15 Juli 2009

Krähen-Populations-Gesetze

Es gibt Tage, an denen fühle ich mich als Ornitologe mit dem Spezialgebiet Krähenforschung.

Zur Zeit wird meine jahrelange Forschung mal wieder dahingehend bestätigt, dass, je kleiner und ländlicher die Städte, in denen sich Landgerichte befinden, um so mehr Krähen herumfliegen, die anderen selbiger Kategorie nicht die Brille vom Kopf nehmen.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ist das ein Wunder, wenn sich AG, LG, OLG und StA im selben Gebäude befinden und man sich dreimal am Tag in der einzigen Kantine begegnet? Außerdem werden dort die zu vergebenen Posten oftmals stationsartig durchlaufen. Der Vize-Präsident des LG ist morgen der LOStA, der AG-Präsident übernimmt den freigewordenen Vizepräsidentenposten beim LG, die übrigen Richter wechseln abordnungsweise zwischen den verschiedenen Instanzen. Alles natürlich kein Grund für die Annahme von Befangenheit. Da verzeiht man anderen ihre Fehler gern, denn jeder gönnt sie offenbar auch sich selbst. Wenn im Seitenflügel des Gebäudes dann auch noch eine Polizeistation untergebracht ist, kann von Gewaltenteilung schon rein äußerlich keine Rede mehr sein. Zu allem Überfluß findet niemand, der in dem Gebäude arbeitet, diese Konstellationen auch nur ansatzweise merkwürdig.

Anonym hat gesagt…

Ja, ja, aber Juristen sind ja in der Lage, streng zu trennen und können im Kopf sämtliche Belastungen ausblenden, die ihnen auch nur den Hauch der Befangenheit angedeihen lassen könnten.

Anonym hat gesagt…

Und dann war da noch der Richter, der es alles völlig unerheblich fand, dass die Staatsanwaltschaft mit Falschinformationen gearbeitet hat.

Anonym hat gesagt…

Was er natürlich einem Verteidiger nie durchgehen lassen würde (§ 258 StGB! § 138a StPO!). Es ist ein Fehler in unserem Strafjustizsystem, daß immer noch das spätmittelalterliche Inquisitionsprinzip herrscht. Der Richter ist nicht, wie idealerweise im anglo-amerikanischen Strafprozeß, Schiedsrichter in einem Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, ähnlich dem Zivilprozeß, sondern selbst Partei auf der Seite des Staates. Der Angeklagte kämpft oftmals gegen zwei "Gegner", die Staatsanwaltschaft und das Gericht.

 

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