen umgeht, darf nicht später wütend wie ein Kleinkind/Rumpelstielzchen nicht verdienten Respekt einfordern.



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29 Mai 2011

Was heute so alles möglich ist

Werbung für Anwälte? Generationen haben sich in Jahrzehnten ins Hemd gepieselt, wenn das Kanzleischild auch nur einen Zentimeter zu groß war oder eine Farbe zu viel benutzt wurde.

Das regt heute kaum noch jemanden auf, vieles ist möglich, nur an der Kreativität hapert es noch bei dem einen oder anderen Kollegen.

Aber es gibt auch wirklich spritzige Ideen, ob sie nun jeden Geschmack treffen oder nicht. Ein Beispiel:



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28 Mai 2011

Gutes Beispiel für Salesch und Konsorten

Wir kennen sie alle, die volksverdummenden Volljuristen, die wegen Kohle jede Hemmung davor verlieren, im Fernsehen dafür zu sorgen, dass der/die vielzitierte Mann/Frau auf der Straße glaubt, im Gerichtssaal geht es zu wie bei den "Hottentotten".

Die nehmen sich alle nichts, zum Beispiel Barbara Salesch, Alexander Hold, Ingo Lenßen und seine Bande oder wie die Volksverdummer alle heißen.

Wie sich manches Gericht das aber tatsächlich vorstellt, wie es im Gerichtssaal zugehen soll, sieht man hier:


Da hat man nicht nur Ordnung zu halten sondern auch Würde zugedeien zu lassen.

PS: Der gespiegelte Mensch ist kein Ordnungshüter und kein Würdenträger.

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27 Mai 2011

Gelassene Zufriedenheit

Es gibt Kollegen, so wie dieser, die, insbesondere in Mittagspausen, eine solch gelassene Zufriedenheit ausstrahlen, dass es fast schon beruhigend wirkt.



Böse, richtig heftig böse sogar wird es nur, wenn sie dann so gelassen, zufrieden und gutgelaunt sind, dass sie anfangen, zu singen; das sehr sehr kann weh tun.

Für Sarah und Percy.

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Streckbank für unbelehrbare Anwälte

In einem Gerichtssaal im Amtsgericht in Oschersleben sah ich ein Gerät größeren Ausmaßes, dessen Sinn und Funktion mir nicht sofort klar wurde:



Ich fragte deshalb die gerade den Saal betretende Richterin, was das denn sei, die mir kurz, trocken und zunächst ernst antwortete:

Das ist eine Streckbank für unbelehrbare Anwälte!

Kurz darauf erklärte sie mir dann, nun nicht mehr so ernst, worum es sich tatsächlich handelt, jedenfalls nicht um eine solche Streckbank.

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26 Mai 2011

Weises Augenmaß

Es waren frühe sachliche und überaus konstruktive Gespräche, die mit der Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft geführt werden konnten. Trotz mehrfacher Messerstiche, die lebensgefährlich hätten sein können, ging die Staatsanwaltschaft nicht von versuchter Tötung sondern von gefährlicher Körperverletzung aus.

Ein rechtliche Wertung, die von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig geteilt wurde, so dass der nicht vorbestrafte Täter, der letztlich Angriffe gegen seinen Bruder abwehren konnte, vom Schöffengericht in Wolfsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, so, wie es die Oberstaatsanwältin auch angeklagt hatte.

Löbliches und weises Augenmaß.



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20 Mai 2011

Es tut mir leid Herr Leitender Oberstaatsanwalt, aber er wollte es nicht anders

Der Herr Oberstaatsanwalt hat mehrere Fehler gemacht. Wie er selbst für sich erkannt hat, weil man ihm zu viel zugetraut hatte und er mit den ihm anvertrauten Aufgaben überlastet war.

Weil ich darum gebeten wurde, habe ich dann auch davon abgesehen, weiter darüber zu berichten, dass der Eindruck entstanden war, dass er nicht nur überfordert sondern auch noch feige war.

Nun traf er erstmals nach Monaten auf den Angeklagten, der durch die Fehler des Herrn Oberstaatsanwaltes in seiner Person unnötig und falsch herabgewürdigt wurde.

Statt sich von sich aus nun endlich für seine Fehler zu entschuldigen, begann er wieder, so zu tun, als seien die Fehler mehr oder weniger zwingend gewesen und er habe sie nicht verhindern können. Unter dem unglaublichen Arbeitsdruck hätte seiner Meinung nach jeder diese Fehler gemacht.

Erst auf mehrfachen Vorhalt quälte er sich eine erkennbar eigentlich nicht gewollte Entschuldigung ab, um sogleich schon wieder zu betonen, eigentlich wären die Fehler jedem passiert (völliger Quatsch).

Um dann aber sogleich zum Rückschlag auszuholen und meinem Mandanten aufzutischen, dass dieser sich von seinem Verteidiger, also von mir, habe instrumentalisieren lassen und dass der Verteidiger sich an "Angriffspunkten hochgezogen" habe - immerhin hatte es zu einer Urteilsaufhebung durch eine Sprungrevision gereicht.

Klar, dass ich mich nach diesem peinlichen, unterirdischen und bar jeglicher Souveränität vorgetragenen Auftritt und damit verbundenem Nachtreten nicht mehr veranlasst sehe, mich nun weiter, wie mit seinem Behördenleiter vereinbart und bisher eingehalten, zurückzuhalten.

Weiß der große aasfressende Vogel, was wen irgendwann veranlasst hat, solch einen selbstbemitleidenden Fehlerverdränger das werden zu lassen, was er jetzt meint, zu sein.

In der freien Wirtschaft hätte es diese Karriere nicht gegeben oder sie wäre spätestens jetzt vorbei, wenn jemand eigene Fehler damit negiert, dass eigentlich die daran schuld sind, die ihn mit zu viel Arbeit belastet haben, also seine Vorgesetzten. Dass zu einer Führungskraft auch das Erkennen der eigenen Überlastung und das frühzeitige Ansprechen eines solchen Problems gehört, versteht sich offenbar nicht bei jedem von selbst.

Dann aber noch zur Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten mit unsachlichen Gegenangriffen zu reagieren, lässt nun auch noch den bitteren Eindruck der Charakterlosigkeit entstehen.


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18 Mai 2011

Justiz-haute-couture in Thüringen

Die Justiz in Thüringen feiert ein feines Fest. Das ist schön.


Aber auf diesem Fest wird etwas Sensationelles geboten. Die Topmodels der Justiz werden fast aktuelle Topmode heidiklummäßig präsentieren, ich gehe davon aus, dass die VOGUE diese Fashion-Show in die Welt tragen wird.


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Jetzt will er es aber genau wissen

Der Herr Amtsrichter prüft die PKH-Voraussetzungen akribisch, soll er auch.

Der Hinweis, dass ein Prozessbeteiligter bei seinen Eltern lebt und Naturalunterhalt erhält, genügt ihm nicht, das will er schon etwas genauer wissen.

Er fragt:

Wird er auch verpflegt? Wie viele Mahlzeiten am Tag?

Ab der vierten Mahlzeit wird der Mandant dann wohl Raten zahlen müssen, so zwei Brötchen pro Woche, oder?

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Ein Symbol?


Bitte erst gar nicht fragen. Die, die es verstehen soll, wird es verstehen oder nicht. Wenn sie es nicht versteht, ist es gut, und wenn doch, dann auch nicht.

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12 Mai 2011

Kein Most für Bartel beim Amtsgericht Gießen

Der Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen hat heute in einer von mir in fast dreißig Jahren Strafverteidigung nie erlebten Weise nach Anklageverlesung quasi ein opening statement abgegeben, in dem er deutlich gemacht hat, dass man an dem Sinn bestimmter Strafnormen aus rechtspolitischer Sicht ernste Zweifel haben darf.

Danach hat er den Angeklagten sehr fair erklärt, warum sie gleichwohl bestraft werden müssen. Insgesamt ein Paradebeispiel dafür, dass ein Strafrichter in der Lage sein kann, einem Angeklagten zu erklären, warum eine Strafe sein muss und angemessen ist, und nicht nur, dass der Angeklagte ein widerwärtiger Rechtsbrecher ist, dem zu zeigen ist, wo Bartel den Most holt.

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07 Mai 2011

Die flüchtende Fluchtgefahr

Tagtägliches Geschäft des Strafverteidigers ist der Umgang mit Haft- und Ermittlungsrichtern oder auch nach Anklageerhebung Strafrichtern und Strafkammern, die das Instrument der angeblichen Fluchtgefahr als Wundermittel benutzen, um Haftbefehle zu erlassen oder aufrecht zu erhalten, die bei verantwortungsbewusster Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung schlicht unzulässig sind.

Die angebliche Höhe der angeblich zu erwartenden Strafe und die angeblich fehlenden sozialen Bindungen lassen immer wieder Richter anscheinend blind abhaken und unterschreiben, was von Staatsanwälten vorgelegt und beantragt wird.

Erwähnenswert deshalb jede Entscheidung, die dieser unsäglichen Übung Einhalt gebietet, hier die Entscheidungen der Landgerichte Koblenz (07.02.2011 - 2090 Js 24962/08 - 3 Ks; StV 2011, 290) und Aurich (10.03.2010 - 12 Qs 51/10; StV 2011, 290, 291):

LG Koblenz:
Auch die Anklageerhebung u.a. wegen des Vorwurfes eines versuchten Mordes begründet dann keine Fluchtgefahr, wenn der Beschuldigte seit längerer Zeit über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert war und ihn dies nicht dazu veranlasst hatte, sich dem Verfahren zu entziehen.

LG Aurich:

Der Umstand allein, dass jemand - sei es auch als Ausländer - seinen Wohnsitz im Ausland hat (hier: Polen) und demgemäß über keine tragfähigen sozialen Bindungen im Inland verfügt, vermag Fluchtgefahr nicht zu begründen. Daran ändert sich auch nichts bei einer möglichen Straferwartung von weit über einem Jahr.



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06 Mai 2011

Bundesregierung beklatscht und befürwortet gezielte Tötungen ohne vorherigen Prozess

Der Tod Osama Bin Ladens hat zumindest einen zählbaren Erfolg: Dem Deutschen Volk wird gnadenlos aufgezeigt, wie scheißegal Bundesregierungsmitgliedern verfassungsgemäße Grundsätze sind.

Erst beklatschen Frau Merkel und Herr Westerwelle die gezielte Tötung eines nicht Verurteilten. Und nun legt ein weiteres Regierungsmitglied nach und erklärt ausdrücklich, dass gezielte Tötungen von nicht Verurteilten in Ordnung sind:

In der Sendung "Kamingespräch" des Fernsehsenders Phoenix erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), man könne "nicht sagen, dass so was nicht Mittel sein darf". Die Alternative wäre nach Ansicht von Schröder ungezielte Tötungen, bei denen es zivile Opfer geben könne. Weiterhin erklärte Schröder, dass sie es "emotional ausgesprochen gut nachvollziehen" könne, wenn die Opfer des Terroristen Osama bin Laden sagen, dass sie froh darüber wären, dass ihm das Handwerk gelegt wurde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Ich freue mich darüber, dass die Maske ab ist.


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Chapeau Herr Oberstaatsanwalt

Selten fair und aktiv im Rahmen der Strafmilderung, an so einem Oberstaatsanwalt aus Hannover sollten sich insbesondere einige Kollegen der BTM-Abteilung aus Braunschweig aber auch aus anderen Städten ein Beispiel nehmen.

Der Angeklagte war erstinstanzlich wegen Handelns mit Betäubungsmitteln (Heroin) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, die Verteidiger hatten Berufung eingelegt.

Der Angeklagte hatte im Rahmen der Ermittlungen Einlassungen abgegeben und u.a. Angaben zu seinem Lieferanten gemacht, die Informationen darüber wurden von der Staatsanwaltschaft Braunschweig an die Staatsanwaltschaft Hannover weitergegeben.

Kurz vor der Berufungshauptverhandlung meldete sich dann, ohne dass wir Verteidiger nachfragen mussten, die Staatsanwaltschaft Hannover und teilte mit, dass man aufgrund der Angaben des Verurteilten den Lieferanten gefunden habe, dass gegen diesen Haftbefehl erlassen worden sei und dass man diese Tatsache nunmehr unbedingt zu Gunsten des Verurteilten in der Berufungshauptverhandlung im Rahmen von § 31 BtMG (Kronzeugenregelung) berücksichtigen müsse.

Vermutlich nur deshalb wurde die Strafe reduziert auf zwei Jahre mit Bewährung, der Angeklagte/Verurteilte konnte nach Hause gehen!

Hut ab, Herr Oberstaatsanwalt A., können Sie nicht mal einige Ihrer Braunschweiger BTM-Kollegen fortbilden?




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04 Mai 2011

Verpasste Ohrenscheinseinnahme

Hin und wieder hat man den Eindruck, dass Gerichte die Partzeien versuchen zu Vergleichen zu bringen, weil das bequemer ist, als ein Urteil zu schreiben.

Bei Hannover nun ein Fall, bei dem möglicherweise das Gericht gern eine Beweisaufnahme durch Augenscheinseinnahme mit den Ohren durchgeführt hätte:

Mit einer Nachbarschafts-Klage wegen zu lauter Sexgeräusche hat sich das Amtsgericht Wennigsen bei Hannover beschäftigt. In einem minutiösen Lärmprotokoll hatte die Klägerin aufgeführt, wann das Paar in der Etage unter ihr sich miteinander vergnügte. Schreie, Stöhnen, aber auch Türenknallen und Trampeln wurden protokolliert. Die Frau machte geltend, durch den Lärm krank geworden zu sein.
Die Parteien einigten sich am Mittwoch auf einen Vergleich, weil das angeblich zu laute Paar ohnehin zum Monatsende aus der Wohnung ausziehen wird. „Meine Mandantin hat sich verpflichtet, bis dahin die Zimmerlautstärke zu wahren“, sagte der Anwalt der 29-Jährigen. Dies habe sie aber schon vorher gemacht. Die Klägerseite gab keinen Kommentar zum Prozessausgang ab.
Quelle: newsclick
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Kanzlerin und Außenminister bejubeln eine Hinrichtung

Unser aller Kanzlerin und unser aller (hoffentlich bald) scheidender Außenminister waren begeistert darüber, dass eine Person, die von keinem Gericht der Welt verurteilt wurde und dem seine Schuld bisher nicht nachgewiesen wurde, zu Tode gekommen ist.

Nach den neuesten Meldungen war die getötete Person (Osama Bin Laden) unbewaffnet und es ist nicht richtig, dass die Person eine seiner Frauen als Schutzschild benutzt hat.

Und, man war sich bis zum Schluss nicht sicher, ob Bin Laden sich in dem Haus befand, so dass es politisch untunlich gewesen wäre, einfach mal so eine unbemannte Todes-Drohne in ein Wohnhaus zu jagen.

Damit besteht die nicht fernliegende denkbare Alternative, dass es ein Märchen ist, dass man Bin Laden lebend fangen wollte, dass es vielmehr fester Bestandteil des Planes war, ihn hinzurichten - ohne Schuldfeststellung und Verurteilung!

Und das wird bejubelt, von Kanzlerin und Außenminister!

Wenn denn seine Schuld festgestellt worden wäre, hätte man natürlich eine harte Verurteilung erwartet und mitgetragen, aber das?

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03 Mai 2011

Titanic zum Erfolgskonzept Warnschuß

Die Bundesregierung will einen "Warnschuß-Arrest" für jugendliche Straftäter einführen. Bewährt sich dieser, sollen weitere Warnschuß-Gesetze folgen:

Eine Nacht Warnschuß-Folter für mutmaßliche Terroristen
Einen Warnschuß-Kopfschuß für bestätigte Terroristen
Eine Warnschuß-Insolvenz für illegal spekulierende Banken
Ein gefälschter HIV-Test als Warnschuß-AIDS für Sextouristen
Ein Warnschuß-GAU für widerspenstige Energieunternehmen
Einen Monat Warnschuß-Hartz-IV für Leute, die mit ihren Arbeitsbedingungen nicht einverstanden sind.

Quelle: Titanic

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Wer schreit, kann kriechen

Unter "Ist doch alles in Ordnung" habe ich gestern über einen Pinkler und Prügizisten berichtet; versprochen habe ich, dass die Geschichte weitererzählt wird:

Die Freundin des Pinklers griff dem einen Polizisten, der gerade ihren Freund verprügelte, von hinten an die Schulter, um der Sache irgendwie ein Ende zu bereiten. Darauf drehte sich der Polizist zu ihr um, packte sie und stieß sie mit voller Wucht so gegen einen PKW, dass sie sich einen komplizierten Fußbruch zuzog.

Sie schrie hysterisch vor Schmerz und konnte sich nicht mehr erheben. Daraufhin gab ihr eine Polizistin eine Ohrfeige, ein anderer Polizist sagte:

Schrei hier nicht so rum, sonst bestellen wir den Rettungswagen ab, dann kannst Du ins Krankenhaus kriechen!

Deine Freunde und Helfer wieder im selbstlosen Einsatz.

Ach ja, der Pinkler bekam natürlich eine Lampe wegen Widerstandes, nachdem die Prügizisten ihn richtig Maß genommen hatten. Er wurde freigesprochen, die Polizisten haben nach § 55 geschwiegen!

Schauen wir mal, wie es weitergeht. Da ist noch Pfeffer im Topf.


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02 Mai 2011

Ist doch alles in Ordnung!

Es pinkelt einer an eine Hauswand, nennen wir ihn den Pinkler. Plötzlich springen zwei Männer auf ihn zu und beginnen, ihn zu verprügeln. Nennen wir sie die Prügizisten.

Der Pinkler schreit um Hilfe, die Freundin des Pinklers rennt zum Pulk und schreit, die Prügizisten sollen aufhören. Dabei bekommt sie mit, dass es sich bei den Prügizisten um Polizisten im Dienst handelt. Die prügeln weiter.

Darauf ruft die Freundin 110 an und bittet um Hilfe, weil ihr Freund von Polizisten verprügelt wird.

Die Antwort aus der Einsatzzentrale:

Was wollen Sie denn, ist doch alles in Ordnung, sind doch Polizisten vor Ort!

Und aufgelegt!

Die Geschichte geht noch weiter, später mehr davon.

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Osama Bin Laden tot

Al Kaida-Chef Osama bin Laden ist tot. Das meldete der TV-Sender CNN unter Berufung auf drei US-Quellen. Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei der Leichnam des Topterroristen eindeutig durch eine DNA-Analyse identifiziert. In Kürze wird US-Präsident Barack Obama dazu persönlich zu den US-Bürgern aus dem Weißen Haus sprechen.

Quelle: focus

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Haft für Berliner U-Bahn-Schläger?

Hier hatte ich bereits über den "Mann auf der Straße" berichtet, der, angestachelt durch unseriösen Journalismus, nach Haft schreit.

In Ergänzung dazu jetzt noch folgender Leserbrief aus der Berliner Zeitung, nicht zu verwechseln mit der BZ, die dann doch eher auf der Seite des Mannes auf der Straße steht und solch einen Leserbrief eher nicht veröffentlicht hätte:


"In der emotionalisiert geführten Kontroverse zum jüngsten Berliner U-Bahn-Schläger-Fall kann ich dem an allen Ecken und von allen Seiten geführten Angriff auf die (Berliner) Justiz nicht beipflichten.
Der von nicht wenigen Politikern, Bürgern und auch Polizisten zu hörende Ruf nach einer sofortigen harten Bestrafung des Beschuldigten ist nachvollziehbar - er widerspricht aber der Entscheidung des Gesetzgebers und missachtet zudem die richterliche Unabhängigkeit, wenn gleichzeitig die Verschonung des Beschuldigten von der U-Haft kritisiert wird.
Denn die Untersuchungs(!)-Haft soll in erster Linie der Sicherung des Ermittlungsverfahrens dienen - davor, dass der Beschuldigte sich ihm entzieht (Flucht, Fluchtgefahr) oder er auf Beweismittel einwirkt (Verdunkelungsgefahr). Darüberhinaus erfüllt sie unter engen Voraussetzungen auch vorbeugende Zwecke (Wiederholungsgefahr, Schwere der Tat).
Die Untersuchungshaft ist jedoch KEINE STRAFHAFT, auch wenn sie von den meisten Beschuldigten so empfunden wird. Und sie darf selbst in auf den ersten Blick eindeutig scheinenden Fällen wie diesem keine vorwegvollstreckte Freiheitsstrafe sein, da eine solche ein rechtskräftiges Urteil voraussetzt.
Darüberhinaus kommt speziell im Jugendstrafrecht noch der Grundsatz der Haftvermeidung hinzu.
Wenn daher der Ermittlungsrichter hier sonstige Haftgründe verneint und ihm eine Meldeauflage als milderes Mittel zur Fluchtvermeidung ausreichend erscheint, entspricht er dem gesetzgeberischen Willen. Eine Kritik an seiner aus rechtsstaatlicher Sicht richtigen Entscheidung ist daher nicht angebracht."



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