11 Mai 2009

Und dann schwamm er doch

Der Richter war zunächst überzeugt, dass das ein kurzer Prozess werden würde.

War doch der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mandant tatsächlich im Februar 2009 als Fahrer eines KFZ erwischt worden, obwohl er im Januar 2008 von einem Amtsgericht wegen einer Verkehrsstraftat zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, ihm ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt wurde und noch eine 18 monatige Wiedererteilungssperre als Nachschlag mitgegeben wurde.

Als ich dem Richter dann mitteilte, dass mein Mandant im November 2007 in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis legal erworben habe, die ihm nie entzogen wurde, zuckte er noch nicht richtig.

Als ich ihm dann aber auch noch eine Meldebescheinigung für meinen Mandanten vorlegte, aus der sich ergab, dass er genügend lange in diesem EU-Land gemeldet war und jetzt noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, meinte der Richter, das könne er so nicht beurteilen und setzte das Verfahren aus.

Seinen Originalführerschein durfte der Mandant wieder mitnehmen - ein gutes Zeichen!?!

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