Womit? Mit Ruhm? Beim besten Willen nicht, ich weiß nicht, was das Gegenteil von Ruhm genau ist, damit wird sich aber gerade heftig bekleckert.
Der Angeklagte sitzt in Haft, wenn auch in anderer Sache, damit gilt aber unzweifelhaft das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen, zumal der Angeklagte bei rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens in allen zu verbüßenden Sachen sofort einen Antrag nach den §§ 35, 36 BtMG (Therapie) stellen könnte.
Aber, man hat ja Zeit! Tat: März 2007; Anklage: Juni 2008; Zustellung der Anklage: August 2008; erstinstanzliche Verhandlung: November 2009; Berufungstermin: nicht in Aussicht!
Aber ich wette, sowohl die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Landgericht haben in 2007, 2008, 2009 und 2010 einen Betriebsausflug gemacht, ein Sommerfest gefeiert, Freitags ab Mittag die Beine hochgelegt etc., etc., ....
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
aber zuvor über die Bayern meckern ...
Ist doch bekannt, ich meckere nur und über alle.
Berufskrankheit?
Du bist echt armselig. Ich kenne niemanden der so viel meckert und jammert wie Du. Die ganze Welt ist böse und Du bist der geilste Typ der Welt, is klar.
@anonym
Schauen Sie, das ist der Vorteil am Internet. Hier kannst du armselige und geile Typen kennenlernen, die Ihnen auch noch die Möglichkeit geben, anonym Dampf abzulassen. Eigentlich müsste ich Ihnen eine Rechnung schicken.
@Herr Siebers: Würden Sie durch einen Blick in Ihre Glaskugel die Höhe des Rechnungsbetrages ermitteln?
@Anonym: Guckstu hier:
http://www.lawblog.de/
Da werden Sie geholfen.
Hier (hoffentlich) nicht.
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