29 Januar 2009

Zypries verteidigt Deal-Entwurf für Strafprozesse

Es ist schwer nachzuvollziehen, dass ein Riesenbohei und Firlefanz gemacht wird um den Gesetzentwurf zum "Deal" im Strafverfahren, da die Rechtsprechung des BGH zwischenzeitlich genaue Grenzen gesteckt hat und das procedere exakt vorgegeben wurde.

Irgendwelche Hinterzimmerspielereien sind damit nicht mehr verbunden. Gleichwohl wollen sich Hans und Franz mit neuen gesetzlichen Regelungen profilieren, die möglicherweise die feststehenden regeln sogar wieder aufweichen, weil sie von Personen erfunden werden, die nicht täglich mit solchen Verhandlungen zu tun haben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Gesetzentwurf zu Absprachen in Strafverfahren verteidigt. Mit diesen so genannten Deals werde "mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsgleichheit" geschaffen, sagte Zypries am Donnerstag im Bundestag. Zudem führten sie zu mehr Transparenz in den Gerichten. "Wir holen die Verständigung aus den Hinterzimmern und führen sie in die Hauptverhandlung", fügte Zypries hinzu.
Quelle: afp

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

BGH-Chef kritisiert "Deals" wegen zu milder Strafen

Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat Absprachen in Strafprozessen getadelt. Oft würden danach Strafen verhängt, die nicht angemessen seien. Der Eindruck, vor Gericht gebe es eine Zweiklassengesellschaft, sei deshalb nachvollziehbar.

Karlsruhe - Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hält wenig von der Praxis der "Deals" - und macht daraus auch keinen Hehl. "Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe auch ich mir verwundert die Augen", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe. Tolksdorf zeigte sich wenig zuversichtlich, dass die geplante gesetzliche Regelung des "Deals" Abhilfe schaffen werde.

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Nach Einschätzung des langjährigen Strafsenatsvorsitzenden werden in etwa zwei Drittel aller Strafprozesse die Urteile zwischen den Beteiligten und dem Gericht abgesprochen. "Ich halte diese Entwicklung für gefährlich." Der Eindruck, dass vor Gericht eine Zweiklassengesellschaft herrsche, sei aus seiner Sicht nicht ganz unzutreffend. "Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten." Für das Ansehen der Justiz sei dies "verheerend".

der bgh fällt urteile, hinter denen er nicht STEHT, aha.

Anonym hat gesagt…

quelle:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,604456,00.html

 

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