Im Bestechungsprozess um Führerscheine für ausländische Fußballprofis hat das Göttinger Landgericht am Donnerstag Bewährungsstrafen verhängt. Ein 57 Jahre alter Fahrlehrer aus dem Kreis Northeim erhielt wegen Bestechung und Urkundenfälschung eine Strafe von zwei Jahren. Ein 42-jähriger ehemaliger Regionalleiter des TÜV Nord wurde wegen Bestechlichkeit zu anderthalb Jahren verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Prozessbeteiligten hatten vor Verfahrensbeginn Absprachen getroffen. Dabei war den Angeklagten im Gegenzug zu weitreichenden Geständnissen kein höheres Strafmaß als das nun verhängte zugesichert worden. Der Fahrlehrer gestand, dem TÜV-Mitarbeiter in fünf Fällen für falsche Prüfbescheinigungen jeweils 500 Euro gezahlt zu haben. Der inzwischen gekündigte TÜV-Regionalleiter bestätigte die Zahlungen und erklärte, in einem Fall sei es um eine Bescheinigung für den Bremer Superstar Diego gegangen. Außerdem gab der Fahrlehrer zu, in insgesamt elf Fällen Unterlagen für die Führerscheinprüfungen gefälscht zu haben.
Der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens sprach von einer angemessenen Bestrafung. Das Verfahren und die Verfahrensabsprache seien «Beleg dafür, dass der populistische Vorwurf, die Großen hänge man und die Kleinen lasse man laufen, nicht zutrifft». Bei der Urteilsfindung seien die Geständnisse und die Vorstrafenfreiheit der Angeklagten berücksichtigt worden. Die Angeklagten seien ehrbare Bürger gewesen, bis «die Fußballleidenschaft über sie kam», sagte der Richter.
Quelle: ddp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen