Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
22 Januar 2009
Sie wollen anonym surfen?
Wer anonym surfen will und sich über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zum gläsernen Verbraucher machen lassen will, sollte sich diese Seite etwas genauer ansehen.
Quelle: www.vorratsdatenspeicherung.de
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1 Kommentar:
Wohl dem, der einen Opera-Tor hat!
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