07 Juni 2010

Der erste Antrag hat gesessen

Dass eine Strafkammer nur mit zwei Berufsrichtern besetzt ist, stellt in der Praxis den Regelfall dar. Allerdings gibt es Verfahren, bei denen nicht der geringste Zweifel daran bestehen kann, dass die Kammer mit drei Berufsrichtern besetzt sein muss, so z.B. bei umfangreichen Akten, vielen Angeklagten, zu erwartenden Rechtsproblemen oder zu erwartender langer Prozessdauer.

Heute beginnt ein Verfahren, in dem alle diese Voraussetzungen vorliegen. Gleichwohl wollte die Kammer mit lediglich zwei Berufsrichtern verhandeln. Auf den erhobenen Einwand einiger Verteidiger erklärte die Kammer nun, dass die Besetzung tatsächlich falsch ist und sitzt nun mit drei Berufsrichtern.

Warum nicht gleich so. Jetzt werden wir mal überprüfen, ob die Schöffen so richtig sind - nicht im Kopf, aber in der Liste.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Detlef Burhoff hat gesagt…

halo, ich habe mir erlaubt, hier: http://www.jurablogs.com/de/go/der-erste-antrag-hat-gesessen-ok-nun "nachzubloggen". MfkG, D.Burhoff

Werner Siebers hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
Werner Siebers hat gesagt…

Bitte auch bei dem Kollegen Detlef Burhoff nachlesen, insbesondere "Renate" ist sehr spannend.

 

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