18 April 2009

Ran an die Speck

Es liegt an sich in der Natur des Menschen, sich zu wünschen, gesund zu sein. Manchmal scheint sich dieser Wunsch um so mehr in das Gegenteil zu verkehren, je näher eine Gerichtsverhandlung rückt, in der man möglicherweise Unannehmlichkeiten befürchten muss.
Ihr Ehemann Karsten wurde bereits vor rund viereinhalb Jahren verurteilt, nun muss sich auch Cora Speck wieder vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Ab dem 21. April wird der 47-jährigen Ehefrau des TV-Moderators und Schauspielers der Prozess wegen Betrugs, Untreue und Kreditbetrugs gemacht. In dem Fall geht es um großangelegte Betrügereien mit Immobilien und Grundstücken, für die ihr Gatte sowie der Haupttäter und zwei weitere Personen schon vor mehreren Jahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren.

2004 war der Prozess gegen Cora Speck aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und unterbrochen worden. Sie kam im Oktober 2004 nach einem Nervenzusammenbruch in eine psychiatrische Klinik.

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Nach Angaben des Sprechers des Landgerichts Dortmund, Jürgen Koschmieder, hat ein Gutachter die Verhandlungsfähigkeit von Cora Speck festgestellt. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 12. Mai ergehen.
Quelle: ddp

Wenn sich der Verdacht nicht bestätigen sollte, wird es natürlich einen Freispruch geben. Und im Falle einer Verurteilung wird die Verfahrensdauer und die Zeit seit den angeblichen Taten zu berücksichtigen sein, so dass selbst bei Nachweis einer intensiveren Tatbeteiligung eine geringere Strafe möglich wäre.

2 Kommentare:

Udo hat gesagt…

Die Verfahrensdauer ist nach der Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, weil und soweit der Staat das Verfahren durch Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte in rechtsstaatswidriger Weise in die Länge gezogen hat. Sehe ich hier nicht.

Werner Siebers hat gesagt…

Im Rahmen der Strafzumessung ist die Verfahrensdauer immer und grundsätzlich zu berücksichtigen, es sei denn, die Dauer beruht allein auf vorsätzlich vom zu Verurteilenden herbeigeführten Umständen.

 

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