25 Januar 2010

Dank an die Staatsanwaltschaft

Üble Stimmungsmache muss nicht immer zum Erfolg führen. Das, was ein Oberstaatsanwalt lediglich "colorandi causa" mit in die Anklage geschrieben hatte, um üble Stimmung zu machen, wurde heute auf meinen Antrag hin erst gar nicht verlesen; die Staatsanwaltschaft hatte auch einen anderen Sitzungsvertreter geschickt, mit dem dann das Finden einer sachgerechten Lösung kein Problem war; mit dem Sachbearbeiter wäre das kaum denkbar gewesen.

Dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, "colorandi causa" üble Stimmung zu machen, beim Gericht nicht gut angekommen ist, wurde sehr deutlich. Ich gehe davon aus, dass das recht gute Ergebnis nur deshalb möglich war, weil die Staatsanwaltschaft diesen unsachlichen Weg versucht hatte und damit das Gericht auf die Seite der Verteidigung gebracht hat.

Gut so, danke.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

Der Landvoigt hat gesagt…

Nun ja, so einfach ist das ja nicht, wenn man ergründen will, wie ein Staatsanwalt eben ein Solcher wird.

Sicher war ein Staatsanwalt einmal auch ein Rechtsanwalt, vielleicht wollte dieser Rechtsanwalt dann mal Richter werden, war aber nicht zu objektiv für diesen Beruf.

Sicher gehe ich dann nicht fehl in der Annahme, dass man dann nur Staatsanwalt werden kann...

Da kommt dann sowas raus, da vertut man sich beim Lesen eines BZR - Eintrages schon einmal, der Staatsanwalt geht dann nach dem Termin in die Kantine, der Beschuldigte ins Gefängnis...

 

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