Da liegt er nun, der Hund meines Mandanten. Und die Nachbarin muss darum herum gehen. Warum der Hund dort liegt, weiß nur der Hund. Dass mein Mandant seinem Hund gesagt hat, dort zu liegen, konnte niemand bekunden.
Trotzdem reicht das dem Gericht, aus dem liegenden Hund eine vollendete Nötigung zu machen.
Armer Hund!
10 Januar 2009
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5 Kommentare:
Da kann man ja froh sein, dass er (der Hund) nicht mit dem Schwanz gewedelt hat. Wahrscheinlich wäre das eine versuchte Vergewaltigung, mindestens aber sexuelle Nötigung.
Vielleicht aber auch eine gefährliche Kampfhundeattacke.
Haben Sie denn Rechtsmittel eingelegt, oder ist das Urteil rechtskräftig?
Das Urteil ist mit einem anderen Verteidiger "erwirkt", worden, ich führe jetzt die Berufung.
Das Verfahren hat noch einige andere spannende Aspekte, z.B. Versuche in der Wohnung des Angeklagten ohne Beschluss und ohne Belehrung.
Schreit zum Himmel - oder mehr in die Hölle.
Belehrung? Was soll denn die Förmelei, das verstehen die Beschuldigten doch eh nicht.
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