Es gibt Kollegen, die schätze ich, dann gibt es Rechtsanwälte, die überschätzen sich, und dann gibt es u.a. Rechtsanwälte, die mir völlig gleichgültig sind. Zu den beiden letzten Kategorien könnte möglicherweise die Kollegin Claudia Burgsmüller, Adelheidstraße 53 in Wiesbaden gehören.
Diese Dame ist tätig als Nebenklagevertreterin in dem Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und meinte heute tatsächlich, meinen gestellten Antrag, sie als Zeugin zu vernehmen, dadurch kommentieren zu müssen, dass sie sich eindeutig in meine Richtung mit ihrem Kugelschreiber an die Stirn tippte.
Frau Burgsmüller mag zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nur beleidigen lasse durch Personen, die ich ernst nehme und darüber lache, wenn ich weiß, wes Geistes Kind der Handelnde ist.
Sie muss sich von mir aber auch sagen lassen, dass ich solches Verhalten, selbst wenn sie meine Rechtsmeinung nicht teilt, für höchst unprofessionell halte und sie sich damit als kollegialer Gesprächspartner nachhaltig disqualifiziert.
Völlig unverständlich für mich ist insbesondere, dass solch unprofessionelles Verhalten gezeigt wird in einem Verfahren, in dem bisher vernünftig und kollegial miteinander umgegangen wurde, und dass ein solches Verhalten gezeigt wird von einer Person, die ihre angebliche Professionalität als Markenzeichen nach außen getragen hat.
Diese Dame ist tätig als Nebenklagevertreterin in dem Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz und meinte heute tatsächlich, meinen gestellten Antrag, sie als Zeugin zu vernehmen, dadurch kommentieren zu müssen, dass sie sich eindeutig in meine Richtung mit ihrem Kugelschreiber an die Stirn tippte.
Frau Burgsmüller mag zur Kenntnis nehmen, dass ich mich nur beleidigen lasse durch Personen, die ich ernst nehme und darüber lache, wenn ich weiß, wes Geistes Kind der Handelnde ist.
Sie muss sich von mir aber auch sagen lassen, dass ich solches Verhalten, selbst wenn sie meine Rechtsmeinung nicht teilt, für höchst unprofessionell halte und sie sich damit als kollegialer Gesprächspartner nachhaltig disqualifiziert.
Völlig unverständlich für mich ist insbesondere, dass solch unprofessionelles Verhalten gezeigt wird in einem Verfahren, in dem bisher vernünftig und kollegial miteinander umgegangen wurde, und dass ein solches Verhalten gezeigt wird von einer Person, die ihre angebliche Professionalität als Markenzeichen nach außen getragen hat.
34 Kommentare:
Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann, ob durch sein Verhalten im Gerichtssaal oder durch unprofessionelles Bloßstellen der Gegenseite in seinem Blog unter voller Namensnennung.
Ein Unterschied: Die Reaktion Ihrer Gegnerin war spontan.
Ich kann mit meinem unprofessionellen Verhalten gut leben und freue mich, etwas so gut getan zu haben, wie ich es kann.
... und wer in öffentlicher Hauptverhandlung so agiert, stellt sich selbst bloß und wird sich nicht darüber beklagen, dass ich in meinem Blog, wie so oft, darüber berichte, was mich beschäftigt und was mir so in mancher Hauptverhandlung widerfährt.
"Menschlich insofern verständlich, als dass der Kollege, den sie zuvor durch Vogel-Zeigen versucht hatte zu beleidigen, unmittelbar davor die Aufhebung ihrer Beiordnung als Nebenklägervertreterin beantragt und in Erwägung gezogen hatte, jene als Zeugin vernehmen lassen zu wollen."
Warum versuchten Sie denn die Beiordnung aufzuheben?
wie peinlich, das Verhalten anderer Kollegen während einer Sitzung in aller Öffentlichkeit bloßzustellen. Werde ab jetzt auch jedes Nasenbohren oder mir unpassende Äußerungen der Kollegen vor aller Welt kundmachen.
Wie gut, dass sie nicht "Dummschwätzer" gesagt hat.
Lieber Kollege, ich bemerke eine gewisse "Dünnhäutigkeit" bei Ihnen
Wenn es wenigstens ein Montblanc Füllfederhalter gewesen wäre, hätte man ja noch Verständnis haben können.
Aber mit einen profanen Kuli, so geht das natürlich nicht.
Und? Gibt es noch eine Antwort auf die Frage, warum die Beiordnung von Rechtsanwältin Burgsmüller als Nebenklagevertreterin aufgehoben werden muss, bevor sie als Zeugin vernommen wird?
Unprofessionelles Verhalten begegnet mir auch bei anderen Berufsgruppen.
Beim Astronomenkongress wurde mir der Vogel gezeigt, weil ich sagte, dass die Erde eine Scheibe ist.
Bei den Evolutionsbiologen wurde ich beleidigt, weil ich die Auffassung vertrat, dass Gott den Menschen an einem Tag erschaffen hat.
Sexualmediziner haben meine Theorie, dass man vom Onanieren blind wird, belächelt.
Ich finde dieses Verhalten unprofessionell.
Mich verbittert besonders, dass diese Leute sich so geben, als wären sie Profis.
Das Problem ist doch, dass die Richter von großen Strafkammern in Umfangsverfahren sich scheinbar freundlich den größten Quatsch anhören und auf Antrag einen wohlformulierten Gerichtsbeschluss verkünden, wonach Rechtsanwalt Siebers mit Blick auf die Rechte des Angeklagten ab sofort sich auch auf den Kopf stellen und mit den Zehen wackeln darf.
Dass da irgendjemand aus der Reihe tanzt, muss geändert werden. Die wissenschaftliche Diskussion darf davor nicht länger die Augen verschließen. Auch Nebenklägervertreter müssen fortan wegen Befangenheit abgelehnt werden dürfen. Über das Ablehnungsgesuch muss das BVerfG entscheiden. Bis zur Entscheidung wird das Verfahren ausgesetzt.
warum denn nicht Namen nennen? Ist der etwa geheime Verschlusssache?
Daran sollten sich manche Mediziner mal ein Beispiel nehmen, in den Kreisen redet man auch nicht gerne über Kollegen mit Nennung des Namens.
Wenn man ihren BEitrag so liest, dann ist man geneigt, ihrer Kollegin zuzustimmen :-p
Getroffene Hunde bellen
Äußerst sauber selbst blamiert Herr Seubers. Wo ist die Elefantenhaut und die Professionalität geblieben? Wohl auf der Strecke. Da wo auch der Anstand liegt.
Die volle Namensnennung inkl. Adresse ist einfach nur zum Kotzen.
Wenn es ihnen nicht um einen gezielten persönlichen Angriff, sondern nur ums Bloggen vom Erlebten gehen würde, wäre die RAin nur anonym erwähnt worden.
Schöner Knieschuss.
Mir ist auch mal was böses wie der genannten Frau passiert: Während des Plädoyers des Staatsanwaltes habe ich deutlich hörbar "das ist doch Quatsch" gesagt.Nicht weil ich das wollte, es ist quasi herausgeplatzt.
Nur gut, dass mein Mandant anschliessend wenigstens freigesprochen wurde.
Wenn man bei Google "Rechtsanwältin Burgsmüller" eingibt, sind die ersten drei Ergebnisse über das lt. Herrn Siebers unprofessionelle Verhalten dieser Anwältin. Ein Schelm, wer da Absicht vermutet. ;-)
Ich kann mir das richtig vorstellen, wie die drei bloggenden Strafrechtler sich nach der Verhandlung minutenlang über das böse, böse, böse Verhalten der gegnerischen Kollegin echauffierten. Alle drei hielten es immerhin für nötig, über diesen Ausrutscher zu bloggen. Jeder andere "Blawger" hätte eine so langweilige Geschichte nie erwähnt. Glücklicherweise weiß nur einer der drei nicht, was Ehre ist und startet den (hoffentlich) untauglichen Versuch, "der anderen Krähe ein Auge auszuhacken". Also, wenn ich einen Strafrechtler bräuchte und nach einer Google-Suche diesen Eintrag fände, wüsste ich schon mal, dass ich mir nicht vom Siebers helfen lassen will. (Zumal der Internetauftritt der Kollegin tatsächlich professioneller ist.)
Sagen Sie mal, Herr Siebers, was halten Sie denn eigentlich vom Standesrecht? Wie wäre es gegebenenfalls mit den Grundsätzen des § 25 BORA, meinetwegen in entsprechender Anwendung?
Pfffft, als wenn Ihnen noch nie ein "Vogelzeig" herausgerutscht wäre. Die Kugelschreibervariante finde ich noch harmloser als das Original. Lächerlich...
apropos... ich wollte heute nachmittag auch schon darauf hinweisen. hier aber mal der verständlichkeithalber in volltext gepostet.
§ 25 Beanstandungen gegenüber Kollegen
Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen
Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die
Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise
erfordern
"Völlig unverständlich für mich ist", wieso man solche privaten Scharmützel in der Öffentlichkeit austragen muss.
Herr Kollege Siebers, das ist unprofessionell und nicht souverän.
Sie sind nur dem Mandanten verpflichtet, und nicht persönlichen Befindlichkeiten.
Ist mir zwar auch schon passiert - also werfe ich nicht den ersten Stein. Aber da war es in eigener Sache. ;-)
Vogelzeig... ok, nicht in Ordnung. Aber dafür war es die abgeschwächte Kulivariante.
Aber nu hier und in den Blogs der lieben Freunde die RAin mit Seomitteln so fertig machen zu wollen, ist äußerst derb.
So, nun wurde das Thema heute auch von den hochklassigeren Bloggern bei jurabilis aufgegriffen. Auch da geht man von einem Verstoß gegen § 25 BORA aus. Bei der Gelegenheit entdeckte ich dann in einer dortigen Verlinkung, dass auch der vierte Strafrechtler (Hoenig) sich an diesem Kolleginnen-Bashing versucht. Und die vier Juristen scheinen auch noch stolz zu sein auf diesen "Zusammenhalt" unter sich. Alle gegen einen. Was für ein erbärmlicher Haufen! Widerwärtig und abstoßend ist das.
Hey, Desperado, Du Pfeife! Das sind nur drei der Vier Strafverteidiger, die über den Vogel aus Wiesbaden berichtet haben. Nicht alle Vier!
Oh, verzeiht, ich vergaß den Aufbau der Marke "Vier Strafverteidiger", sondern benutzte diese Formulierung ganz allgemein, da ich zu Siebers, Hoenig und Rueber auch den Feltus hinzuzählte.
Da gibt es nichts zu verzeihen. Wer mit halbem Hirn schreibt, kann es eben nicht besser, er sollte es schlicht unterlassen.
Hmmm ... wenn jemand möglichst öffentlich verkündigt, dass er von einer ganz bestimmten Person durch eine bestimmte Geste nicht beleidigt worden sei, da der andere nicht das nötige Niveau habe... dann ist das eindeutig ein Zeichen, dass derjenige ganz rational argumentiert und überhaupt nicht emotional angegriffen ist.
Jeder blamiert sich, so gut er kann :-)
Zwischenzeitlich hat der Hoenig die Notbremse gezogen und die Kommentare bei seinem Blogeintrag aufgrund der vielen kritischen Comments ausgeschaltet.
http://www.kanzlei-hoenig.info/einer-von-vier-strafverteidigern-beleidigt
Aber das kennen wir ja. Herr Hoenig konnte noch nie mit Kritik umgehen.
So kann man sich auch sauber ins Knie schiessen. Herrlich.
Und ich werde weiterhin öffentlich darüber berichten, wenn in öffentlichen Hauptverhandlungen Rechtsanwälte öffentlich Handlungen gegenüber anderen Rechtsanwälten begehen, die objektiv den Straftatbestand der Beleidigung darstellen.
Ich wüsste nicht, was mich daran hindern sollte - Schmähkritik ganz bestimmt nicht! - und bin dankbar für die Resonanz, die für eine um so schnellere Verbreitung solchen Fehlverhaltens in eben dieser Öffentlichkeit sorgt.
Ich wollte und will die Kollegin nicht auf ihr Fehlverhalten hinweisen, darauf kam und kommt es mir nicht an. Ich wollte der Öffentlichkeit zeigen, was die Kollegin öffentlich zur Schau gestellt hat, und das ist insbesondere mittels der intensiven Kommentierung trefflich gelungen.
Ich hoffe, die kontroverse Diskussion wird jetzt wieder angestachelt.
"Ein Geisterfahrer? Nein, hunderte. Hunderte!" Unglaublich, dass Sie noch nicht kapiert haben, wessen Fehlverhalten verachtenswerter ist. Ihres oder das Ihrer Kollegin.
Mag sich vielleicht mal ein Psychologe in die Disskussion einschalten? Mich würde einmal interessieren, wieso der Siebers einerseits so dünnhäutig ist, andererseits aber kein Problem damit hat, sich in diesem Thema immer stärker der Lächerlichkeit Preis zu geben. Das ist doch paradox. Ist das eine Art Schutzmechanismus, um sich das eigene Fehlverhalten nicht einzugestehen? Oder wie nennt man sowas?
Ist bekannt aus der Psychiatrie und heißt "Hartmannsches Deperado-Syndrom" mit Klick-Garantie.
Das ist ja nichts, bitte.
Der Wiener Verfassungsgerichtshof (eine Dr.R.H.)schickt der Klägerin eine Mail zurück mit dem Vermerk
"Dreimal habe ich die Mail, die Alte, ...., lösche mit Genuss, yeah, see you soon"
Das Niveau erreicht man sonst kaum, oder?
Gerne wüßte ich mal, ob der Kollege Siebers in der Hauptverhandlung Manns genug war, der Kollegin Burgsmüller seine Kritik auch wenigstens persönlich mitzuteilen.
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