Ein Spagat zwischen der Verschwiegenheitspflicht und der Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, wenn man den Verdacht hat, betrogen worden zu sein, könnte in die Strafbarkeit führen.
Mit der Verurteilung eines Zahnarztes wegen des Verrats von Patientendaten hat - wenn man so will - der Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg Justizgeschichte geschrieben. Bislang, so war in der gestrigen Hauptverhandlung zu erfahren, gibt es in Deutschland noch keine derartige Entscheidung.
Der Zahnmediziner hatte Ende Mai 2008 bei der Staatsanwaltschaft per Fax Strafanzeige gegen zwei Patienten erstattet, die er behandelt hatte, die aber auch Jahre danach - trotz Mahnungen und trotz eines gerichtlichen Vollstreckungsbeschlusses - immer noch nicht ihre Schulden bei ihm bezahlt hatten.
Ich hoffe, dass das Urteil nicht rechtskräftig wird und diese Frage in höherer Instanz erneut geklärt wird.
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1 Kommentar:
Kann man auch anders sehen:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-bei-strafanzeige/
Ein Amtsrichter macht noch keine Revolution ;)
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