Hierbei fand PK XY eine augenscheinliche Konsumeinheit Kokain auf.
Ein wenig später ist dann zu finden:
Bei der BTM-Sichtung wurde festgestellt, dass sich in der Cellophanfolie keine Betäubungsmittel befanden. Es wurden lediglich Folienreste gefunden, die sich zusammengeknüllt in der Cellophanfolie befanden.
Was lernen wir daraus: Eine augenscheinliche Konsumeinheit Kokain ist kein Betäubungsmittel!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Dumm ist nur, dass auch jede irgendwann erfolgte Verdächtigung die sich als haltlos erwiesen hat, in der Datensammlung "Deine persönliche Polizeiakte" auf ewig drinbleibt. In diesem Fall bleibt der unbescholtene Bürger der ewig Verdächtige, dem man "nur bisher nichts nachweisen konnte". Und der, je nach Bundesland und Diensteifer des Oberfahndungschefleitungskommissaranwärters, immer weiter Minuspunkte gegen sich sammelt ohne es jemals zu erfahren. Da reicht auch schon ein Notruf vom Handy dieses Bürgers bei der Polizei wegen eines beobachteten Verkehrsunfalls, um erneut wieder verdächtig zu sein. Er is auffällig weil er "immer wieder mit der Polizei in Kontakt gekommen" ist. Man muss nur lange genug "ermitteln" (= verdächtigen und (durch-)suchen), es wird sich schon etwas finden lassen.
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