12 August 2010

Freispruch trotz ungesunder Frauenquote

Der Mandant flüsterte mir zu: "Da habe ich ja schon wieder keine Chance!"

Vorgeworfen wurde ihm die angebliche versuchte Vergewaltigung einer Frau, in erster Instanz war er mit einem obskuren Urteil schon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei damals die Staatsanwaltschaft durch eine Frau vertreten war, bei der Vorsitzenden des Schöffengerichts handelte es sich um eine (völlig überforderte) Richterin und eine Schöffin war weiblich.

In der Berufungshauptverhandlung dann der Schock für ihn: Sitzungsvertreterin eine Oberstaatsanwältin, Vorsitzende der Berufungskammer eine Richterin und zwei Frauen als Schöffinnen. Lediglich die Funktion der Protokollführung wurde durch einen Herren ausgefüllt, das tröstete den Mandanten wenig.

Dann aber eine ausführliche Beweisaufnahme mit schon vom Gericht deutlich kritischen Fragen an das angebliche Opfer, die Art der Befragung durch die Oberstaatsanwältin ist die Erwähnung nur durch diesen Hinweis wert.

Und dann das, was der Mandant kaum fassen konnte: Die Damen-Kammer verwarf die Strafmaßberufung der Staatsanwaltschaft und sprach ihn nach mehrstündiger Hauptverhandlung frei.

Positive Fassungslosigkeit bei ihm. Eine höchst faire Hauptverhandlung, nicht nur wegen des Ergebnisses.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Azdak hat gesagt…

Wie sich ein "Schmierentheater" im Nachhinein als seriöser Strafprozess entpuppte. Ein Lehrstück von und mit RA Werner Siebers.

laertes hat gesagt…

da sieht man aber, dass die - meines wissens in berlin ausschließlich so gehandhabte - bearbeitung von und sitzungsvertretung in sexualstrafsachen durch staatsanwältinnen nicht zwangsläufig zu unfair trials gegen männliche beschuldigte führt.
vielleicht sogar umgekehrt: nachvollziehbar resümiert beispielsweise sabine rückert in ihrem - übrigens hervorragenden! - dossier zum fall kachelmann aus die zeit 26/2010, "dass 50 Jahre Feminismus zwar bewirkt haben, dass Männer sich heute bei Delikten gegen die weibliche Selbstbestimmung als wütende Strafverfolger betätigen, dass aber die Idee vom aufrechten Gang ganze Teile der Frauenwelt nicht erreicht hat."

Xanthippe Eberbacher hat gesagt…

Erwiesene Unschuld oder Zweifel an der Schuld?

Werner Siebers hat gesagt…

@Xanthippe

Diese Unterscheidung gibt es schon lange nicht mehr, und das ist auch gut so.

Xanthippe Eberbacher hat gesagt…

Hat das angebliche Opfer nun ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung am Hals?

 

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