27 August 2010

Mit dem Holzhammer

Manchem Mandanten kann man vor der Verhandlung noch so sehr (mit dem Holzhammer) klarmachen, worauf es ankommt, ihm erzählen, was er keinesfalls sagen darf und was er sagen muss, ihn darauf hinweisen, was er mitzubringen hat.

In der Verhandlung dann: Nichts mitgebracht, Scheiße erzählen und Wichtiges vergessen zu sagen.

Gut, dass es Gerichte gibt, die dann die eingreifenden Worte des Verteidigers noch dem Angeklagten zurechnen und ihn trotz seiner etwas, nun sagen wir, ungeschickten Verhaltensweise mit einem blauen Auge davonkommen lassen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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