17 Oktober 2012

Haft- und Ermittlungsrichter: Rechtsuntreue Trickser der deutschen Justiz?

Einem Kollege in Würzburg wird gerade beigebracht, dass gesetzes- und verfassungswidriges Vorgehen hinzunehmen ist, und dass man es als Strafverteidiger gefälligst zu unterlassen hat, solches Vorgehen auch noch zu kritisieren:

INITIATIVE BAYERISCHER STRAFVERTEIDIGERINNEN UND STRAFVERTEIDIGER E. V.  
Ansprechpartner: RA Hartmut Wächtler Rottmannstr.11a 80333 München tel. 089-5427500 email:waechtler@waechtler- kollegen.de München, 16.10.2012

Presseerklärung: 

Üble Nachrede wegen Verfassungstreue? Skandalöses Urteil gegen Strafverteidiger in Würzburg  

In Würzburg hat eine Amtsrichterin einen Strafverteidiger wegen „übler Nachrede“ zu einer Geldstrafe von 3000,- Euro verurteilt, weil er – offenbar zu Recht – einen richterli- chen Durchsuchungsbeschluss kritisiert hat. Wie die Würzburger Mainpost berichtete, monierte der Strafverteidiger in öffentlicher Hauptverhandlung, dass der Durchsuchungsbeschluss „keine eigenständige Prüfung“ der Durchsuchungsgründe erkennen lasse, wie sich schon aus seinem Text ergebe. Daraufhin erfolgte eine Anzeige der Landgerichtspräsidentin wegen „übler Nachrede“, einem Delikt, dass voraussetzt, dass die behauptete Tatsache „nicht erweislich wahr“ ist.
Wer nun gedacht hätte, dass die Justiz anhand des Textes des Durchsuchungsbeschlusses prüfte, ob der Ermittlungsrichter eine eigenständige Prüfung durchführte, wie es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen aus gegebenem An- lass fordert, hat sich getäuscht. Statt dessen wurde der Strafverteidiger, der von der Mainpost als „besonnen geltend“ beschrieben wird, in einem Aufsehen erregenden Prozess verurteilt. Die Urteilsbegründung, wie sie die Mainpost wiedergibt, ist schlechthin skandalös: „Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“ Der verurteilte Kollege hat Berufung eingelegt.
Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist empört über das Vorgehen der Würzburger Justiz. Es ist selbstverständliche Pflicht eines Strafverteidigers, einen richterlichen Beschluss, der sich nicht an die Vorgaben der Verfassung hält, auch in öffentlicher Hauptverhandlung zu kritisieren. Eine Justiz, die ein solches Vorgehen kriminalisiert und die Auslegung des Grundgesetzes durch das Verfassungsgericht als unbeachtlich abwertet, verliert jede Legitimation. Es ist eine Schande, wenn man Richter daran erinnern muss, dass sie wie das Parlament und die vollzie- hende Gewalt an die Grundrechte als „unmittelbar geltendes Recht“ gebunden sind (Art.1 Abs. 3 GG). Die mitgeteilte Urteilsbegründung sollte auch die bayerische Justizministerin Beate Merk nicht teilnahmslos lassen. Immerhin hat die Würzburger Richterin den Vorwurf gegen sie erhoben, die dortigen Richter hätten „weder genügend Zeit noch genügend Personal“, um die Verfassung zu beachten. Diesen wohl schwerwiegendsten Vorwurf, den man einer Justizministerin machen kann, sollte sie nicht auf sich sitzen lassen.

Leider kein Einzelfall: Das Amtsgericht Magdeburg (6 Gs 569 Js 38080/11 (1188/11)) in Person des dortigen Vizepräsidenten am 21.09.2012 unter Bezugnahme auf die genauso falsche Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken NJW 2003, 156 sinngemäß: Was interessiert uns schon das Bundesverfassungsgericht, wenn die Fristen setzen und vorgeben, muss uns das an der Front noch lange nicht interessieren.

Und das sind dann die Richter, die einem Angeklagten lange Vorträge darüber halten, dass man sich gefälligst immer und uneingeschränkt an Recht und Gesetz zu halten hat.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Lore hat gesagt…

Ist es nicht auch schon eine „üble Nachrede“, wenn „die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung „keine Ahnung von der Realität“ hätten“?

Solche Urteile erhöhen ungemein das Vertrauen in die deutsche Justiz – ein weiteres Beispiel für die Arroganz der Macht.

data100data100 hat gesagt…

Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.

RA Picard hat gesagt…

@data100data100

"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt. Wachsamkeit Mr. Worf, das ist der Preis den wir kontinuierlich zahlen müssen." :-)

Mir hat schon einmal ein Oberstaatsanwalt in öffentlicher Verhandlung mit einem Ermittlungsverfahren gedroht, weil ich einen Durchsuchungsbeschluß als "rechtswidrig" bezeichnet habe. Interessant, daß das Ermittlungsverfahren offenbar ohne Strafantrag des betroffenen Richters eingeleitet werden sollte. Das hatte ich aber mißverstanden. Denn der OStA fühlte sich selbst beleidigt (!), weil ich einen Durchsuchungsbeschluß, den sein Kollege (!) beantragt hatte, als "rechtswidrig" bezeichnet habe.

Soviel zur Rechtstreue oder den Rechtskenntnissen der Staatsanwaltschaft.

kj hat gesagt…

Die Justiz, die Polizei und den Propheten darf man nicht ungestraft kritisieren. Wo kämen wir dahin.

mindamino hat gesagt…

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
“Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann. ...
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