28 Januar 2009

Knast für brutalen Tritt beim Fußballspiel

Ob dadurch die Brutalität auf Fußballplätzen insbesondere schlechter Sportler, die sich anders nicht zu helfen wissen, gestoppt werden kann, darf bezweifelt werden, ein Zeichen setzt dieses Urteil allerdings allemal.
Wegen eines Kung-Fu-Tritts ins Gesicht eines Gegenspielers muss ein früherer Amateurfußballer für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Kulmbach verurteilte den 23-Jährigen am Dienstag wegen schwerer Körperverletzung. Er habe den Tritt mit großer Brutalität ausgeführt und dabei billigend schwere Verletzungen in Kauf genommen, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, er habe sich provoziert gefühlt. Das heute 28 Jahre alte Opfer war nach dem Angriff bei einem Kreisligaspiel zwischen dem TSV Melkendorf und TSV Presseck im Oktober 2007 zunächst ins künstliche Koma versetzt worden. Bis heute hat sich der Mann nicht von den Knochenbrüchen und sonstigen Verletzungen erholt, die Gesichtsnerven werden wohl für immer gelähmt bleiben. Für den Ausraster hatte der bayerische Fußballverband den Täter bereits im Mai 2008 auf Lebenszeit ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: yahoo

Bevor pseudoschlaue Trolls darauf aufmerksam machen wollen, dass es bei Amtsgerichten keine Kammern gibt und dass der Reporter vermutlich ein Schöffengericht meinte, ist mir bekannt.

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Richtig so. Wer meint, ein Tritt gegen den Kopf könnte ein Ausrutscher sein, der sollte von der Öffentlichkeit ferngehalten werden.

 

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