09 Februar 2012

Was lange währt ...

Die Tat war Ende 2009, der Mandant nicht nur erwischt sondern auch noch in die Fänge eines Staatsanwaltes geraten, der, wie er später selbst behauptete, völlig überfordert war von den Aufgaben, deren Erledigung man ihm zugetraut hatte.

Der Staatsanwalt verbiss sich in die Sache so sehr, dass mit ihm kein vernünftiges Gespräch mehr möglich war. Und dann ging es los:

Amtsgericht: 2 Monate auf Bewährung, dagegen meine Sprungrevision
Oberlandesgericht: Aufhebung und Zurückverweisung
Amtsgericht: Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe auf Bewährung), dagegen Berufung der Staatsanwaltschaft
Landgericht: 60 Tagessätze, dagegen meine Revision
Oberlandesgericht: Aufhebung und Zurückverweisung
Landgericht: Verwarnung mit Strafvorbehalt (Geldstrafe auf Bewährung), endlich Rechtskraft, weil ein anderer Staatsanwalt als Sitzungsvertreter genug Augenmaß hatte, die verbissene Prinzipienreiterei seines Kollegen zu beenden.

Schade nur, dass die erheblichen Kosten, die entstanden sind, nicht vom verursachenden Verfolger persönlich zu tragen sind.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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