Quelle: aerztezeitungEine Fahrt unter Drogeneinfluss ist nicht in jedem Fall strafbar. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.Denn nach dem Richterspruch ist selbst eine fahrlässige Tat ausgeschlossen, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen eine längere Zeit liegt, so dass der Betroffene nicht mehr mit Nachwirkungen rechnen musste.
Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf. Das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße hatte den Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verurteilt. Der Verurteilte hatte Cannabis konsumiert und bei einer Kontrolle den Grenzwert der zulässigen Menge im Blut überschritten. Allerdings machte er geltend, der letzte Cannabis-Konsum liege mindestens zwei Tage zurück.
Vor diesem Hintergrund sah das OLG die Verurteilung als voreilig an. Das Amtsgericht müsse in einem neuen Verfahren diesen Angaben nachgehen und insbesondere mit Hilfe eines Sachverständigen klären lassen, ob der zulässige Grenzwert auch noch zwei Tagen nach dem Konsum überschritten sein kann.
16 Januar 2009
Freie Fahrt für Kiffer?
Das wird für viele "Erwischte" einen Hoffnungsschimmer am Horizont aufleuchten lassen. Wenn der letzte Joint lange genug zurück liegt, könnte möglicherweise eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogen schwierig werden.
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