13 Januar 2009

Zuviel Schlaf macht arbeitslos

Jetzt hat er wenigstens Zeit, auszuschlafen und darüber nachzudenken, ob die Investition in einen lauteren Wecker nicht hilfreich hätte sein können.
Arbeitnehmer, die wiederholt verspätet am Arbeitsplatz erscheinen, müssen mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Voraussetzung ist, dass sie die Verspätungen selbst zu verantworten haben und vom Arbeitgeber abgemahnt wurden, wie das Landesarbeitsgericht Köln entschied.
Quelle: news.de Homepage Der Weg zu Ihrem Anwalt

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