02 Juni 2010

Staatsanwaltliche Quatschberufungen


Berufungen von Staatsanwaltschaften, denen ihre Sinnlosigkeit auf die Stirn geschrieben steht, häufen sich. Weil bei vielen Staatsanwaltschaften offenbar der Text und Sinn der RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) in Vergessenheit geraten oder verloren gegangen sind, hier ein Auszug:


147 Rechtsmittel des Staatsanwalts

  (1) 1Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. 2Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, so kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. 3Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu der Schwere der Tat steht. 4Die Tatsache allein, daß ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten. 

Boah, jetzt werden sich viele Staatsanwälte aber wundern, was es so alles gibt.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Doch, doch, der ist uns durchaus bekannt.

Aber wie "schlimm" ist schon ein Verstoß gegen die RiStBV? Eine Richtlinie ist nicht gesetzlicher Natur ;-) !

Matthias hat gesagt…

@ Anonym
Genau! Und immer dieses Gefasel vom fairen Prozess.

Ron hat gesagt…

Desperate times call for desperate measures.

kj hat gesagt…

Wenn das erstinstanzliche Urteil eigentlich ok ist, aber in der 2. Instanz eine unangemessene Strafe zu befürchten ist, verbietet die Ristbv ausdrücklich ja keine Einlegung eines Rechtsmittel als Reaktion auf das der Verteidigung. Nur ein Automismus verbietet sich mit dem Wort "allein". Typisch sind Geständnisse bei Urteilen ohne Bewährung erst in der 2. Instanz, die dann nicht durch echte Reue, sondern durch Prozesstaktik geprägt sind. Leider machen StA dann oft einen Kuschelkurs mit, haben viel Arbeit in der ersten Instanz, die dann die Milde der Berufung vorweg nimmt, wenn die StA sowie kein RM einlegt.

 

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