22 August 2010

Naturvolk zeigt sein wahres Gesicht - Bayern gegen Nichtraucher


Zugegeben, auch ich kann nachvollziehen, dass die Meinung vorherrscht, dass die Türkei noch eine nicht ganz unerhebliche Entwicklung durchmachen muss, bis dort eine EU-Reife eingetreten ist.

Aber was ist eigentlich mit den Bayern? Kann man dem Land der Unwählbaren ( CSU ) genügend Reife für die Mitgliedschaft in einem mitteleuropäischen Staat und einer solchen Staatengemeinschaft bescheinigen? Das Verhalten dort spricht die Antwort deutlich aus: NEIN!

In Bayern eskaliert die Wut der Nikotin-Anhänger. Sebastian Frankenberger, Initiator des Anti-Raucher-Volksentscheids, erhält Kneipenverbote und Morddrohungen. Doch der Ex-CSU-Politiker kämpft weiter gegen die Kippe - auch in anderen Bundesländern.

Der Wirt im "Stadtbeisl" in Passau tritt hinter dem Zapfhahn hervor. "Des is doch? Frankenberger! Raus!" Die Männer am Tisch setzen ihre Bierkrüge ab. Es wird still. Sie brüllen: "Frankenberger, du Schwein, dich bringen wir um!" Sebastian Frankenberger, 28, hebt die Brauen. 
Frankenberger ist verfemt in Bayerns Gaststätten - in Passaus Kneipen hat er Hausverbot. 17.000 Mitglieder haben sich in der Facebook-Gruppe "Lokalverbot für Frankenberger" angemeldet. Sie schreiben: "Wenn's dir nicht passt, dass ich rauche, vergas ich dich." Und: "Ihr Ökofaschisten mit langen Haaren. Ihr gehört daran aufgehängt."
Quelle: spiegel

Ein geistig so verdunkeltes



Land, das es zulässt, dass öffentlich -und nicht nur vereinzelt- solche Gedanken ausgesprochen werden, muss noch eine tiefgreifende Entwicklung durchmachen, bevor erwogen werden kann, wieder auf Stimmen aus diesem Land zu hören.


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21 August 2010

Loveparade - Razzia bei Schaller

Jetzt wird nicht mehr gefackelt, hoffentlich wird nicht nur bei Schaller durchsucht.
Besuch vom Staatsanwalt: Wenige Wochen nach der Loveparade-Katastrophe sind Geschäftsräume des Veranstalters Rainer Schaller sowie zweier privater Sicherheitsfirmen durchsucht worden. Ziel der Ermittler: Daten über die Organisation der Loveparade.

Quelle: ZDF



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Unbequeme Arbeitsplätze

Oft ist es wirklich ärgerlich, welch seltsames Gestühl den Angeklagten und den Verteidigern in Gerichtssälen angedient wird. Stundenlanges Sitzen wird dabei zur Tortur, während sich meist der Vorsitzende in einem komfortablen Sitzmöbel aalt.

Ich hätte da schon eine ziemlich genaue Vorstellung, wie so ein Arbeitsplatz, jedenfalls im Sommer, aussehen müsste:


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Anwaltliche Pornokollektion

Jedem von und passieren nicht nur im Privatleben sondern hin und wieder auch im Berufsleben kleine Fehler, die für uns selbst höchst peinlich sind. Was da aber jetzt ein Kollege veranstaltet hat, stellt vieles in den Schatten.
Ein Anwalt hat während einer Präsentation anstatt der Powerpoint-Folien seine private Porno-Kollektion gezeigt. Die Kunden der renommierten Anwaltskanzlei DLA Piper werden dieses Meeting nicht so schnell vergessen. Anstelle einer komplizierten Präsentation über Steuerkonstruktionen gab es einen Einblick in die private Pornokollektion des Gastgebers.

Wie die Seite advocatie.nl meldet, konnte die Diashow nicht so schnell gestoppt werden. Wie lange die Vorstellung dauerte ist jedoch nicht bekannt.
Quelle: dnews



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Zellengeil


Anders kann man wohl manche Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsrichter nicht bezeichnen, wenn man so analysiert, wann und in welchen Fällen die Herr/Frauschaften gerne an die Zellen anderer Menschen kommen wollen, um DNA-Analysen vorzunehmen und ihre Speichersucht zu befriedigen.

Am übelsten muss dabei insbesondere eingeschätzt werden, was in diesem Zusammenhang von völlig kritiklosen Richtern so alles durchgewunken, abgenickt und unterschrieben wird.

Glücklicherweise gibt es dann hin und wieder Landgerichte, die diesem unsäglichen Treiben einen Riegel vorschieben, so wie unlängst das Landgericht Braunschweig (Beschluss vom 20.07.2010, 8 Qs 212/10, erwirkt von Handschellen / RA Andreas Dieler):

Die Beschwerde i. S. d. § 304 Abs. 1 StPO ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschluss des Amtsgerichts vom YY.YY.2010 war aufzuheben, da die Voraussetzungen des § 81g Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 StPO nicht vorliegen. Zwar wurde der Betroffene wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung i. S. d. § 81g Abs. 1 StPO verurteilt, nämlich wegen Verbrechen nach §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG. Es kann vorliegend aber keine Wiederholungsgefahr i. S. d. § 81g Abs. 1 StPO angenommen werden. Die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks darf nur bei angemessener Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeordnet werden. Dazu ist das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeweils einzelfallbezogen darzulegen. In die vorzunehmende Würdigung ist insbesondere eine Strafaussetzung zur Bewährung einzubeziehen. Eine solche schließt zwar nicht automatisch eine negative Prognose aus. Will das Gericht aber von der im Rahmen der Bewährungsentscheidung getroffenen positiven Prognose abweichen, muss dies im Einzelnen begründet werden (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2009 —2 BvR 287/09, 2 BvR 400/09, in: MMR 2009, S. 577 = BeckRS 2009, 34898). Dies ist hier nicht geschehen und eine negative Prognose i. S. d. § 81g Abs. 1 StPO kann — in Anbetracht der Ausführungen im Urteils des Amtsgerichts Braunschweig vom XX.XX.2007 und der Tatsache, dass der Betroffene daneben überhaupt nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist — vorliegend auch nicht angenommen werden.

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20 August 2010

Wenn blinde Krähen hacken


Immer wird behauptet, "in der Justiz" herrsche das Krähenprinzip vor, also, dass "eine Krähe der andere angeblich kein Auge aushacke".

Die Anwaltschaft darf man da getrost ausnehmen, dort wird das Gegenteil immer mehr zur Regel. Da gibt es einige Rechthaber, die völlig grundlos Kollegen anscheißen oder schlecht machen, nur um irgendwelche eigenen Vorteile, und seien sie noch so klein, zu ergattern.

Ein ganz schlimmes Beispiel habe ich jetzt beim Vorsitz eines Anwaltsgerichtes. Da wird meine Beiordnung als notwendiger Verteidiger mit hanebüchenen Argumenten abgelehnt, gleichzeitig wird eine Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit der Beschwerde gegen diese Entscheidung erteilt.

Am nächsten! Tag wird mein Mandant aufgefordert, binnen einer Woche einen anderen Wahlverteidiger zu benennen, da ihm sonst ein (anderer) Pflichtverteidiger beigeordnet werden könne.

Davon abgesehen, dass die handelnde Person erkennbar bar jeglicher Ahnung von der Systematik Wahlverteidiger/Pflichtevrteidger/notwendiger Verteidiger/Pflichtverteidigung ist, stellt es natürlich eine traurige Frechheit dar, nicht einmal abzuwarten, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird, geschweige denn, eine Beschwerdeentscheidung abzuwarten.

Es wird der Eindruck erweckt, dass bei der eigenen Gerichtsbarkeit noch mehr jedes rechtsstaatliche Handeln mit Füßen getreten wird, als die Anwaltschaft bei ordentlichen Gerichten bemängelt.

Peinlich für die gesamte Anwaltschaft!

Und dann hab ich auch noch hier, da, dort und dies gelesen.



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Der rechtsstaatliche Bauch

Hut ab vor dem Bauch eines Vorsitzenden einer Berufungskammer des Landgerichts Braunschweig. Der Vorsitzende ist zwar schlank, vor seinem Bauch und ihm selbst habe ich aber größten Respekt.

In seiner Urteilsbegründung für einen Teilfreispruch teilte der Herr Vorsitzende nämlich heute dem Angeklagten mit, dass sein Bauch ihm eigentlich sagen würde, dass der Angeklagte "geschummelt" habe, dass das aber nicht entscheidend sei, sondern dass er als Richter ausschließlich rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und nicht seinem Bauch zu folgen habe.

Einer dieser rechtsstaatlichen Gesichtspunkte sei der Grundsatz "in dubio pro reo", und deshalb gäbe es halt -gegen sein Bauchgefühl- einen Freispruch.

Mein Respekt dem Bauch, der an dieser Stelle nicht rebelliert hat, denn in dem Moment fielen mir spontan bestimmt mindestens 20 Richter ein, die sich an dieser inneren Einstellung eine ganz dicke Scheibe abschneiden müssten.



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19 August 2010

Es geht auch gut in der Heide

Nicht überall bei den Amtsgerichten in der Heide ist man spröde und unbeweglich, wie hier berichtet.

Ich bin heute auf eine ausgesprochen angenehme Kombination von Gericht und Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gestoßen; freundlich, gesprächsbereit, zuvorkommend und vom Ergebnis her überraschend milde. Trotz Bewährungsversagen gab es eine weitere Bewährung und lediglich die zweijährige Mindestdauer der Bewährungszeit.

Wirklich angenehm und nicht so ein


wie ihn der Kollege Feltus auf der anderen Seite der A7 erlebt hat.

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18 August 2010

Datenschutz am Hochreck


Gut, dass wir in Deutschland einen nahezu perfekt funktionierenden Datenschutz haben und dass insbesondere die Personen, die u.a. dafür zuständig sind, Verstöße gegen die entsprechenden Normen zu ahnden, mit gutem Beispiel vorangehen.

Heute wurde in einem Berufungsverfahren in einer Strafsache eine Assesorin, die jetzt bei der Staatsanwaltschaft eine weitere Station verbringt, als Zeugin vernommen, über Wahrnehmungen, die sie vor vielen Monaten als Strafrichterin in einer Hauptverhandlung gemacht haben soll.

Zu Beginn ihrer Vernehmung begann sie sogleich völlig ungefragt zu referieren, dass sie sich "natürlich" auf ihre Vernehmung vorbereitet habe. Da das alles schon so lange her sei, habe sie sich nämlich von ihren "Kollegen" im Amtsgericht, in dem sie damals tätig war, mal kurz die Protokolle von damals zufaxen lassen.

Ist ja toll. Die Assesorin, die mal bei einem Gericht als Strafrichterin geübt hat, die Strafprozessordnung anzuwenden, die mit diesem Gericht jetzt nicht mehr, aber auch gar nichts mehr zu tun hat, jetzt vorläufig und zur Probe bei einer völlig anderen Behörde, einer Staatsanwaltschaft tätig ist, bekommt auf Zuruf, so eben mal per Fax, Auszüge aus einer Gerichtsakte.

Meine Begeisterung kennt keine Grenzen.


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Halbtote Kiffer

Es kommt Bewegung in die Politik, was den Umgang mit Cannabis angeht; angeblich steht eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bevor. Ob möglicherweise bei der Ausformung der Gesetzesänderung Personen beteiligt sein könnten, die nicht wissen, worüber sie reden, ist noch nicht bekannt, wäre aber auch in der Politik nichts besonderes.
Künftig können Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis zur Therapie ihrer Leiden verschreiben. Wie Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler mitteilte, beschlossen die Regierungspartner aus Union und FDP eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Bislang ist der Konsum und die Verschreibung von Cannabis in Deutschland auch zu medizinischen Zwecken nicht erlaubt. Der Konsum zu Rauschzwecken und der Handel mit der Droge bleiben auch weiterhin verboten.

Die Wissenschaft sei inzwischen deutlich weiter als noch vor einigen Jahren, sagte Rösler in Berlin. So könne das Rauschmittel etwa Multiple-Sklerose-Patienten helfen, Krämpfe zu lindern. Auch Menschen, die im Sterben liegen, soll so geholfen werden.
Quelle: tagesschau


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17 August 2010

Kulinarischer Genuss ( Schleuserverfahren Gera )

Heute gab es im Schleuserverfahren im Landgericht Gera nicht nur einen etwas zickigen Bürgermeister als Zeugen, der über besondere Formen der Pressefreiheit und eine gewisse Ahnungslosigkeit berichtete, sondern es gab auch wieder eine Mittagspause, in der heute wohl nicht gefoltert wurde.

In dieser Pause begaben sich vier Verteidiger und ein Gast in die etwas plattenbauversaute Fußgängerzone in Gera, um dort ein wenig zu essen.

Dort waren wir gestern schon in einem Lokal, da war das Essen durchschnittlich, die Bedienung ganz nett, der Espresso nicht schlecht, es dauerte aber alles sehr lange.

Deshalb gingen wir heute in das Lokal nebenan. Das Essen war schlecht, der Espresso grottenschlecht, die Bedienung frech und es dauerte noch länger.

Das kann kaum schlechter werden.

Abgelenkt habe ich mich hier, da, dort und natürlich auch mit Knast.

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Die Freiheit der Presse ( Schleuserverfahren Gera )

Und erneut der Bürgermeister, der heute vor dem Landgericht Gera ( Schleuserverfahren ) als Zeuge vernommen wurde:

Er habe im Zusammenhang mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren ein Treffen zwischen ihm, einem Kriminalbeamten und einem Pressevertreter "organisiert".

In diesem Gespräch habe der Kriminalbeamte den Pressevertreter angewiesen, dass über das Verfahren nichts (mehr) berichtet wird; das sei dann auch so geschehen.

Dazu passt auch das Gerücht, dass angeblich über das jetzt vor dem Landgericht Gera verhandelte Verfahren angeblich auf Anweisung der Staatsanwaltschaft nicht mehr berichtet werden dürfe. Lesen kann man jedenfalls darüber auffälligerweise zur Zeit nichts.

Aber vielleicht werden andere Presseorgane, die nicht unbedingt den Anweisungen von Kriminalbeamten oder Staatsanwaltschaften folgen, das Verfahren jetzt ein wenig intensiver beobachten.

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Der ahnungslose Bürgermeister ( Schleuserverfahren Gera )

Abgründe tun sich auf, wenn man sich gedanklich auf der Zunge zergehen lässt, was heute ein Bürgermeister einer kleineren Stadt als Zeuge vor dem Landgericht Gera ( Schleuserverfahren ) berichtet hat.

Angeblich sei eine seiner Mitarbeiterinnen in einem seiner Ämter von einem Kriminalbeamten angewiesen worden, eine bestimmte, möglicherweise strafbare, Verwaltungsübung bei der Bearbeitung bestimmter Anträge fortzuführen, ohne dass er, der Bürgermeister, zuvor oder nachträglich über diesen Fortgang informiert worden sei.

Als er später davon erfahren habe, habe er auch nicht so richtig hinterfragt, wie die Anweisung genauer lautete.

Wenn es so war, wäre es schlimm, wenn er gelogen hat, auch; was schlimmer wäre, sollen andere entscheiden.

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16 August 2010

Puff am Strafgericht



Das musste irgendwie schiefgehen, ein Puff fast in Sichtweite des Strafjustizzentrums. Aber wer  gute Verteidiger hat, bekommt sogar in Augsburg eine Chance - jedenfalls manchmal.


Wegen schwerwiegender Tatvorwürfe: erpresserischer Menschenraub, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Für den 35-Jährigen fiel das Urteil dennoch glimpflicher aus als erwartet. Statt für viele Jahre ins Gefängnis zu müssen, kam er mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Es ist ihr Glück, aber nicht ihr Verdienst“, machte ihm die Richterin im Urteil klar.


Quelle: augsburger-allgemeine




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Kurz vor Folter im Landgericht Gera ( Schleuserverfahren )

Verhandlungsräume und Equipment sind modern im Landgericht Gera ( Schleuserverfahren ), mit einem Angeklagten ging man heute eher um wie im Mittelalter.

Der Angeklagte, stramm auf die 60 zugehend, krank und körperlich eher ein Schwächling, berichtet nach der einstündigen Mittagspause, dass man ihn nicht nur in dieser Zeit in eine Zelle gesteckt hat. Das ist nicht außergewöhnlich bei bestehendem Haftbefehl.

Dass man ihn aber eine Stunde in der abgeschlossenen Zelle mit Fußketten und mit Handschellen verbundenen Händen in der Zelle sitzen lässt, so dass er nicht einmal ein Tetra-Pak öffnen kann, um zu trinken, ist eine grobe Ungeheuerlichkeit, die durch nichts zu rechtfertigen ist und personelle Konsequenzen nach sich zu ziehen hat.

Und dann war da noch dies, das und jenes.

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