30 August 2010

Entkommen nur im Notfall

Es gibt Gerichtsäle, in die möchte man gar nicht erst eintreten, wenn man darüber nachdenkt, wie man dort wieder hinauskommen soll.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was ist denn ein solcher Notfall? Eine ungünstig verlaufende Beweisaufnahme? Aber ein fairer Zug der Justiz, auf die Möglichkeit einer Flucht gesondert hinzuweisen...

Anonym hat gesagt…

Ich könnte mir eine akute Hyperaktivität der Peristaltik des Gastrointestinaltrakts als Notfall vorstellen.
Wenn man nur die richtigen Worte wählt, klingt es vielleicht dringend genug..

kj hat gesagt…

Der Gerichtssaal ist doch der Fluchtweg, den man meiden soll!

 

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