Arbeitnehmer, die wiederholt verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, müssen mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Voraussetzung ist, dass sie die Verspätungen selbst zu verantworten haben und vom Arbeitgeber abgemahnt wurden, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied.
13 Januar 2009
Zuviel Schlaf macht arbeitslos
Jetzt hat er wenigstens Zeit, auszuschlafen und darüber nachzudenken, ob die Investition in einen lauteren Wecker nicht hilfreich hätte sein können.
Quelle: news.de Homepage Der Weg zu Ihrem Anwalt
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