11 Januar 2010

Und das Geschrei wird wieder groß sein

Damit wieder mal den selbsternannten Rechthabern und Besserwissern die Möglichkeit gegeben wird, ohne Aktenkenntnis über unerträgliche Milde zu meckern und festzustellen, dass es solch ein Urteil bei ihnen nicht gegeben hätte, dies hier aus der Saarbrücker Zeitung:
Wegen der massiven Vergewaltigung einer 17-Jährigen hat das Landgericht zwei junge Männer zu jeweils zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen die Angeklagten der jungen Frau insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten sich im Frühjahr 2008 in Homburg über Studen im Wechsel an dem Opfer vergangen. Die Männer hatten dies nach anfänglichem Zögern vor Gericht eingeräumt und damit ihrem Opfer eine Aussage sowie das erneute Durchleben der Tatnacht im Prozess erspart. Das werteten die Richter als deutlich strafmildernd. Ohne Geständnisse hätten vier bis fünf Jahre Haft ohne Bewährung im Raum gestanden.
Gut verteidigt!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

14 Kommentare:

Fasolt hat gesagt…

Hier ist aber weit und breit nur ein Besserwisser, der offenbar ohne Aktenkenntnis allein aufgrund eines Mini-Zeitungsberichts zu der Feststellung kommt, dass die Strafe schuldangemessen ist.

Werner Siebers hat gesagt…

Wer weiß, was ich alles kenne???

Anonym hat gesagt…

aha, gut verteidigt sind sie gewesen, so so!

das opfer wird sich freuen das ihre peiniger die sie mehrfach abwechselnd an ihr vergingen wieder auf der straße entgegenkommnen können. wahrscheinlich noch mit einem süffisantem lächeln auf den lippen?

fehlt nur noch das sie schreiben das sie es doch auch wollte.

ich kann nur den kopf schütteln über sie

Anonym hat gesagt…

OK, wenn Sie schon drum betteln, bitteschön: die Täter hatten doch bestimmt Migrationshintergrund!

Anonym hat gesagt…

Ach, nicht wundern. Bei Rechtsanwälten ist es solange egal, was mit dem Opfer ist, solange es niemanden aus der eigenen Familie betrifft. Wenns die Tochter des Nachbarn war, scheiß drauf. Ist ja nicht meine. ;)

Anonym hat gesagt…

Mh, Herr Siebers, Ihre Tochter abwechseln ueber Stunden vergewaltigt und morgens, wenn Sie sie zur Schule fahren, weil sie Angst, gruessen Sie die Taeter mit einem freundlichen guten Morgen. Herr Siebers, gruessen Sie freundlich zurueck und wuenschen einen guten Tag!? Natuerlich, denn Ihre Liebe zu Beruf und Gerechtigkeit ist schier grenzenlos. Oder klagen Sie bis zum hoechsten Gericht? Oder gehen Sie zum Bahnhof und kaufen eine 9mm ? Sind Sie ein Vater, der seine Tochter schuetzen kann?

Mausflaus hat gesagt…

oh je, die Kommentare sind noch primitiver als vorhergesagt...

Maximilan Weber hat gesagt…

@Mausflaus:

Ich finde durchaus, dass es in den Kommentaren diskussionswürdige Punkte gibt.

Es stellt sich mir schon die Frage, warum ein Rechtsanwalt einen Zeitungsbericht mit einer solchen Überschrift versieht und dann unten drunter noch meint: "Gut so!".

Wenn zumindest die im Zeitungsbericht genannten Fakten stimmen, dann ist die Dame ja wirklich über mehrere Stunden vergewaltigt worden. Das hat sie dann sicher nicht aus freien Stücken zugelassen, sonst wäre es ja eben keine Vergewaltigung.

Natürlich ein Verteidiger ist nicht Mutter Theresa. Aber was man moralisch davon halten mag, dass bei der grandiosen Leistung für die Mandanten eine solch "milde" Strafe rauszuholen quasi noch applaudiert wird und gleichzeitig angemerkt wird, dass jetzt bestimmt wieder welche kommen, die das kritisieren, naja ...

Oder anders, ich versetze mich ja gerne in die Rolle beider Seiten: Wie würden Sie reagieren, wären Sie Vater der Betroffenen?

Es gibt da einen sehr schönen Sticker vom weißen Ring, der in den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe prangert, wo ich wohne.

Da steht sinngemäß drauf: "Polizisten jagen den Täter, Psychologen erstellen ein Profil, StA und Verteidiger reden mit dem Täter und auch der Richter tut es. Und wer ist beim Opfer?"

Es ist immer sehr einfach, von außen heraus diejenigen zu kritisieren, die der Auffassung sind, dass gewisse Strafen zu mild sind. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass es zu jeder Straftat auch ein Opfer gibt und ohne die Kommentare meiner Vorredner auf- oder auch abwerten zu wollen und ohne dies mit Herrn Siebers Artikel selbst tun zu wollen, muss ich sagen, dass eine Vergewaltigung so ziemlich das schlimmste ist, was man einer Frau wohl antun kann.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich freue mich, obwohl die Heftigkeit noch zu wünschen übrig lässt. Ein wenig mehr hatte ich mir schon vorgestellt.

Mausflaus hat gesagt…

@max:
1. da steht nicht "gut so", sondern "gut verteidigt". über den urteilsspruch ist damit gar keine wertung abgegeben, nur über die qualität der verteidigung.
2. die kommentare sind primitiv, auch wenn sie diskussionswürdige punkte behalten mögen. sie kommen alle zu dem schluss das urteil wäre nicht hart genug, ohne jedoch einzelheiten zu kennen. und genau das sagt auch die überschrift. nicht "das urteil ist toll" oder "das urteil ist zu hart", die überschrift sagt gar nichts über das urteil selbst aus. wohl aber darüber, wie das urteil empfunden werden wird.
niemand stellt in frage (auch der herr blogger nicht) dass vergewaltigung u.ä. schlimm sind. nur ob man vergewaltiger kastrieren, foltern und vierteilen sollte, wie anscheinend die kommentatoren dies fordern; ist eine andere frage.

Werner Siebers hat gesagt…

@Mausflaus Du "enttäuscht" mich eigentlich, weil es bei diesem Thema leider selten Menschen gibt, die den Hintergrund überhaupt verstehen.

Viele der Kommentatatoren haben trotz der provokanten Überschrift nicht einmal verstanden, dass genau sie es waren, die ich genau zu dem provozieren wollte, was sie dann rausgelassen haben.

Anonym hat gesagt…

Wollen Sie eine Diskussion über Ethik von Rechtsanwälten lostreten?

Wozu?

Eine große deutsche Tageszeitung mit 4 Buchstaben macht sowas täglich, deshalb lese ich die nie.

Da sind die Lokalnachrichten und Todesanzeigen spannender.

Anonym hat gesagt…

@maus
was interessiert mich die aktenlage wenn eine frau vergewaltigt wurde. soetwas liegt dann vor wenn sie nein gesagt hat oder sich gewehrt hat. mir ist nicht bekannt das da vorher ein ausführlicher dialog oder eine diskussionrunde vorrausgegangen sein muß damit das mehrfache vergehn an der frau dann als vergewaltigung zählt. egal wie, mehrfach haben die täter ohne reue sich an vergangen und das dann für sowas eine bewährung rausspringt ist unter aller sau. die frau wird ihr lebenlang darunter leiden und wahrscheinlich nie mehr beziehungsfähig sein. ihr wurde ein ganz normales leben mit partner und liebe wahrscheinlich für immer genommen. ich weiss nicht warum da irgendwas das die täter nun vor gericht tun milde erhalten sollte.

Gary hat gesagt…

@ Anonym

Woher weißt du denn, dass es keine Reuhe bei den Tätern gab?

Wieso sollte es denn nicht unter bestimmten Gründen eine Bewährung geben dürfen? Bewährung generell abschaffen?

Wie kannst du ein Urteil in Frage stellen, wenn dich nicht einmal die Aktenlage interessiert?

@Blogger

Ich finde die Provokation irgendwie "billig". Sie hätten sich ruhig ein bisschen mehr Mühe geben können, vielleicht noch etwas dazu schreiben, was man so richtig falsch verstehen könnte, wenn man es will.

 

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