18 Juni 2010

BBP - BundesBusinessPolizei


Wichtige Menschen müssen hochklassig reisen, insbesondere, wenn niemnd mehr dabei ist, der meckern könnte und wenn man glaubt, dass es andere bezahlen. Ein dreistes Stück von Bundespolizisten; gut, dass es Gerichte gibt, die solches Schmarotzertum unterbinden.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage eines Ägypters teilweise statt, mit der er sich gegen die Zahlung von Abschiebekosten in vierstelliger Höhe gewehrt hatte.


Der Kläger war im April 2004 auf dem Luftweg in Begleitung von Beamten der Bundespolizei abgeschoben worden. Während auf dem Hinflug die Economyklasse gebucht wurde, wurden für den Rückflug der Beamten deutlich teurere Plätze in der Businessklasse genutzt.
Quelle: dnews
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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

Thomas R. hat gesagt…

Ich finde das ja sowieso hochgradig unverständlich, dass man für die eigene Abschiebung bezahlen muss.

Es ist doch am Ende ein staatlicher Zwang, der gegen den eigenen Willen durchgesetzt wird. Ich bezahle ja auch nicht den eigenen Gefängnisaufenthalt.

Aber WENN man den eigenen Flug schon bezahlen muss, warum dann bitte auch noch die Flüge der Aufpasser? Und warum reicht da nicht einer? Hat der Angst, alleine aufs Klo zu gehen?

 

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