Angeblich sei eine seiner Mitarbeiterinnen in einem seiner Ämter von einem Kriminalbeamten angewiesen worden, eine bestimmte, möglicherweise strafbare, Verwaltungsübung bei der Bearbeitung bestimmter Anträge fortzuführen, ohne dass er, der Bürgermeister, zuvor oder nachträglich über diesen Fortgang informiert worden sei.
Als er später davon erfahren habe, habe er auch nicht so richtig hinterfragt, wie die Anweisung genauer lautete.
Wenn es so war, wäre es schlimm, wenn er gelogen hat, auch; was schlimmer wäre, sollen andere entscheiden.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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