11 Juli 2009
STA Horst
Wenn in einer Jugendstrafsache, die ermittlungstechnisch nicht gerade besonders aufregend ist, zwei Jahre nach der Tat Anklage erhoben wird, darf und muss man der Staatsanwaltschaft bescheinigen, dass man sich auch einfacher zum Horst machen kann.
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1 Kommentar:
Nicht zu vergessen: StA Bernd.
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