Dem Mandanten wurde ein Rotlichtdelikt vorgeworfen, zwei Polizeibeamten wollen von der gegenüberliegenden Seite einer Kreuzung klar erkannt haben, dass das Fahrzeug meines Mandanten bei Rot in die Kreuzung gefahren wurde, weil sie die Ampelschaltung kennen und gerade noch so schlitzmäßig erahnen konnten, dass Fußgänger- und Radfahrerampel für den Querverkehr grün geschaltet waren.
Keine Beschreibung des Fahrers, nicht einmal ob Weiblein, Männlein oder Eichhörnchen.
Ich rate dem Mandanten zu schweigen, zur Not mit einem Fahrtenbuch zu leben, jedenfalls nichts zu sagen, insbesondere nicht, dass er an den Tag der Fahrer war.
Entgegen diesem Rat schreibt er einen Besinnungsaufsatz an die Bußgeldbehörde, dass er genau gesehen hat, dass es noch nicht Rot war, dass er noch fahren durfte und warum die Polizisten gar nicht hätten erkennen können bla, bla, bla.
Jetzt: deftiges Bußgeld mit Fahrverbot, da schaut er mäßig erfreut aus der Wäsche und zieht ein langes Gesicht. Und mit dem schriftlichen Eingeständnis im Vorverfahren, gefahren zu sein, in der Hauptverhandlung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Polizisten nicht sehen konnten, was sie berichtet haben??? - ich bin mir nicht so sicher, werde mir aber die Kreuzung mal genauer anschauen; vielleicht hilft es noch.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Jeder will nun nicht mit der billigen Ausrede davonkommen, es könnte jemand anders gefahren zu sein. Der glaubt ja selber an sein spätgelb. Wenn Sie und sich der Richter Mühe gibt und der Mandant hat das Gefühl, der Richter kann ja nichts anderes als ihn zu verurteilen, weil die immer bösen Polizisten gegen ihn sind, ist der vielleicht zufriedener als wenn er mit dem harrschen Kommentar freigesprochen wird, er solle im Interesse der Allgemeinheit das Fahrzeug nur zuverlässigen Fahrern überlassen.
Kommentar veröffentlichen