"In vorliegender Sache genügt indessen die Unterzeichnung des Urteils nicht den Anforderungen, die von der Rspr. an eine ordnungsgemäße Unterschrift gestellt werden. .... Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift weist das angefochtene Urteil nicht auf. Es ist handschriftlich lediglich mit Zeichen versehen, die keinerlei Ähnlichkeit mit einem einzigen Buchstaben oder mit einer Buchstabenfolge aus dem Namen "p" aufweisen. Sie bestehen vielmehr lediglich aus einer Art nach rechts geneigter Sinuskurve mit einer kleinen Schlaufe am unteren linken Rand des Aufstrichs."
Schaut Euch die Krickel mal genauer an!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
"Schaut Euch die Krickel mal genauer an!"
Also Akte kommen lassen, um sich die Unterschrift anzuschauen?
@Jens Müller: Natürlich, und gleich auch überprüfen, ob das Urteil pünktlich zur Akte gelangt ist. Mit solchen "Kleinigkeiten" gewinnt man Revisionen.
Welch "bahnbrechende" Erkenntnis... Wenn allerdings die samtbesatztragende Seite auch meint, immer so genau hinschauen zu müssen, dürften viele Rechtsmittel, etc., wegen Fristversäumnis und nicht eingehaltener - weil an den genannten Anforderungen an die Unterschrift gescheiterter - Form unzulässig bleiben. Mir fielen da eine ganze Reihe anwaltlicher Kandidaten mit entsprechendem Kugelschreiberschwung ein. Den Mandanten wird's bestimmt freuen - die Haftpflicht auch. Wem's gefällt auf diesem Niveau Rechtsfindung zu betreiben...
Tja, kleines Licht, das ändert nichts daran, dass ich mich verpflichtet sehe, jede Chance zu nutzen und danach zu suchen, nur so vermeide ich im Vorfeld die Einschaltung der Haftpflichtversicherung .....
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