10 März 2012

Sie wissen alles ...

... aber nur wenig über die Rechtsprechung des "eigenen" Oberlandesgerichtes.

So sind sie, nicht alle, aber viele. Die Amtsrichter in Strafsachen, kleine Könige in ihrem Sprengel, herablassend über die Vorsitzenden der für sie zuständigen Berufungskammern, von denen sie meinen: zu milde, zu doof, eigentlich völlig inakzeptabel.

Und höchst beleidigt, wenn dann mal eine Sprungrevision dazu führt, dass ihnen das Oberlandesgericht unter Hinweis auf die schon seit Jahren gefestigte Rechtsprechung aufzeigt, dass sie weder allwissend noch unfehlbar sind.

Schade eigentlich, dass ausgerechnet die, die es am nötigsten hätten, sich am wenigsten ändern bzw. einsichtig sind, wenn ihnen mal die Grenzen ihrer vermeintlichen Allmacht aufgezeigt werden.




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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

09 März 2012

Amtsgericht Braunschweig durch das Auge von Rechtsanwalt S.

Sie suchen das Amtsgericht Braunschweig?

So sieht es aus:



Und hier finden Sie es.

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08 März 2012

Eine gute Ehe

Die Dame wird mit Betrugsvorwürfen überzogen; nicht dramatisch, aber es kommt doch ein 4stelliger Schaden zusammen. Ich werde beauftragt und lasse mir die Akte kommen, von der die Mandantin eine Kopie erbittet, die ich ihr auch selbstverständlich zur Verfügung stelle.

Dann bekomme ich ein Fax von ihrem Ehemann, der mir, der Staatsanwaltschaft, irgendeinem nicht zuständigen Gericht und dem Bundesverfassungsgericht mitteilt, dass er nunmehr die Vertretung seiner Ehefrau übernommen habe und er nach Akteneinsicht durch seine Ehefrau empört darüber ist, dass seine Frau mit völlig haltlosen Vorwürfen überzogen wird.

Ok, dann hat die Frau jetzt endlich einen guten, nein, hervorragenden Verteidiger, der der Justiz sicher zeigen wird, wo es lang geht. Gut, dass ich aus der Nummer raus bin. Und gut, dass es noch treu sorgende und allwissende Ehemänner gibt.



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07 März 2012

Während der Fahrt erschossen


Meine Frau meckert eigentlich immer, wenn sie mit mir Autofahren darf (muss). Sie erklärt auch nicht mehr, was ich angeblich falsch mache. Ich höre dann nur:

Ich hab Angst!

Ich hoffe, sie nimmt sich kein Beispiel an der Dame, die jetzt einen guten Strafverteidiger brauchen dürfte:

In Tübingen hat eine Frau ihren Ehemann offenbar während der Fahrt im Auto erschossen. Die 48-Jährige wurde kurz nach dem tödlichen Schuss am Dienstag festgenommen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Nach den bisherigen Ermittlungen war das Ehepaar kurz vor 19.00 Uhr mit dem gemeinsamen Auto im Stadtteil Denzenberg unterwegs. Dabei soll die Frau mit einer Pistole auf ihren 63-jährigen Ehemann geschossen haben, der am Steuer des Fahrzeugs saß. Danach rollte der Pkw weiter und kam schließlich an einer Gartenmauer zum Stillstand.


Quelle: t-online



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Top 25 - so kann es weitergehen

Einen herzlichen Dank an finanz.de. Dort wurde der/das Blog "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten" den 25 besten Blogs zum Thema Recht zugeordnet.

Die Freude ist groß, wir werden gebührend feiern. Auch dabei u.a: Der Markenblog, Internet Law von  Thomas Stadler und natürlich Detlef Burhoff.




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Eine wunderbare Einstellung

Es gibt viele Einstellungen. So zum Beispiel die politische Einstellung, die Einstellung zur Kirche oder auch die Einstellung zu sich selbst und zu dem, was man tut.

Im Sommer hatte ein Amtsrichter eine angeklagtenverachtende Einstellung gegen einen Menschen, der es wagte, in der Hauptverhandlung zu schweigen. Obwohl Ausgangspunkt ein Strafbefehl mit einer vorbehaltenen Geldstrafe (Geldstrafe auf Bewährung) war und Gespräche geführt wurden, ob das Verfahren nicht sogar anders beendet werden könne, hat der Richter die Keule herausgeholt und dem armen Schwein eine saftige -zu zahlende- Geldstrafe von 250 Tagessätzen aufs Auge gedrückt.

Und nun kam eine der schönsten aller Einstellungen zum Tragen, die Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße deutlich unter der verhängten Geldstrafe.

Der Berufungskammer hatte die Verteidigung ausgewogene Beweisanträge und Erklärungen vorgelegt, die vor allem eins bedeutet hätten: viel Arbeit!

Und schon änderte sich die Einstellung zur Frage einer Einstellung, alle waren zufrieden, niemand hat sein Gesicht verloren - außer dem Amtsrichter, aber der war ja nicht da.


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06 März 2012

Es wird immer schlimmer mit den Bullen


Er war wie viele seiner Kollegen. Drahtig, cool, ein wenig O-beinig, so eine Mischung zwischen tierischen Djangos und Bonds. So, wie sehr viele von ihnen aussehen, Bullen-Mainstream so zu sagen.

Im Umgang mit den Gegnern natürlich gnadenlos, jedenfalls, wenn der Gegner schwächer ist. Konsequent durchgreifend, bis der Gegner chancenlos am Boden liegt. Wie Bullen so sind, immer öfter leider jedenfalls.

Und jetzt die Grenze überschritten. Den Gegner nicht nur kampfunfähig gemacht sondern totgetreten. Schrecklich dieser Bulle.

In Immenstedt im Kreis Nordfriesland hat ein Zuchtbulle am Dienstag einen 36 Jahre alter Mann auf einem landwirtschaftlichen Hof getötet. Der Betriebshelfer hatte am Morgen die Gitterbox des Bullen betreten, weil er das Tier füttern wollte und sei niedergetrampelt worden, teilte die nordfriesische Polizei mit. Der Landwirt fand den Mann bereits tot auf, der Notarzt eines eigens herbeigerufenen Rettungshubschraubers konnte den 36-Jährigen nicht reanimieren. Das Tier wurde zur Notschlachtung freigegeben.
Zuchtbullen können nach Angaben der Landwirtschaftskammer bis zu 1,2 Tonnen schwer werden.

Quelle: Newsticker



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Der kranke Begleiter

Wenn man denn körperlich angeschlagen ist und Schwierigkeiten hat, Treppen zu steigen, sucht man bei Gerichten die Möglichkeiten, auf anderem Wege "seinen" Gerichtssaal zu erreichen. Heute hat mich der liebe Kollege Dr. Weise aus Braunschweig begleitet, mit dem ich als ausgewiesenem Steuerspezialisten gerne gemeinsam in Steuerstrafsachen auftrete.

So standen wir nun vor dem Behinderteneingang und mein Kollege klingelte. Ein quäkige Stimme fragte nach seinen Wünschen und er teilte mit, dass er Einlass begehrt. Er wurde gefragt, ob er denn behindert sei.

Seine Atwort, die mich vor Lachen fast von meinem Rollator getrennt hat:

Nein, aber ich habe einen Behinderten dabei!



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05 März 2012

Der schlimmste Staatsanwalt

Aus der Sicht eines Verteidigers kann kaum Schlimmeres passieren, als dass ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der zunächst verbissen die erhobene Anklage zu halten versucht, in der Hauptverhandlung nach den Einlassungen der Angeklagten und Zeugenaussagen zum Plädoyer aufsteht und dann plötzlich unglaublich fair zum Ergebnis kommt, dass die Vorgaben der Anklage sich nicht bestätigt haben, deutlich weniger schwerwiegende Delikte (Diebstahl und Körperverletzung statt Raub) als angeklagt verwirklicht sind und dann so milde Anträge stellt, dass es albern wäre, als Verteidiger zu versuchen, das noch zu unterbieten.

So geschehen heute im Amtsgericht Braunschweig, so etwas würde man aus Sicht nicht nur des Verteidigers gerne öfter sehen. Fairness ist auch für Staatsanwälte keine Schande, und solche Fairness zu begrüßen, keine Schande für Verteidiger.

Das Schlimmste sind solche Staatsanwälte für Verteidiger deshalb, weil man selbst in seinem Plädoyer eigentlich gar nichts mehr sagen kann und sich nur noch dem anschließen kann, was der Staatsanwalt ausgeführt und beantragt hat.

Na ja, auch mal schön!



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04 März 2012

Internetsperre und die fatalen Folgen

Was müssen wir uns für einen Quatsch anhören, wenn es um Internetsperren geht, dass das alles ganz harmlos ist und dass da nichts schief gehen kann.

Die Dänen haben es uns jetzt vorgemacht, wie schnell etwas in dieser Richtung gründlich in die Hose gehen kann. Sogar Google und Facebook sind dabei gesperrt worden.


Dänemarks Polizei sperrt versehentlich Google und FacebookEin dänischer Nitec-Mitarbeiter hat versehentlich die Sperrung von mehr als 8.000 Webseiten wegen angeblicher Darstellung von illegalen pornografischen Inhalten veranlasst, darunter Google und Facebook.

Quelle: golem


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Kokain in rauhen Mengen


Der Kollege Carsten R. Hoenig, der in Wannen nicht nur badet, spricht von Rauschgift für alle. Was im November in Hamburg gefunden worden sein soll, reicht zwar nicht für alle, hätte aber bestimmt für viele gereicht: über 200 Kilo Kokain!
Zollfahnder haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ im Hamburger Hafen einen großen Kokainfund gemacht. Bei einer Routinekontrolle auf dem Frachter „Tasman Mermaid“, der aus Ecuador über Spanien und Großbritannien nach Hamburg gekommen war, entdeckten die Fahnder dem Bericht zufolge im November rund 230 Kilogramm Kokain. Ein Sprecher des Hamburger Zollfahndungsamtes bestätigte einen größeren Fund, wollte aber keine Einzelheiten nennen. Er verwies auf eine für die kommende Woche geplante Pressekonferenz.
Nach Informationen des „Spiegel“ war der Fund der größte des vergangenen Jahres auf deutschem Boden. Die Ware mit hohem Reinheitsgehalt hatte demnach einen Straßenverkaufswert von rund 15 Millionen Euro. Das Kokain war in einem Container auf einem tiefergelegenen Deck hinter Holzbrettern und unter der Bananenfracht verborgen.

Quelle: Abendblatt



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Schätzung im Steuerstrafverfahren - ein Auswuchs richterlicher Faulheit?

Die Antwort ist (leider) oft: Ja!

Wir kennen das natürlich alle, die schon mal im Steuerstrafrecht unterwegs waren, insbesondere bei den Amtsgerichten. Dort sind es oft ältere, erfahrene Haudegen, die vom Richtertisch das Gefühl vermitteln wollen, im Steuerstrafrecht mache ihnen niemand etwas vor.

Dann wird die Anklage verlesen, im nächsten Schritt kommt der Mitarbeiter des Finanzamtes und liest die Steuerschätzung vor, die sich schon aus der Akte ergibt, dann wird die Beweisaufnahme geschlossen, der Angeklagte je nach Lust und Laune milde oder nicht so milde verurteilt und in das Urteil wird dann das hineinkopiert, was schon in die Anklage hineinkopiert wurde, nämlich die ursprüngliche Schätzung des Finanzamtes bzw. der Fahndung.

Also -leider in der Regel- kein überragendes Wissen dieser Richter sondern ausgemachte Faulheit. Ausnahmen mögen vielleicht die Regel bestätigen.

Was diese faulen Exemplare hoffentlich nur nicht wissen, sonst wäre es vielleicht ganz etwas Schlimmes, was sie tun, ist, dass seit Jahren der Bundesgerichtshof gebetsmühlenartig immer wieder betont, dass diese Art der Vorgehensweise unzulässig ist.

So nur als Beispiel BGH 5 StR 440/00:

Den dargelegten Anforderungen wird das angefochtene Urteil nicht gerecht. Angefügt an den Einleitungssatz: "Die Bestimmung der ausgefallenen Abgaben stützt sich auf folgende Berechnungen" hat das Landgericht die Berechnungsdarstellungen der von den nicht geständigen Angeklagten hinterzogenen Eingangsabgaben aus der Anklageschrift und Berichten der Zollfahndung in Ablichtung in das Urteil eingefügt. Für das Revisionsgericht ist hierbei nicht nachprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ausgegangen ist und den jeweiligen Schuldumfang eigenverantwortlich ermittelt hat. Insbesondere ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen, ob und gegebenenfalls wie das Landgericht die der Abgabenberechnung zugrunde liegenden konkreten Zigarettenmengen selbst ermittelt hat und ob bzw. auf weicher Grundlage es die Schätzung des für die Höhe der Eingangsabgaben maßgeblichen Zollwertes der Zigaretten vorgenommen hat. Die Art der Darstellung im Urteil legt die unzureichende pauschale Übernahme der Feststellungen der Ermittlungsbehörden ohne eigene richterliche Würdigung nahe.
Jeder, der mit einem Steuerstrafverfahren überzogen wird, sollte sich kompetent beraten lassen, denn dass eine Schätzung, die dann letztlich kritiklos von Gerichten übernommen wurde,  zu Gunsten des Angeklagten oder auch nur realitätsnah ausgefallen ist, habe ich doch eher selten erlebt.



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02 März 2012

Durchsuchung bei Wulff in Großburgwedel

Da kommt ein höflicher Staatsanwalt in Großburgwedel vorbei, hat keinen Durchsuchungsbeschluss, klingelt bei den Wulffs und fragt ganz nett, ob er mal durchschauen kann. Möglicherweise wurde auch zeitig genug vorher angerufen und der Besuch angekündigt.

Wie sonst sollte man folgende Meldung verstehen?
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitagabend das Haus des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff in Großburgwedel durchsucht.
Die Aktion sei „auf freiwilliger Basis“ verlaufen, es gebe keinen Durchsuchungsbeschluss, sagte ein Sprecher der Behörde der Nachrichtenagentur dpa. Die „Bild“-Zeitung berichtete, es seien Computer sichergestellt worden. Gegen Wulff wird wegen Verdachts auf Vorteilsannahme ermittelt.

Quelle: Braunschweiger Zeitung

Auch Udo Vetter und Detlef Burhoff wundern sich (nicht).



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Orden von den Bullen

Der Kollege Neuber aus Krefeld hat mich freundlicherweise mit der Nase darauf gestoßen, dass es die Polizisten selbst sind, die ausdrücklich dokumentieren, dass die Bezeichnung "Bulle" alles andere als eine Beleidigung sondern vielmehr eine Auszeichnung ist.

Die Überschrift von § 8 der Ehrenordnung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter lautet:

Bul-le-mérite (Bullenorden)


Und das bedeutet?


Der Bund Deutscher Kriminalbeamter zeichnet mit diesem Verdienstorden Personen oder Institutionen des öffentlichen Lebens aus, die sich in besonderer Weise um die innere Sicherheit verdient gemacht haben.


Der BDK benutzt also selbst den Begriff des "Bullen" als Synonym für "Polizist" in einem deutlich positiven Zusammenhang. Na also!    


Zur Geschichte weiß Wikipedia u.a.: 


Die Auszeichnung wurde erstmalig 1975 verliehen. Fritz Krug, der damalige Bonner Bezirksvorsitzende des BDK, hatte die Idee und kreierte den BDK - "Verdienstorden". Der Name rührt vom einstigen Verdienstorden Preußens Pour le Mérite und wurde verballhornt mit der scherzhaften Bezeichnung für einen Polizeibeamten Bulle.




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01 März 2012

Warum sind Polizisten nur dann empfindlich, wenn es um Rindviecher geht?

Ein feines Beispiel dafür, wie das Sprichwort, man möge sich zunächst an die eigene Nase fassen, in die Realität passt:

In Bayern hat ein von der Deutschen Polizeigewerkschaft herausgegebener Kalender mit Karikaturen über Ausländer, Alte oder das Thema Selbstmord für heftigen Streit gesorgt.
"Es geht um Karikaturen, die missverstanden werden könnten", sagte der Sprecher des Münchner Polizeipräsidiums und ergänzte: "Sie dürfen bei uns nicht mehr aufgehängt werden, um ein unmissverständliches Zeichen zu setzen." Der bayerische Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Benker, hält die Aufregung für übertrieben. "Für mich ist das Ganze absolut unverständlich. Es wird so getan, als ob es diesen Polizeijargon nicht geben würde", sagte er. Das sei eine Art Galgenhumor, mit dem die Kollegen seit Jahren mit den Engpässen in der deutschen Polizei umgehen würden. "Das hat nichts mit einer Herabwürdigung eines Personenkreises zu tun", so Benker.
Der Kalender mit rund 3.000 Exemplaren war vor allem in Bayern verteilt worden. Mittlerweile haben auch andere Polizeipräsidien den Kalender abgehängt.


Quelle: Newsticker

Und wenn dann mal ein Besoffener einen Polizisten "Bullen" nennt, ist der Herr Polizeibeamte tief in seiner Ehre gekränkt. Es wird so getan, als ob es diesen Straßenjargon nicht geben würde. Das hat nichts mit einer Herabwürdigung eines Personenkreises zu tun, Sprüche wie: "Ruf mal schnell die Bullen an" oder "Ich muss heute zu den Bullen" sind selbstverständlich und der Ausdruck "Bulle" ist schon lange nicht mehr als Beleidigung zu verstehen.

Außer für Polizisten, die das mit der eigenen Nase nicht verstehen.




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