18 November 2009

Umfassende Einigung

Spätestens, als ich das ca. 35 cm lange Messer auf den Richtertisch gelegt habe, bevor zur Sache aufgerufen wurde, wussten auch die Staatsanwältin und der Nebenklagevertreter, dass durchaus die Möglichkeit bestand, dass die von den Angeklagten bei der Polizei geschilderte Notwehrsituation vorgelegen haben könnte.

Und schon waren alle Türen für eine angenehme Gesamtlösung geöffnet.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wieso dürfen Sie überhaupt ein Messer in den Gerichtssaal mitnehmen?!

Man sollte meinen, dies müsste auf Grund des aktuellen Mordfalls ein Tabu sein.

Werner Siebers hat gesagt…

Weil es sich um ein Beweismittel gehandelt hat, das in Augenschein zu nehmen war.

Anonym hat gesagt…

Na dann wollen wir hoffen, dass der Belastungszeuge sich nicht zur voreiligen Rücknahme seines früheren Eigentums bemüßigt fühlt.

Eine Demonstration "Nein, nicht auf den Hals habe ich gezielt, sondern soo, auf den Bauch!" ginge sicherlich eine Spur zu weit.

Werner Siebers hat gesagt…

Bei meinem Bauch wäre das nicht so dramatisch, habe genug Pufferzone :-)

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de