Darauf teilt der Kollege mit:
Mein Mandant wird Fragen nicht beantworten, da er sich sonst selbst bezichtigen müsste, Straftaten begangen zu haben.Der Kollege sollte sich die Bedeutung des § 55 StPO vielleicht doch noch einmal genauer überlegen und sich nicht wundern, wenn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Erklärung gezwungen sein könnte, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das Geständnis in öffentlicher Sitzung hat er ja schon.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
11 Kommentare:
Auf besagtenKollegen trifft wohl ganz und gar der Begriff des Geständnisberaters /bwz. -helfers zu, wenngleich wohl vorsatzlos.
Vielleicht ein Fachanwalt für Agrarrecht
ein guter Anwalt ist schwer zu finden. Meines Erachtens gibt es viel zuwenige davon.
Bei den Juristen zählt eine 3 ja auch schon als sehr gute Note ...
Freudscher versprecher, kann man durchgehen lassen, und wer versucht sich daran aufzuhängen..naja
Vielleicht sollte der Mandant seinem Verteidiger einen Gesetzestext schenken. Die Lektüre von § 55 StPO hätte vielleicht zu der erstaunlichen Einsicht bei seinem Verteidiger geführt, daß da etwas ganz anderes drin steht als er im Studium gelernt/verstanden hatte ;)
Was hätte er denn sagen sollen?
ich habnichts mit Strafrecht zu tun, aber schon alleine aus Vorsichtigkeit hätte ich nur gesagt, dass er sich nicht äussern wird. Wäre das so korrekt?
Wielange geht man zur Schule, um RA zu werden? Reicht nicht.....!!
Autsch!
Also das Attribut "ausgeschlafen" trifft auf den beschriebenen Kollegen zumindest für diese Situation nicht zu.
Was ich mich allerdings - selbstverständlich nur hypothetisch - gerade frage..
Wenn man vom Gericht in dieser Weise belehrt wird, hat man da in jedem Fall das Recht, zu schweigen?
Selbst wenn man sich nicht schuldig machen würde, und zur Aufklärung etwas beitragen könnte?
Wenn man z.B. Sorge hätte, unschuldig in ein Ermittlungsverfahren eines übereifrigen Staatsanwaltes zu geraten?
Ist eine solche Belehrung ein Freibrief, einfach die Schnauze halten zu dürfen?
na, schön ist das ja nicht, aber ein geständnis sieht immer noch anders aus. bzgl. welcher *konkreten* tat soll der mann sich denn bitteschön bezichtigt haben? dass er - als er zeuge wurde - betrunken auto gefahren ist? dass er nichts gesehen hat, weil er gerade damit beschäftigt war, kindern drogen zu verkaufen?
Gute Idee, um sich vor Aussagen zu drücken. Muss der Zeuge eigentlich erläutern, welche Straftat in Betracht kommt und warum?
Kommentar veröffentlichen