01 Juli 2009

Halsschmuck als Fahrerlaubnisretter

Ich hatte den Mandanten darauf aufmerksam gemacht, dass bei dem vorgeworfenen Delikt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen sei und eine Sperre von zwölf Monaten befürchtet werden müsse.

Da in der Anklageschrift ein entsprechender Hinweis vergessen wurde, habe ich den Mandanten darauf vorbereitet, dass ich versuchen werde, den Richter in der Hauptverhandlung irgendwie abzulenken, damit dieser Punkt vielleicht vergessen wird.

Kaum im Saal, kam die Vorlage vom Richter selbst, der meinte, daran rummäkeln zu müssen, dass meine Krawatte fehlte. Meine Erklärung, ich sei auf dem Motorrad gekommen und bei der entsprechenden Kleidung sei das überflüssige Gebamsel noch überflüssiger, wollte er nicht gelten lassen.

Gerne habe ich mich auf den Streit eingelassen, ich musste ihm ja nicht verraten, dass ich so ein Teil in der Tasche hatte, denn ich hatte die Fahrerlaubnis des Mandanten im Kopf. Kurz vor der Grenze gegenseitiger Beleidigungen teilte ich ihm mit, dass mein Mandant geständig sei und fragte, ob er ihm nicht jetzt schnell seine Geldstrafe geben wolle, dann müsse er sich nicht mehr über meine angeblich so schmerzhaft vermisste Krawatte aufregen.

Den Ball nahm er auf und die Sache war in weniger als fünf Minuten (der Streit über die Krawatte hatte deutlich länger gedauert) erledigt und rechtskräftig - von der Fahrerlaubnis hat niemand gesprochen, die hatte sich hinter meiner Krawatte versteckt.

Der lachende Mandant war dann völlig fassungslos, als ich ihm vor dem Gerichtssaal meine Krawatte zeigte. Gut, dass die der Richter nicht gesehen hat, der hatte sowieso schon so eine ungesunde Gesichtsfarbe.

4 Kommentare:

olaf hat gesagt…

Mach doch lieber jeden Tag fünf Pflichtverteidigungen in BS, anstatt in der Weltgeschichte rumzureisen. Du würdest Sprit sparen, weil Du durch den Park gehen könntest und über eine fehlende Krawatte hat sich hier noch kein Richter beklagt.

Anonym hat gesagt…

Ich habe auch noch nie eine Richterin erlebt, die sich darüber aufgeregt hat. Richterinnen müßten ja auch mit der Antwort "Sie doch auch nicht!" zurecht kommen und mir dann erst einmal schlüssig erklären, weshalb Frauen seit einigen Jahrzehnten zwar schwarze Roben tragen dürfen, aber nur männliche Juristen im Gerichtssaal Krawatten tragen müssen. Das dürfte deutlich länger als 10 Minuten dauern.

Im übrigen diskutiere ich mit Richtern, die bei der Haftbefehlsverkündung Jeans und Pulli tragen, nicht über die Krawattenpflicht. Soll sich selber erst mal ordentlich anziehen.

Matze hat gesagt…

Bei solchen Geschichten kommt in mir fast dr "Wunsch" auf, etwas auszufressen um hich hinterher von Ihnen verteidigen zu lassen ;-) Mal abgesehen davon, dass ich in einer anderen grossen Stadt mit "B" wohne und Ihre Reisekosten eine moegl. Strafe locker uebersteihen duerften.

Matze hat gesagt…

Oh Mann, so viele Typos in einem so kurzen Text habe ich auch noch nicht geschafft...

 

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