01 Juni 2010

Neues Strafmandat


Die Zivilisten können einem schon ganz schön einen Schrecken einjagen.

Ein Kollege, der ausschließlich im Zivilrecht tätig ist, gibt Mandate in Strafsachen grundsätzlich an mich ab, weil er davon genauso viel Ahnung hat wie ich z.B. vom Erbrecht: gar keine!

Jetzt schickt er mir ein Aktenkonvolut von deutlich mehr als 100 Seiten, wobei ich zunächst nur die Überschrift sehe:

Neues Strafmandat

Im ersten Moment dachte ich, irgendwie sei ich im Straßenverkehr mal wieder nicht ganz unauffällig geblieben, glücklicherweise war das aber kein neues Strafmandat gegen mich sondern eine neue Strafsache eines Mandanten zu meiner Bearbeitung.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

und?

Anonym hat gesagt…

Die Shrek-Sekunde?

kj hat gesagt…

Keiner kein in allem perfekt sein, also seien Sie auch nachsichtiger wenn ein Staatsanwalt oder Strafrichter in seinem neuen Referat nicht gleich alles weiss, was Sie in langer Tätigkeit wissen.

Werner Siebers hat gesagt…

@kj: Ich weiß zwar nicht, was das mit diesem Post zu tun hat, aber soll ich wirklich nachsichtig sein, wenn ein "neuer" Richter noch nicht weiß, dass man bei ernsthaften Zweifelen an der Schuld freisprechen muss?

kj hat gesagt…

Ich meinte die Sache, dass ein Zivilrichter zb. verlangte, dass ein auswärtiger Pflichtverteidiger auch dann bestellt werden muss, und nicht nach den Bedingungen eines gerichtsansässigen Anwalts beschränkt werden kann, wie dies im Zivilrecht ist oder war. Oder ein anderer von Ihnen geschilderter Fall, wo ich meinte, ein Fax oder ein Telefonat mit Hinweis auf die Repr. würde wahrscheinlich schnelle Abhilfe bringen. Wenn Sie selbst nicht überall firm sind, müssen Sie auch anderen Fehler bei der Einarbeitung zubilligen, die Message hat m.E was mit dem Post zu tun. Bei letzteren müssen Sie aber wirklich nicht nachsichtig sein, ich denke dass Problem ist eher eine Charakter- als eine Wissensfrage.

Helmut Karsten hat gesagt…

Wenn mir der Megatroniker in der Werkstatt z. B. einen falschen Throttle-Positioning-Sensor einbaut, dann läuft der Motor nicht mehr richtig, oder er springt erst nach 'Orgelei' an. Dann wechsle ich die Werkstatt: "Dumm gelaufen!"
Wenn ich 910 mal in einer Zelle aufwache, obwohl ich selbst das Opfer einer Straftat war, sage ich nicht mehr nur, "Dumm gelaufen".
Oder: Wenn der Reg.-Dir. des BGH den revisionsverwerfenden BGH-Beschluss nicht findet und meint dass da irgendwo ein Fehler sei, den er aber nicht weis WO, dann schreibe ich dem Mann einen Brief. "Wenn irgendeine Institution, das Recht auf 'Fehler' haben könnte, der BGH gehört nicht zu denen!".
In der Juristerei gibt es keine Fehler - weder auf Anwaltsseite, noch bei den Gerichten!
www.helmutkarsten.de

 

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